Freitag, 21. September 2012

"Extremismusklausel": Korrekturen sind absolut unbefriedigend

21.09.12 - Wie die "Amadeu Antonio Stiftung" durch ihren Geschäftsführer Timo Reinfrank am 17. September mitgeteilt hat, setzte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder bereits die zweite Überarbeitung der sogenannten "Extremismusklausel" in Kraft. Offensichtlich setzen eineinhalb Jahre Kritik der demokratischen Öffentlichkeit sowie das Urteil des Dresdener Verwaltungsgerichts vom April, das die Klausel für rechtswidrig erklärte, der Ministerin zu. Die Klausel besagt, dass Fördermittel des Bundesfamilienministeriums z.B. für antifaschistische Initiativen nur vergeben werden, wenn der Träger sich zum Grundgesetz und damit der Grundordnung des staatsmonopolistischen Kapitalismus bekennt und auch alle mitwirkenden Personen und Organisationen in diese Richtung überprüft. Zu Recht wird die Klausel als "Bespitzelungsparagraph" gegen linke und revolutionäre Kräfte bezeichnet. Die "Extremismusklausel" wurde am 17. September keineswegs gestrichen, wie teilweise fälschlicherweise berichtet wird. Frau Schröder lies lediglich eineinhalb Sätze aus der Klausel streichen, zur Eigenverantwortung der Träger für die Grundgesetzestreue aller Beteiligten sowie zur Warnung vor jeder "Unterstützung extremistischer Strukturen" (die Änderung ist dokumentiert auf der Homepage www.amadeu-antonio-stiftung.de). Der Kern der Verpflichtung zur "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" für den Antragsteller von Fördergeldern wie für alle Beteiligten wird aufrecht erhalten. Der Charakter als Bespitzelungsklausel bleibt damit auch in der geänderten Form. Deshalb erklären die "Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung" und die "Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus" in einer gemeinsamen Erklärung vom 21. September die Änderung der Klausel für "absolut unbefriedigend". Der Kampf für ihre ersatzlose Streichung muss also weiter geführt werden. Eine wichtige Initiative gegen die antikommunistischen Machenschaften der Regierung ist auch der Protest gegen die sogenannte "Verfassungsschutz-Klausel" im Jahressteuergesetz 2013. Dazu besteht jetzt die Möglichkeit, eine gemeinsame Protesterklärung von 22 Organisationen, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen wie unter anderem des Arbeiterbildungszentrum e.V. auch online zu unterzeichnen

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