Samstag, 19. August 2017

Auftakt beim „Terrorprozess“ vor der Staatsschutzkammer in Dortmund – Salafist Iwan K. bestreitet Anschlagsabsicht


Salafist Iwan K. - hier mit seinem Verteidiger Dr. Ralf Bleicher - wird derzeit vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes in Dortmund wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeklagt.
Salafist Iwan K. – hier mit seinem Verteidiger Dr. Ralf Bleicher – vor Verhandlungsbeginn. Fotos: Alex Völkel
Von Alexander Völkel
Unter strengen Sicherheitsauflagen hat vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dortmund ein Prozess gegen einen Salafisten und mutmaßlichen IS-Anhängers begonnen. Dem 21-jährigen Konvertiten Iwan K., einem deutschen Staatsbürger mit kasachischen Wurzeln, wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Der Angeklagte bestreitet jedoch die Absicht, eine Bombe gebaut haben zu wollen.
Überraschend geringes Zuschauerinteresse – nur vier Salafisten kamen
Vier Glaubensbrüder waren als Besucher gekommen - darunter auch der bekannte Salafist ud frühere Linksterrorist Bernhard Falk.
Vier Glaubensbrüder waren als Besucher gekommen – darunter auch der bekannte Salafist und frühere Linksterrorist Bernhard Falk.
Der Angeklagte wurde aus der JVA in Dortmund vorgeführt. BesucherInnen, aber auch JournalistInnen und selbst der Verteidiger  – Dr. Ralf Bleicher – mussten sich einer Personenkontrolle unterziehen.
Allerdings fand die Verhandlung – abgesehen von den MedienvertreterInnen – fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich vier Glaubensbrüder des Angeklagten befanden sich im Zuschauerraum des großen Schwurgerichtssaals.
Unter ihnen war auch Bernhard Falk. Der Mann, der sich heute selbst „Muntasir bi-llah“ nennt, begreift sich als Vorkämpfer für die gute Sache. Allerdings hat er die Ziele, für die es zu kämpfen lohnt, im Lauf der Jahre verändert: Früher war Falk Mitglied der linksextremen Antiimperialistischen Zellen (AIZ), die mehrere Bombenanschläge in der Bundesrepublik verübt hatten.
Falk saß wegen vierfachen Mordversuchs 13 Jahre lang im Gefängnis. Noch bevor er seine Haft antrat, konvertierte er zum Islam. Seit 2008 ist er wieder auf freiem Fuß und gehörten zu den Führungsköpfen der salafistischen Szene in Deutschland.
Iwan K. konvertierte im Jahr 2015 zum Islam – Affinität zum IS unterstellt
Staatsanwältin Alina Hildesheim wirft Iwan K. - die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor.
Staatsanwältin Alina Hildesheim wirft dem Konvertiten Iwan K. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vor.
Nun stand er seinem jungen Glaubensbruder bei: Iwan K. soll im Jahr 2015 zum Islam konvertiert sein und seither einer radikal-islamistischen Glaubensrichtung anhängen.
„Insbesondere soll er eine Affinität zu der in den syrischen und irakischen Bürgerkriegsgebieten agierenden terroristischen Vereinigung Islamischer Staat aufweisen“, betonte Staatsanwältin Alina Hildesheim.
Nach einem mutmaßlich dem Anschluss an diese Gruppierung dienenden Ausreiseversuch im Oktober 2015, bei welchem er im türkisch-syrischen Grenzgebiet durch türkische Sicherheitsbehörden festgenommen und nach Deutschland zurückgeführt wurde, soll der heute 21-Jährige den Kontakt zu seiner Familie abgebrochen haben.
Nach einem Aufenthalt in einer als Anlaufpunkt der radikalen Salafistenszene bekannten Moschee in Hildesheim im Sommer 2016, „soll er den Entschluss gefasst haben, in Deutschland einen Sprengstoffanschlag zu verüben, um seiner Unterstützung für den radikalen Islamismus und seinem Hass auf die BRD Ausdruck zu verleihen“, so die Anklage.
Bombenbauvideo und Komponenten gefunden – aber keine Chemikalien
Groß war das Medieninteresse am Prozessauftakt des sogenannten Terrorprozesses in Dortmund.
Groß war das Medieninteresse zum Auftakt des sogenannten „Terrorprozesses“ in Dortmund.
Nach einem Aufenthalt in Dortmund wurde er in einer Pension in Lippstadt festgenommen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dort Gegenstände verwahrt zu haben, die für die Herstellung eines Sprengsatzes benötigt werden. Sie entsprächen den Komponenten, die in einer Bombenbau-Anleitung des IS genannt wurden – das Video fand sich ebenfalls im Besitz des Angeklagten.
Allerdings fanden die Beamten, die den Konvertiten am 11. Februar 2017 in Lippstadt verhafteten, keine Chemikalien. Für die Bombe sollte laut Staatsanwältin Acetonperoxid (APEX) bzw. Triacetontriperoxid (TATP) zum Einsatz kommen. Dies ist ein hochexplosiver Stoff, der auch bei Anschlägen in Paris und Brüssel verwendet wurde und den auch die sogenannte „Sauerland-Gruppe“ nutzen wollte.
Dr. Ralf Bleicher, Fachanwalt für Strafrecht, gab für seinen Mandaten eine Erklärung ab. „Der Angeklagte bestreitet die ihm vorgeworfene Straftat, er wollte niemals einen Anschlag in Deutschland verüben und hat dies auch in Zukunft nicht vor“, so Bleicher. Sein Mandant mache ansonsten vom Schweigerecht Gebrauch.
Verteidiger macht sich über  die „wahrlich gefährlichen“ Alltagsgegenstände lustig
Unter dem Vorsitz von Richter Dirk Kienitz verhandelt die Staatsschutzkammer des Landgerichtes in Dortmund den Prozess wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.
Unter dem Vorsitz von Richter Dirk Kienitz verhandelt die Staatsschutzkammer des Landgerichtes in Dortmund.
Schon im Eröffnungsstatement zerpflückte Bleicher die Anklage. Die beschlagnahmten Gegenstände  – eine Glasschüssel, ein elektronisches Fieberthermometer, Stromkabel, eine Blockbatterie und ein Beutel mit Hartgeld  – seien „wahrlich objektiv gefährliche Gegenstände“.
„Ich hoffe nicht, dass sich derart explosive Zusammensetzung von Alltagsgegenständen auch im Keller von Verfahrensbeteiligten, Zeugen, Zuschauern oder gar Medienvertretern finden lässt. Schauen sie besser mal nach, ehe die Staatsanwaltschaft überprüft, welche Bücher sie mal gelesen haben oder welches Video sie sich vor Monaten auf Youtube angeschaut haben“, so Dr. Bleicher.
Er warf der Staatsanwaltschaft als „eigentlich nur ausführendes Organ einer immer aufgeregteren Rechtspolitik“ vor, „bei Terrorverdacht eine Strafbarkeit weitgehend nicht mehr an konkrete objektive Tathandlungen mit einem eigenen Unrechtsgehalt anknüpft, sondern an vermeintliche Vorstellungen und Vorhaben des Beschuldigten und damit letztlich polizeilich-präventive Pseudotatbestände schafft.“
Kritik der Verteidigung: Straftatbestand höhlt den Rechtsstaat aus
Salafist Iwan K. - hier mit seinem Verteidiger Dr. Ralf Bleicher - wird derzeit vor der Staatsschutzkammer des Landgerichtes in Dortmund wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeklagt.
Der Verteidiger von Iwan K., Dr. Ralf Bleicher, übt scharfe Kritik an den Vorwürfen und der Anklage.
Die Terroranschläge stellten Politik, Justiz und Gesellschaft vor schwierige Aufgaben. Doch der „legitime und notwendige Kampf gegen Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darf aber nicht dazu führen, wesentliche Grundsätze unserer Verfassung außer Kraft zu setzen“, so der Strafverteidiger.
Durch den „Straftatbestand der ,Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat’ praktisch ohne objektive Tatbestandsmerkmale wird aber die Grenze zwischen strafrechtlicher Repression und polizeilicher Gefahrenabwehr in letztlich unzulässiger Weise in einem Bereich verlagert, in dem es primär nicht mehr um die Verfolgung von Straftaten geht, sondern deren Verhinderung  im Vordergrund der Bemühungen“ stehe.
Ein „Feindstrafrecht“ als Sonderrecht für Terroristen „oder besser gesagt, für solche, die es angeblich noch werden wollen, darf und kann es im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht geben“, so der Verteidiger. „Ein vermeintlicher böser Wille allein kann doch nicht ernsthaft Anknüpfungspunkt für eine strafrechtliche Sanktion sein“, so Bleicher.
Für den Prozess sind bereits fünf Fortsetzungstermine angesetzt. Der nächste Prozesstag findet am 6. September um 9 Uhr im Saal 130 des Landgerichtes statt. Weitere Termine sind, der 12., 14., 18. und 22. September – Beginn ebenfalls jeweils um 9 Uhr am selben Ort.

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