Dienstag, 6. Oktober 2015
Hartz IV: Gericht tadelt Jobcenter
Jobcenter weigert sich seit Monaten wichtige Unterlagen zu übersenden
25.09.2015
Hartz IV Bezieher müssen hohe Ansprüche der Jobcenter erfüllen. Sie müssen beispielsweise beinahe jeden Job annehmen, jeden Termin einhalten, auch wenn sie krank sind und dürfen nur mit Genehmigung den Wohnort für ein paar Tage verlassen. Wer die teilweise verfassungswidrigen Regeln verletzt, muss mit massiven Geldstrafen in Form von Sanktionen rechnen. Werden jedoch Verbindlichkeiten vom Jobcenter erwartet, sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
Das Sozialgericht Dresden kann davon ein Lied singen. Seit Monaten wartet das Gericht auf angeforderte Unterlagen. Doch das Jobcenter rührt sich nicht. Einer Richterin reicht es nun: „Bei allem Verständnis für Ihre angespannte Personalsituation ist ein derartiger Umgang mit dem Gericht nicht angemessen“, schrieb Sozialrichterin Isabelle Rau dem Jobcenter als letzte Warnung.
Seit Mai ignoriert die Behörde jede Aufforderung des Sozialgerichts. Die Behörde soll wichtige Akten und eine Stellungnahme übersenden. Auch der Kläger wartet auf eine Entscheidung. „Das Verhalten des Jobcenters verursacht bei Gericht einen vermeidbaren zusätzlichen Aufwand“, ärgert sich Richterin Rau. Das Gericht fordert die Behörde nun auf, ihre personelle Situation zu prüfen.
Das Jobcenter verweist darauf, dass es sich um einen Einzelfall handeln würde. Die Widerspruchsstelle sei nun zusätzlich aufgestockt, heißt es. Renate G. sieht das anders. Auch ihre Widersprüche werden nicht bearbeitet. „Es geht dabei um einige hundert Euro, die mir seit Monaten zustehen“, ärgert sich die Betroffene. Aber kaum hält man eine Regel nicht, wird man bestraft. „Und wer bestraft das Jobcenter?“, fragt sich Renate G. (sb)
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