Berliner Morgenpost vom 12.12.2015:
http://www.morgenpost.de/vermischtes/article206817657/Fuer-paranoid-erklaerte-Steuerfahnder-werden-rehabilitiert.html
Zitate daraus:
"Jetzt haben sie vor dem Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich gewonnen: Der Gutachter muss den Beamten insgesamt 226.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ex-Steuerfahnder Marco Wehner bekam 27.000 Euro zugesprochen, Rudolf Schmenger 54.000 Euro, Heiko und Tina Feser bekommen 69.000 und 76.000 Euro. Damit sei die sittenwidrige vorsätzliche Falschbegutachtung entlarvt, freute sich Schmengers Anwalt Harald Nolte. Für den Gutachter und das Land Hessen könnte der Fall noch weitaus teurer werden, denn das Oberlandesgericht hat festgelegt, dass die Fahnder auch künftig noch entstehende Mindereinnahmen bei der Altersversorgung geltend machen können. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen." [fett von uns]Diese letzte Entscheidung über Schadensersatz bestätigt, dass immer höhere Beträge für die Verbrechen der Psychiaterinnen und Psychiater gezahlt werden müssen. Das ist Ansporn, Ansprüche auch über mehrere Instanzen beharrlich weiter zu verfolgen:
- 500.000,- DM ≈ 255.646 € bekam Peter Löser am 19. Juli 1995 für 9 Jahre Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung zugesprochen. Das sind 2.367,- € pro Monat zu erduldende Körperverletzung.
- 75.000,- € bekam Vera Stein am 16. Juni 2005 für zwei Jahre Misshandlung zugesprochen. Das sind 3.125,- € pro Monat.
- 25.000,- € Schadensersatz urteilte das Oberlandesgericht
Karlsruhe am 12.11.2015 - 9 U 78/1 - für eine
"Gefährdungsprognose" im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung
habe es keine Grundlage gegeben, damit hätten die
Voraussetzungen einer Unterbringung nach den Vorschriften des
Unterbringungsgesetzes nicht vorgelegen. Zu der rechtswidrigen
Unterbringung sei es nur auf Grund fehlerhafter ärztlicher
Zeugnisse der verantwortlichen �Ärzte gekommen. Bei der
Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen Ärztlichen
Zeugnisse seien von den �Ärzten grundlegende fachliche Standards
missachtet worden. Unter diesen Umständen komme es nicht darauf
an, ob bei dem Kläger zum Zeitpunkt der Unterbringung eine
psychische Erkrankung vorgelegen habe, da eine psychische
Erkrankung für sich allein - ohne Eigen- oder Fremdgefährdung -
keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
rechtfertigen könne.
... Die Revision wurde nicht zugelassen. Das sind immerhin schon 12.500,- € pro Monat Misshandlung!
Alles hier nachzulesen: http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5306-urteil-schmerzensgeld-rechtswidrige-unterbringung-in-psychiatrischer-klinik
---------------------------------------------------
Zur Erinnerung:
Weg mit § 63 StGB! Er ist illegal!
Morgen, am Freitag, 18.12. Demonstration von 8.45 Uhr bis 10.30 Uhr in Berlin vor dem Bundesrat, Leipziger Str. 3-4
Das Scheinreförmchen des Terrorparagraphen 63 StGB wird als Tagesordnungspunkt 30 vom Bundesrat abgestimmt, siehe mit den weiteren Links zum Gesetzgebungsverfahren hier: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/940/to-node.html
Ein Film über die Gutachterfalle und das Unrecht des § 63 wurde gestern vom SWR ausgestrahlt. Er ist in der Mediathek bis zum Ende des Jahres abrufbar: http://swrmediathek.de/player.htm?show=7e3ce460-9cbd-11e5-bfe0-0026b975f2e6
Willkür im Recht – Unrecht!
Unsere ausführlich begründete Ablehnung des Scheinreförmchen bitte hier lesen: http://www.zwangspsychiatrie.de/2015/11/willkuer-im-recht-unrecht-2/
-------------------------------------------------
Bilder von der Demonstration heute vor dem Roten Rathaus gegen den Entwurf eines Berliner PsychKG mit Vollmacht zu Securitate Terror hier: http://www.zwangspsychiatrie.de/demo-gegen-psychkg-entwurf-vor-dem-roten-rathaus-am-19-11-15
Auch dem Rat der Bürgermeister, der dort tagte, war klar, dass über ein unmoralisches Terrorgesetz abstimmt wurde. Denn die Eingangstür wurde verschlossen und die Teilnehmer konnten alle nur durch den Hintereingang das Gebäude betreten, um ja nicht mit uns in eine Diskussion verstrickt zu werden. Aber unsere Flugblattverteiler waren auch da präsent :-)
------------------------------------------------
Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
Nachrichten aus dem Werner-Fuß-Zentrum jetzt auch auf Twitter und Facebook (und weiterhin per RSS-Feed):
Twitter: https://twitter.com/wernerfuss
Facebook: https://www.facebook.com/patverfue
RSS: http://www.zwangspsychiatrie.de/feed
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen