22.04.18
Im
Berufungsverfahren des Niederländers Peike S. am Landgericht Hamburg
hat die Vorsitzende Richterin Peters am 10. Verhandlungstag einen Antrag
abgelehnt, Videomaterial als Beweismittel beizuziehen, das Peike
S. entlasten könnte.
Peike S. war im August 2017 von Amtsrichter Johann Krieten im ersten G20 Prozess zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden, weil er sich angeblich des schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei der Festnahme schuldig gemacht hätte. In diesem ersten Prozess hatten laut Hamburger Polizei keine Foto- oder Videoaufzeichnungen vorgelegen; die Verurteilung hatte lediglich auf Zeugenaussagen von zwei Berliner Polizisten beruht. Im Berufungsverfahren kam nun heraus, dass die schriftlichen Zeugenaussagen der beiden Beamten auf Veranlassung der SoKo "Schwarzer Block" aufeinander abgestimmt worden waren.
Inzwischen hat sich außerdem herausgestellt, dass bei der Festnahme am 6. Juli 2017 zwei Beamte mit Videokameras zugegen waren. Zudem wurde die Szene höchstwahrscheinlich von der Videokamera eines sich in direkter Nähe befindenden Wasserwerfers dokumentiert. Der abgelehnte Antrag sah vor, alle Videoaufnahmen des "Tatortes" und insbesondere dieser Quellen in einem Zeitraum von 30 Minuten vor der Festnahme bis 30 Minuten nach der Festnahme als Beweismittel beizuziehen.
Dieses Vorgehen verletzt erneut elementare Grundregeln des Rechtsstaats und der Strafgerichtsbarkeit. Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA) stellt zudem fest, dass nun bereits zum zweiten Mal rechtswidrige Zeugenabsprachen seitens der Polizei nachgewiesen worden sind. Offensichtlich will die Hamburger Justiz an ihrer harten Linie festhalten, obwohl (oder weil) kürzlich der auf einer äußerst fragwürdigen juristischen Grundlage angestrengte Prozess gegen Fabio V. geplatzt ist.
Neun Monate nach dem G20-Gipfel sind die Justizorgane der Hansestadt offensichtlich weiterhin nicht willens, die maßgeblich von eskalierender Polizeigewalt geprägten Ereignisse in der Gipfelwoche aufzuarbeiten. Der G20ApUA wird deshalb in den kommenden Monaten diese dringend überfällige Aufarbeitung weiter vorantreiben.
Der G20ApUA ist ein Zusammenschluss von Personen und Gruppen mit dem Interesse, die Vorgänge rund um den G20-Gipfel aufzuarbeiten. Da von offizieller Seite keine Aufklärung zu erwarten ist, werden wir das
selbst in die Hand nehmen.
Der G20ApUA ist erreichbar unter
g20apua@riseup.net
g20apua.blackblogs.org
0162 / 8561455
Bei anwaltlichen Nachfragen:
Alexander Kienzle
0171 / 4580985
Peike S. war im August 2017 von Amtsrichter Johann Krieten im ersten G20 Prozess zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden, weil er sich angeblich des schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bei der Festnahme schuldig gemacht hätte. In diesem ersten Prozess hatten laut Hamburger Polizei keine Foto- oder Videoaufzeichnungen vorgelegen; die Verurteilung hatte lediglich auf Zeugenaussagen von zwei Berliner Polizisten beruht. Im Berufungsverfahren kam nun heraus, dass die schriftlichen Zeugenaussagen der beiden Beamten auf Veranlassung der SoKo "Schwarzer Block" aufeinander abgestimmt worden waren.
Inzwischen hat sich außerdem herausgestellt, dass bei der Festnahme am 6. Juli 2017 zwei Beamte mit Videokameras zugegen waren. Zudem wurde die Szene höchstwahrscheinlich von der Videokamera eines sich in direkter Nähe befindenden Wasserwerfers dokumentiert. Der abgelehnte Antrag sah vor, alle Videoaufnahmen des "Tatortes" und insbesondere dieser Quellen in einem Zeitraum von 30 Minuten vor der Festnahme bis 30 Minuten nach der Festnahme als Beweismittel beizuziehen.
Dieses Vorgehen verletzt erneut elementare Grundregeln des Rechtsstaats und der Strafgerichtsbarkeit. Der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss G20 (G20ApUA) stellt zudem fest, dass nun bereits zum zweiten Mal rechtswidrige Zeugenabsprachen seitens der Polizei nachgewiesen worden sind. Offensichtlich will die Hamburger Justiz an ihrer harten Linie festhalten, obwohl (oder weil) kürzlich der auf einer äußerst fragwürdigen juristischen Grundlage angestrengte Prozess gegen Fabio V. geplatzt ist.
Neun Monate nach dem G20-Gipfel sind die Justizorgane der Hansestadt offensichtlich weiterhin nicht willens, die maßgeblich von eskalierender Polizeigewalt geprägten Ereignisse in der Gipfelwoche aufzuarbeiten. Der G20ApUA wird deshalb in den kommenden Monaten diese dringend überfällige Aufarbeitung weiter vorantreiben.
Der G20ApUA ist ein Zusammenschluss von Personen und Gruppen mit dem Interesse, die Vorgänge rund um den G20-Gipfel aufzuarbeiten. Da von offizieller Seite keine Aufklärung zu erwarten ist, werden wir das
selbst in die Hand nehmen.
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