Mittwoch, 13. Mai 2015

Hartz IV: Jobcenter Hamburg schottet sich ab

Immer mehr Jobcenter betreiben eine Abschottungsstrategie, um von ihren „Kunden“ ungestört zu bleiben 05.05.2015 Immer mehr Jobcenter schotten sich von ihren „Kunden“, den Hartz IV Leistungsberechtigten, ab. So auch das Jobcenter Hamburg. Bis zum Mai sollen alle alten Telefonnummern abgeschaltet werden, wie Harald Thomé von Tacheles e.V. berichtet. Wer künftig Fragen oder Bitten hat, kann sich somit nicht mehr direkt an seinen Sachbearbeiter wenden, sondern wird grundsätzlich an eine sogenannte einheitliche Servicehotline geleitet. Dies wurde nun auch als Weisung an die Jobcenter-Mitarbeiter ausgegeben: „Den Kolleginnen und Kollegen wurden neue Telefonnummern zugewiesen, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind und bitte unter keinen Umständen an Kundinnen und Kunden oder an sonstige Dritte herausgegeben“ (Siehe auch hier) Frust und Unfreundlichkeit der Hotlines Würden diese sogenannten „Service-Hotlines“ versprechen, was sie aussagen, nämlich Service, wäre alles nicht weiter schlimm. Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Es werden meist keine konkreten Aussagen getroffen. Versprochene Rückrufe, auch dringender Natur, erfolgen vielfach nicht und auch sonst werden keine Fragen beantwortet. Da die Callcenter-Mitarbeiter selbst meist überfordert sind, ist die Gesprächsatmosphäre oft sehr schlecht. Gegenseitiges Anschreien beinahe Alltag. Erwerbslosen-Gruppen aber auch Parteien wie „Die Linke“ oder „Piraten“ hatten sich in der Vergangenheit dafür stark gemacht, für mehr Transparenz zu sorgen. Aus diesem Grund wurden beinahe flächendeckend Telefonlisten der Jobcenter veröffentlicht. Die Strategie vieler Behörden: Weitere Abschottung und Strafandrohungen. „Die Rechtsprechung zur Herausgabe von Jobcenter- Telefonlisten wird ignoriert, wer diese haben will muss klagen, wurde erfolgreich geklagt, wird abgeschaltet“, sagt auch Thomé. „Dies findet systematisch statt, die Jobcenter schotten sich immer weiter ab und wundern sich dann wenn es knallt.“ Rechtlich fragwürdig: Anonymisierte Hartz IV Bescheide Durch das neue Software-Programm werden Hartz IV Bescheide anonymisiert herausgegeben. Das aber ist rechtlich fraglich, denn Antragsteller müssen erkennen können, wer ihren Fall bearbeitet, um verbindliche Rückfragen stellen zu können oder auch eine Befangenheit des Sachbearbeiters zu prüfen. Denn genauso schreibt es auch das SGB I vor: die „Sozialleistungsträger müssen frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren organisiert sein (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I). Demnach helfen auch keine Marketingwortschöpfungen wie Jobcenter, Kunde oder Service-Hotline, wenn die Verpackung bunt aber der Inhalt Bürgerunfreundlich und diskriminierend ist. (ag)

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