Montag, 21. Dezember 2015

Hartz IV: Interne Weisung aufgedeckt


Interne Weisung: Wer in Leipzig bei den Wohnkosten draufzahlt, sollte einen Überprüfungsantrag stellen

15.12.2015

Erst gestern berichteten wir, dass Hartz IV Beziehende über 600 Millionen Euro pro Jahr aus den Regelleistungen aufbringen müssen, um nicht aus den eigenen vier Wänden rausgeschmissen zu werden. Die Jobcenter weigern sich regelmäßig, die tatsächlichen Unterkunftskosten zu zahlen. Die Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, der Erwerbsloseninitiative Leipzig (ELO) e.V. und der Sozialrechtsanwalt Dirk Feiertag haben interne Mails und Weisungen der Stadt Leipzig veröffentlicht, aus denen hervorgeht, „dass nur diejenigen Hilfeempfänger die vollen Mietkosten erstattet bekommen, die noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Überprüfung der Bescheide stellen.“
 Interne Weisung offenbart schnelles HandelnNach Schätzungen der Erwerbsloseninitiative seien rund 10.000 Haushalte in Leipzig betroffen. Denn die bisherige Richtlinien wurden immer wieder von Gerichten kassiert, weil diese rechtswidrig ermittelt wurden. Danach wurde diese immer wieder neu verfasst. „Die Stadtverwaltung könnte auch von Amts wegen eigenständig alle Bescheide überprüfen. Das Jobcenter weiß genau, welchen Hartz-IV-Empfängern noch Leistungen zustehen. Jetzt die Fehler der bisherigen Richtlinie auf die Bedarfsgemeinschaften abzuwälzen und nur auf Antrag zu reagieren, ist ganz offensichtlich rechtswidrig“, kritisiert Gabelmann (Piraten). Und der Rechtsanwalt Freitag sagte, dass die Dienstanweisungen ganz klar formuliert seien: „Wer bis zum Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2015 keinen Überprüfungsantrag stellt, etwa weil er die Rechtslage nicht kennt, geht nach dem Willen der Stadt leer aus. Nur diejenigen, die rechtlich gegen die Kürzung der anerkannten Unterkunftskosten vorgehen, bekommen die vollen Mietkosten rückwirkend erstattet.“

Musterschreiben kann heruntergeladen werdenUm die Hartz IV Betroffenen zu unterstützen, wurde die Kampagne „CHECK2015“ ins Leben gerufen. Noch bis Heiligabend können Hilfesuchende sich an die Kanzlei von Dirk Feiertag wenden und dort kostenlos Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare erhalten. Wichtig: „Wer die Überprüfung selbst beantragt, sollte sich jedoch den Eingang des Antrags sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen.“ Ein Musterschreiben kann man sich hier kostenlos herunterladen. (sb)

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