Donnerstag, 12. April 2018

Familiennachzug bleibt ausgesetzt

Am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für zunächst zwei Jahre ausgesetzt. Der Bundestag hat jetzt die Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli 2018 verlängert. Danach sieht der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vor, dass monatlich nur 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern nach Deutschland nachziehen können.
Bei einem so klaren Ausdruck von imperialistischen Chauvinismus und der faschistischen Tendenz der deutschen Regierung darf Seehofer natürlich nicht fehlen. Dieser fordert im Gesetzesentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass lediglich Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtende nachzugsberechtigt sein sollen. Dies jedoch auch nur falls der Antragsteller keine Sozialleistungen empfängt, was, da wir hier von Geflüchteten sprechen, eher selten der Fall ist.  Dass dieser Entwurf sich nicht einmal an bürgerliches Recht hält erkennen sogar bürgerliche Institutionen, wie das Institut für Menschenrechte, welches enthaltene Aspekte als „grund- und menschenrechtswidrig“ bezeichnet.
Auch zeigt dieser Vorschlag welche Art von Arbeitern die BRD mittels ihrer Asylpolitik „importieren“ will; diejenigen die er „qualifizierte Einwanderer“ nennt, statt Familien, Minderjährigen o.ä. Es geht darum die Reihen des Proletariats zu erweitern.

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