Montag, 17. September 2012
Skandalös: faschistische Sprüche vor dem Stuttgarter Landgericht
15.09.12 - Seit dem 29. August läuft vor dem Stuttgarter Landgericht ein Prozess gegen 11 meist junge Faschisten. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht vom 9. auf den 10.4.2011 im Zuge eines Überfalls auf eine Gruppe junger Ausländer gemeinschaftliche Körperverletzung begangen oder meineidliche Falschaussage gemacht zu haben. Der Mordvorwurf wegen eines Brandanschlags in der selben Nacht auf eine Gartenhütte, in die sich ausländische Jugendliche geflüchtet hatten, wurde schon während des ersten Verfahrens wegen haarsträubender Ermittlungen fallen gelassen (die "Rote Fahne" berichtete mehrmals).
Wie schon beim ersten Verfahren müssen sich Besucher vor Prozessbeginn einer Leibesvisitation und dem Ablichten ihres Personalausweises unterziehen. Ausserdem müssen sie politische Buttons - etwa gegen "Stuttgart 21" - ablegen. Man wolle im Gerichtssaal keine antifaschistische Propaganda, so die Begründung einer Polizistin. Und ehe man sich auf eine Auseinandersetzung darüber einlasse, welche Buttons erlaubt seien und welche nicht, habe man alle Anstecker verboten.
Dagegen darf ein Angeklagter bei den Angaben zu seiner Person ungehindert faschistische Sprüche loswerden: Als Italiener sei er im Gegensatz zu den deutschen Nazis ein echter Faschist, und der italienische Faschismus kenne im Gegensatz zum deutschen keinen Rassimus. Und im nächsten Atemzug lässt er dann, ungehindert vom Gericht, rassistische Beleidigungen los, wie "Kanackenlieder" und andere. Das zeigt, wie notwendig das Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda ist.
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