Hintergrund der Aktion ist, dass ein Gefangener versucht hat, die Auszahlung des gesetzlichen Mindestlohns einzuklagen. Das Gericht wies den Antrag zurück und berief sich darauf, dass Gefangene keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind. Gleichzeitig fingen die Inhaftierten an zu rechnen und stellten fest: Einem Umsatz von € 1.783.730, den die Gefangenen zwischen Januar und Juni in der JVA-Schlosserei erwirtschafteten, steht eine Summe ausbezahlter Gefangenenlöhne von € 5.784,14 gegenüber. Da kommen auch mathematisch weniger Begabte ins Grübeln.
Konsequenz: Die Kollegen kochen und haben die hessische Justizministerin zu einem außerordentlichen Treffen eingeladen. Und nebenbei Klage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die GG/BO bemüht sich derzeit, einen Kontakt mit dem dortigen Sprecher wiederherzustellen, der 23 Stunden am Tag unter Verschluss gehalten und offenbar fast täglich mit Zellenrazzien schikaniert wird. Denn das genannte Rechenexempel ist nur die Spitze eines Eisbergs, den die Knastleitung auf keinen Fall öffentlich werden lassen will. Daher rufen wir außerdem engagierte Abgeordnete dazu auf, die dortige Situation eingehend zu untersuchen.
Verfasst von: GG/BO.
Gefangenengewerkschaft
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