Montag, 24. September 2012

Verhandlung über 1.000-Euro-Strafbefehl gegen die Montagsdemo Stuttgart vertagt

22.09.12 - Die Montagsdemo Stuttgart schreibt in einer aktuellen Pressemitteiliung: Verhandlung über 1.000-Euro-Strafbefehl gegen die Montagsdemo vertagt Nachdem die als Zeugin geladene Frau Polizeihauptkommissarin Conzelmann nicht vor Gericht erschienen war, wurde die Verhandlung vertagt. (...) Zuvor hatte Wolfgang Baur, der am 2.4.12 kurzfristig wegen Erkrankung der Versammlungsleiterin eingesprungen war, seine Verwunderung darüber geäußert, dass überhaupt ein solcher Prozess stattfindet. Es handelt sich um die Behauptung der Polizei, es habe eine Abweichung der Beschallungsrichtung der Lautsprecheranlage von vielleicht 10 Grad gegenüber den Auflagen der Stadt gegeben, was er nicht so sieht. Man bemühe sich, die Auflagen der Stadt trotz ihrer Fragwürdigkeit einzuhalten. Offenbar gehe es darum, die Montagsdemo gegen Hartz IV durch Strafbescheide zu zermürben und andere von einem öffentlichen Engagement abzuschrecken. Denn als Versammlungsleitung muss man ständig den Kopf hinhalten, wenn – nach Ansicht der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft – die willkürlichen Auflagen des Ordnungsamtes nicht eingehalten wurden. Dabei legt die Stadt Stuttgart in ihren Auflagen das Versammlungsrecht sehr restriktiv aus, offensichtlich mit der Absicht, damit Bewegungen auf der Straße möglichst behindern und kriminalisieren zu können. Dies zeigen auch die drei Anzeigen wegen angeblich verbotener Spenden-Sammlungen gegen Nuran Cakmakli als Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hartz IV in den letzten Monaten. Herr Baur, der sich selbst verteidigte, wies auch auf die deutlichen Unterschiede in den Aussagen der beiden beteiligten Polizeibeamten hin, wobei Frau Conzelmann, die jetzt als einzige Zeugin geladen war, besonders häufig mit Anzeigen gegen die Montagsdemo aktiv geworden ist. Dem Vorschlag der Richterin, wegen Geringfügigkeit das Verfahren einzustellen, widersprach die Staatsanwältin. Sie sagte, es sei "schwer, solche Zugeständnisse zu machen", da keine "Einsicht" beim Angeklagten zu erkennen sei. ... Fortsetzungstermin: Montag, 8.10.12, 8.30 Uhr, Amtsgericht, Stuttgart Hauffstr. 5, Saal 305

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