Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“* kritisiert Gesetzentwurf
16.12.2015
Das bundesweite Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“ hat den Gesetzentwurf, mit dem das Hartz-IV-Gesetz angeblich vereinfacht werden soll, als Mogelpackung kritisiert. Der Entwurf enthalte eine Vielzahl von „völlig inakzeptablen Verschlechterungen“. Der Gesetzentwurf wird zurzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.
16.12.2015
Das bundesweite Erwerbslosen-Bündnis „AufRecht bestehen“ hat den Gesetzentwurf, mit dem das Hartz-IV-Gesetz angeblich vereinfacht werden soll, als Mogelpackung kritisiert. Der Entwurf enthalte eine Vielzahl von „völlig inakzeptablen Verschlechterungen“. Der Gesetzentwurf wird zurzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.
Der Gesetzentwurf richte sich zu weiten Teilen
ausschließlich nach den Interessen der Jobcenter und des
Bundesministeriums für Arbeit, kritisiert das Bündnis. „Hartz IV soll
für die Jobcenter einfacher zu handhaben sein und dies geschieht zu
Lasten der Leistungsberechtigten, deren Rechte eingeschränkt deren
individuelle Leistungsansprüche weiter beschnitten werden sollen“,
erläutert Helga Röller von der Bundesarbeitsgemeinschaft Prekäre
Lebenslagen (BAG PLESA).
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ nennt konkrete Beispiele aus dem Gesetzentwurf, mit denen Hartz-IV-Bezieher deutlich schlechter gestellt werden:
So soll zukünftig eine separate Einzelfallprüfung der Heizkosten nicht mehr verpflichtend sein und die Kommunen dürfen stattdessen eine Obergrenze für die Warmmiete festlegen. Das würde bedeuten, dass Hartz-IV-Beziehern hohe Heizkosten nicht mehr erstattet werden, die besonderen Umständen wie etwa einer schlechten Wärmedämmung geschuldet sind.
Der Bedarf von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird künftig noch weniger gedeckt sein als heute. Schlechter gestellt werden Elternteile, bei denen sich das Kind über die Hälfte der Zeit aufhält, die aber nur den halben Kinderregelsatz erhalten. Elternteile, bei denen ein Kind weniger als ein Drittel der Zeit verbringt, sollen gar keinen Teil vom Regelsatz mehr bekommen.
Einige Absetz- und Freibeträge sollen eingeschränkt oder ganz gestrichen werden. In der Folge würde vorhandenes Einkommen verschärft angerechnet und der Hartz-IV-Zahlbetrag würde sinken. So soll beispielsweise der Erwerbstätigen-Freibetrag in Höhe von bis zu 230 Euro monatlich nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn ein Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erteilt.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Jobcenter künftig Kostenersatz für bezogene Leistungen fordern, wenn Personen unterstellt wird, sie würden „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ nicht genug tun, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern. Mit dieser willkürlichen, von subjektiven Entscheidungskriterien abhängigen Strafregelung kann der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen werden, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen.
„Statt zu kürzen und neue Strafen einzuführen muss die Regierung endlich ihre Hausaufgaben machen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die sich günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden“, fordert Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). So müssten beispielsweise bei den Regelsätzen die tatsächlichen Stromkosten berücksichtigt werden.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Fraktionen im Bundestag und die Länder im Bundesrat auf, die geplanten Verschlechterungen im Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Zudem müsse das Thema Sanktionen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine zunächst von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplante Entschärfung der besonders harten Sanktionen für unter 25-Jährige - diese Gruppe bekommt schon bei der ersten Pflichtverletzung den Regelsatz komplett gestrichen - ist nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten. „Die Regelsätze sind bereits die absolute Untergrenze, da sie das Existenzminimum sichern sollen“, erläutert Frank Jäger vom Verein Tacheles in Wuppertal. „Dass Jobcenter weiterhin jegliche Leistungen zum Lebensunterhalt einstellen dürfen, ist völlig unverhältnismäßig und wirft viele Hilfebezieher erst recht aus der Bahn“, so Jäger weiter. (pm)
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ nennt konkrete Beispiele aus dem Gesetzentwurf, mit denen Hartz-IV-Bezieher deutlich schlechter gestellt werden:
So soll zukünftig eine separate Einzelfallprüfung der Heizkosten nicht mehr verpflichtend sein und die Kommunen dürfen stattdessen eine Obergrenze für die Warmmiete festlegen. Das würde bedeuten, dass Hartz-IV-Beziehern hohe Heizkosten nicht mehr erstattet werden, die besonderen Umständen wie etwa einer schlechten Wärmedämmung geschuldet sind.
Der Bedarf von Kindern, die abwechselnd bei ihren getrennt lebenden Elternteilen wohnen, wird künftig noch weniger gedeckt sein als heute. Schlechter gestellt werden Elternteile, bei denen sich das Kind über die Hälfte der Zeit aufhält, die aber nur den halben Kinderregelsatz erhalten. Elternteile, bei denen ein Kind weniger als ein Drittel der Zeit verbringt, sollen gar keinen Teil vom Regelsatz mehr bekommen.
Einige Absetz- und Freibeträge sollen eingeschränkt oder ganz gestrichen werden. In der Folge würde vorhandenes Einkommen verschärft angerechnet und der Hartz-IV-Zahlbetrag würde sinken. So soll beispielsweise der Erwerbstätigen-Freibetrag in Höhe von bis zu 230 Euro monatlich nicht mehr berücksichtigt werden müssen, wenn ein Jobcenter einen vorläufigen Bescheid erteilt.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Jobcenter künftig Kostenersatz für bezogene Leistungen fordern, wenn Personen unterstellt wird, sie würden „vorsätzlich oder grob fahrlässig“ nicht genug tun, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern. Mit dieser willkürlichen, von subjektiven Entscheidungskriterien abhängigen Strafregelung kann der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen werden, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen.
„Statt zu kürzen und neue Strafen einzuführen muss die Regierung endlich ihre Hausaufgaben machen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, die sich günstig auf die Leistungsansprüche auswirken würden“, fordert Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). So müssten beispielsweise bei den Regelsätzen die tatsächlichen Stromkosten berücksichtigt werden.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert die Fraktionen im Bundestag und die Länder im Bundesrat auf, die geplanten Verschlechterungen im Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. Zudem müsse das Thema Sanktionen wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eine zunächst von Arbeitsministerin Andrea Nahles geplante Entschärfung der besonders harten Sanktionen für unter 25-Jährige - diese Gruppe bekommt schon bei der ersten Pflichtverletzung den Regelsatz komplett gestrichen - ist nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten. „Die Regelsätze sind bereits die absolute Untergrenze, da sie das Existenzminimum sichern sollen“, erläutert Frank Jäger vom Verein Tacheles in Wuppertal. „Dass Jobcenter weiterhin jegliche Leistungen zum Lebensunterhalt einstellen dürfen, ist völlig unverhältnismäßig und wirft viele Hilfebezieher erst recht aus der Bahn“, so Jäger weiter. (pm)
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