Die GroKo plant die
UN-Behindertenrechtskonvention vollends platt zu machen!
Bei einer von der GroKo geplanten Reform des Betreuungsrechts
gibt es drei Möglichkeiten:
a) Die Selbstbestimmung
nicht nur als Ausnahme, sondern tatsächlich gewähren.
Um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erfüllen bzw. der Empfehlung des UN-BRK-Komitees nach zu kommen, muss dazu § 1896 Abs. 1a BGB novelliert werden: Der Satz:“Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden” muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden: Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet noch aufrechterhalten werden.
Das ist seit 2003 unsere Forderung. Diese Reform ist der notwendige erste Schritt.
Wir wissen, dass leider keine der GroKo-Parteien gewillt ist, diese Forderung zu erfüllen.
Um das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu erfüllen bzw. der Empfehlung des UN-BRK-Komitees nach zu kommen, muss dazu § 1896 Abs. 1a BGB novelliert werden: Der Satz:“Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden” muss durch diesen Gesetzestext ersetzt werden: Gegen den erklärten [oder natürlichen] Willen des Volljährigen darf eine Betreuung weder eingerichtet noch aufrechterhalten werden.
Das ist seit 2003 unsere Forderung. Diese Reform ist der notwendige erste Schritt.
Wir wissen, dass leider keine der GroKo-Parteien gewillt ist, diese Forderung zu erfüllen.
b) Wenn die GroKo
also nicht mehr Selbstbestimmung zulassen will, dann bleibt nur, alles
so zu belassen, wie es augenblicklich
ist (eventuell könnte die Berufsbetreuerbezahlung etwas erhöht
werden, um deren ständigen Drängen, besser bezahlt zu werden, an
diesem Punkt nachzugeben).
c) Die bisher als
Ausnahme durch die Vorsorgevollmacht schon bestehende Autonomie
und Selbstbestimmung nehmen.
Dazu sollen staatliche Qualitätsanforderungen und Ausbildungsvorschriften für BerufsbetreuerInnen Kriterien schaffen, die dann RichterInnen als Anforderung an Vorsorgebevollmächtigte stellen könnten, um diese jederzeit durch aufgezwungene BerufsbetreuerInnen ersetzen zu können. Willkommener Vorwand ist dafür, dass die Vorsorgebevollmächtigten nicht diese Berufsbetreuer-Qualitätskriterien erfüllten und deshalb bei jedem Dissens mit Arzt oder Richter zum angeblichen „Wohl“ der Bevollmächtigenden durch eine/n „qualifizierten“ BerufsbetreuerIn abgelöst werden können. Das wäre die Zerstörung der Selbstbestimmung an zentraler Stelle und macht die Bürger*innen zum „Subjekt“ als regelmäßig Unterworfene des Obrigkeitsstaats – verbrämt als Super Nanny.
Vertraglich hat sich bisher die GroKo auf c)
festgelegt und damit darauf, die UN-BRK vollends platt zu machen,
siehe GroKo-Vertrag, Seite 134:Dazu sollen staatliche Qualitätsanforderungen und Ausbildungsvorschriften für BerufsbetreuerInnen Kriterien schaffen, die dann RichterInnen als Anforderung an Vorsorgebevollmächtigte stellen könnten, um diese jederzeit durch aufgezwungene BerufsbetreuerInnen ersetzen zu können. Willkommener Vorwand ist dafür, dass die Vorsorgebevollmächtigten nicht diese Berufsbetreuer-Qualitätskriterien erfüllten und deshalb bei jedem Dissens mit Arzt oder Richter zum angeblichen „Wohl“ der Bevollmächtigenden durch eine/n „qualifizierten“ BerufsbetreuerIn abgelöst werden können. Das wäre die Zerstörung der Selbstbestimmung an zentraler Stelle und macht die Bürger*innen zum „Subjekt“ als regelmäßig Unterworfene des Obrigkeitsstaats – verbrämt als Super Nanny.
Betreuungsrecht und
Selbstbestimmung
Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.
Also bleibt die stellvertretende Entscheidungsfindung – Vertreten
– weiter bestehen, nur die Berufsbetreuer sollen qualifiziert
werden – also soll c) betreuerwunschkonform
durchgesetzt werden.Wir werden das Vormundschaftsrecht modernisieren und das Betreuungsrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngst durchgeführten Forschungsvorhaben in struktureller Hinsicht verbessern. Im Einzelnen wollen wir den Vorrang sozialrechtlicher Hilfen vor rechtlicher Betreuung, die Qualität der Betreuung sowie Auswahl und Kontrolle von Betreuerinnen und Betreuern, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen („Unterstützen vor Vertreten“), sowie die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern stärken. Für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer wollen wir ebenfalls zeitnah Sorge tragen.
Das muss verhindert werden!
Wenn Selbstbestimmung gesagt wird, muss auch Selbstbestimmung gemeint sein!
Die-BPE ruft zur Demonstration am 2.5.2018 um 15 Uhr vor dem Eingang des Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin auf. Danach beginnt dort um 16 Uhr der jährlich stattfindende T4-Umzug zur Tiergartenstr. 4, siehe:
https://goo.gl/maps/E66BmmFvE422
Zuerst werden wir zur Bayerischen Landesvertretung in Berlin in der Behrenstr. 21/22 ziehen, um dort gegen 16.30 Uhr mit einer Kundgebung gegen das in Bayern geplante Horror PsychyKG zu protestieren. Bitte dazu die folgende aktuellen Artikel beachten:
Taz, Spiegel-Online, Süddeutsche, Die Welt, Tagesschau/Bayerischer Rundfunk.
Selbst die DGPPN und die BayGSP haben sich jeweils in einer deutlichen Stellungnahme gegen den Entwurf ausgesprochen siehe hier und siehe hier.
Dazu das neue Polizeigesetz in Bayern mit unbefristeter Gefährderhaft siehe Bericht in der Süddeutschen.
Offenbar will Söder-Bayern aus der BRD austreten – am Besten schnellstens!
Danach geht es weiter zum Kleisthaus, dem Amt der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Dort werden wir gegen 17.15 Uhr eine kurze Kundgebung abhalten, um gegen 18 Uhr den Umzug mit einem Gedenken am T4 Denkmal zu beenden.
Dies ist ein Aufruf der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, der hier im pdf Format zum Ausdrucken veröffentlicht ist.
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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurde, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Um ihn zu unterstützen, bitte hier einzahlen:
RA Dr. Eckart Wähner, Treuhandkonto
bei der Deutschen Kreditbank
IBAN: DE09 1203 0000 1059 9283 80
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