Sonntag, 6. März 2016

Hartz IV: Die Bundesregierung will ALG II Empfänger künftig 4 Jahre lang sanktionieren



"Jede Sanktion, welche aufgrund der Nichtannahme einer zumutbaren 
Arbeit erfolgt, löst ab 01.08.2016 (geplantes in Kraft treten dieser 
Änderung) automatisch einen Rückforderungs- und Aufrechnungsanspruch 
in Höhe des bei Jobannahme (mehr) zugeflossenen anrechenbaren 
Einkommens aus. Und das für die Dauer von bis zu 4 Jahren. Damit 
erfolgt auch eine Doppelbestrafung: zuerst 3 Monate Sanktion i.H.v. 
30% der Hartz IV Regelleistung, und danach bis zu 4 Jahre Aufrechnung 
der nicht verminderten Bedürftigkeit i.H.v. 30% der Regelleistung. 
Damit wird die Dauer einer solchen Sanktion de facto auf bis zu 4 
Jahre verlängert..." Meldung vom 06.02.2016 bei gegen-hartz.de
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php

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