Montag, 2. Juli 2018

(Ab)Gewogen und für elend befunden: Die sogenannte Erhöhung des Mindestlohns – die hat dennoch Fürsprecher…



"Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung der Lohnuntergrenze 
beschlossen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in 
Recht umzusetzen. In diesem Fall erhöht sich der gesetzliche 
Mindestlohn in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 
1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und 
Mitglied der Mindestlohnkommission sagte dazu am Dienstag in Berlin: 
„Der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen 
Mindestlohn auf im Schnitt 9,27 Euro anzuheben, ist ein Erfolg. Für 
alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent, 
dem haben die Gewerkschaften durch die Einbindung der neusten 
Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Die Beschäftigten werden nun an der 
guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben. Das Ergebnis zeigt 
aber auch, dass die wirtschaftliche Gesamtabwägung immer 
selbstverständlicher Teil der Kommissions-Entscheidung sein muss..." 
- aus der  DGB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2018 „Körzell: Beschluss 
der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg“  zu dieser Neuerung, wo 
sich dann schon die Frage stellt: Mindestlohn nach "wirtschaftlicher 
Gesamtabwägung"? Seid wann wägt ein Gewerkschafter nach 
Kapitalinteressen ab und feiert dies noch als Erfolg? Weil zur 
Vermeidung von Altersarmut mindestens  12 Euro erforderlich wären, 
zeigt die Minierhöhung, wer hier in der Kommission seine Interessen 
wirklich mit Erfolg durchgesetzt hat.

Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag, der diese „abgewogene 
Erhöhung“ passend beurteilt – und den Verweis auf unseren ersten Beitrag
http://www.labournet.de/?p=133979

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