Weihnachtsbehilfe keine offizielle SGB II Leistung
19.12.2015
Im Monat Dezember lässt der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 25,00 Euro zukommen, die sich im laufenden Hilfebezug vom Kommunalen Jobcenter Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
19.12.2015
Im Monat Dezember lässt der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 25,00 Euro zukommen, die sich im laufenden Hilfebezug vom Kommunalen Jobcenter Hochtaunus (SGB II) befinden, Leistungen zur Grundsicherung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
Werner Schulz Pressesprecher, LAG Hartz IV muss weg Hessen:
"Der Wetteraukreis zahlt auch dieses Jahr keine Weihnachtsbeihilfe, da
angeblich kein Geld dafür da wäre. Vor der Agenda 2010 wurde jedem, der
Sozialleistungen bekam, eine Beihilfe an Weihnachten
gezahlt. Diese Verhältnisse in Deutschland sind ein Trauerspiel und
müssen sofort beendet werden. Gerade an Weihnachten haben alle Kinder
ein Recht auf Geschenke." (pm)
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