Samstag, 19. August 2017

Gericht bringt Hartz-IV-Sanktionen vor Verfassungsgericht: DGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]



Brief an den DGB von Ursula Mathern: Die Stellungnahme Ihrer  
Rechtsabteilung vom 31.03.2017...

"... erfreulicherweise hat die o. g. Stellungnahme Ihrer  
Rechtsabteilung mich – gegen Ihren Willen – erreicht! Es gereicht  
Ihrer Rechtsabteilung zur Ehre, dass sie - in Anlehnung an die  
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010,  
18.07.2012 und 23.07.2014 – eindeutig zu dem Schluss kommt: „Der  
Deutsche Gewerkschaftsbund sieht keine Möglichkeit, die  
Sanktionsvorschriften der §§ 31, 31a, 31b und 32 zu rechtfertigen  
(...) Dass Sie als Bundesvorstand wahrscheinlich aus parteipolitischen  
Erwägungen heraus die Veröffentlichung dieser Stellungnahme Ihrer  
eigenen Rechtsabteilung bis nach der Bundestagswahl verweigern, finde  
ich verantwortungslos und empörend! Sie, die Sie selbst (noch) in  
gesicherten und sehr komfortablen Verhältnissen leben, waren nie  
betroffen von all den negativen Begleiterscheinungen, die sich mit  
Hartz IV verbinden. Dabei geht es keineswegs nur um das absolute  
materielle Existenzminimum, das den Betroffenen zugestanden wird.  
(...) Damals wie aktuell waren/sind sehr viele Menschen für die  
Verwertungsinteressen des Kapitals überflüssig! Und mit zunehmender  
Automatisierung wird  ihre Zahl noch weiter steigen. D. h. auch Ihre  
eigene gewerkschaftliche Machtbasis wird sich verkleinern. Doch statt  
diesen Umstand klar und deutlich zu benennen, wurde und wird „die  
Schuld“ daran Menschen angelastet. Dies wird durch die Stellungnahme  
Ihrer Rechtsabteilung zumindest angedeutet. (...) Im Übrigen: Auch die  
Gewerkschaften meinten damals, sich neutral zum (von der Wirtschaft  
gesponserten) politischen Regime verhalten bzw. sich arrangieren zu  
können. Und sie waren bass erstaunt, wie schnell sie entmachtet und  
enteignet wurden und viele ihrer Mitglieder sich ebenfalls in KZs  
wieder fanden. Deshalb: Wann, wenn nicht jetzt kommt es darauf an, den  
Opportunismus fahren zu lassen!  Zeigen Sie, dass Sie aus der  
Geschichte gelernt haben! Positionieren Sie sich öffentlich gegen das  
Sanktionsregime!..." Brief an den DGB von Ursula Mathern vom  
08.08.2018 (pdf) - bis heute nicht beantwortet, wir werden berichten
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sperren_ad_dgb.pdf

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