Montag, 2. Juli 2018
(Ab)Gewogen und für elend befunden: Die sogenannte Erhöhung des Mindestlohns – die hat dennoch Fürsprecher…
"Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung der Lohnuntergrenze
beschlossen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in
Recht umzusetzen. In diesem Fall erhöht sich der gesetzliche
Mindestlohn in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum
1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und
Mitglied der Mindestlohnkommission sagte dazu am Dienstag in Berlin:
„Der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen
Mindestlohn auf im Schnitt 9,27 Euro anzuheben, ist ein Erfolg. Für
alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent,
dem haben die Gewerkschaften durch die Einbindung der neusten
Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Die Beschäftigten werden nun an der
guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben. Das Ergebnis zeigt
aber auch, dass die wirtschaftliche Gesamtabwägung immer
selbstverständlicher Teil der Kommissions-Entscheidung sein muss..."
- aus der DGB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2018 „Körzell: Beschluss
der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg“ zu dieser Neuerung, wo
sich dann schon die Frage stellt: Mindestlohn nach "wirtschaftlicher
Gesamtabwägung"? Seid wann wägt ein Gewerkschafter nach
Kapitalinteressen ab und feiert dies noch als Erfolg? Weil zur
Vermeidung von Altersarmut mindestens 12 Euro erforderlich wären,
zeigt die Minierhöhung, wer hier in der Kommission seine Interessen
wirklich mit Erfolg durchgesetzt hat.
Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag, der diese „abgewogene
Erhöhung“ passend beurteilt – und den Verweis auf unseren ersten Beitrag
http://www.labournet.de/?p=133979
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