Dienstag, 22. Dezember 2015
Abschiebungen im Niemandsland – EGMR-Verfahren zum span. Grenzzaun
"Die Grenzzäune an den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla stehen
seit langem für das Bild der „Festung Europa“. Über die
Abschiebepraxis der spanischen und marokkanischen Behörden muss nun
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
entscheiden. Das Urteil könnte zu einem bedeutenden Präzedenzfall über
das EU-Grenzregime werden..." Beitrag von und bei ProAsyl vom 18.
Dezember 2015
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/abschiebungen_im_niemandsland_egmr_verfahren_zum_spanischen_grenzzaun/
Aus dem Text: "… An der spanisch-marokkanischen Grenze stoßen
Flüchtlinge auf eine fast undurchdringliche Wallanlage aus Zäunen,
Antikletter-Gittern und Überwachungskameras. Immer wieder finden dort
Abschiebungen von Flüchtlingen statt – ohne rechtsstaatliches
Verfahren, ohne Prüfung ihrer Asylgründe. „Heiße Abschiebungen“ nennen
die spanischen Grenzpolizisten diese Praxis. Denn schaffen es
Flüchtlinge dennoch die Zäune zu überqueren, dienen Tore in der
Wallanlage dazu die Menschen sofort auf die marokkanische Seite
zurückzudrängen. Die rechtliche Fiktion dahinter: Zwar betreten die
Flüchtlinge spanisches Territorium, jedoch sei das spanische
Flüchtlingsrecht erst anwendbar, wenn die hinter den Zäunen stehenden
Polizeiketten überwunden werden. Die spanische Grenze ist in diesem
Sinne nicht statisch, sondern dynamisch und hängt von dem Gusto der
eingesetzten PolizistInnen ab. (…) Diese menschenrechtlich höchst
fragwürdige Praxis wurde schon sehr lange durch
Menschenrechtsorganisationen kritisiert. (...) Der spanische Staat
muss bis zum 21. Dezember 2015 Stellung nehmen, ob die Abschiebepraxis
in Melilla mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar
ist. Geklagt haben zwei Flüchtlinge aus Mali und der Elfenbeinküste.
Sie werfen dem spanischen Staat vor am 13. August 2014 von Melilla
nach Marokko abgeschoben worden zu sein…"
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