Montag, 17. September 2012
Bern: der kurdische Aktivist Metin Aydin darf nicht nach Deutschland ausgeliefert werden!
17.09.12
Freiheitskomitee für Metin Aydin
Hintergrund:
Metin Aydin ist ein kurdischer Aktivist, der als anerkannter Flüchtling in Frankreich lebte. Vor einem Jahr wurde er während einer Reise durch Schweizer Sicherheitskräfte festgenommen und inhaftiert. Ursache für die Festnahme war ein Übergabegesuch der deutschen Regierung in Zusammenarbeit mit Interpol. Seither, also seit 12 Monaten, sitzt er in Auslieferungshaft im Bezirksgefängnis Pfäffikon.
Im Februar 2012 bewilligte das Bundesamt für Justiz seine Auslieferung nach Deutschland.
Man darf davon ausgehen, dass das Strafverfahren in Deutschland von den türkischen Behörden konstruiert worden ist, um Metin Aydin auf die internationale Fahndungsliste von Interpol setzen zu können. Da ein entsprechende Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei besteht, droht Metin Aydin bei einer Auslieferung nach Deutschland die weitere Auslieferung in die Türkei. In diesem Falle haben die Garantien der Regierungen wenig Bedeutung – die Beteuerung, ihn nicht zu foltern und ihm ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewähren, sind nicht glaubwürdig. Die bekannten Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Human Rights Watch sowie die Asylbehörden bestätigen dies.
Die deutschen und schweizerischen Behörden machen sich mit der Verhaftung des kurdischen Flüchtling zu Handlangern der repressiven Politik des türkischen Staates. Eine Auslieferung von Metin Aydin wäre ein politischer Akt.
Besonders heikel ist die Frage nach der Definition von "Terrorismus". Die Abgrenzung zwischen "legitimen" Freiheitskämpfen und "Terrorismus" gehört auf juristischer Ebene zu den schwierigsten Fragen des internationalen Strafrechts. Es gilt das Prinzip "one man's terrorist is another man's freedom fighter". Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des türkisch-kurdischen Bürgerrkrieges.
Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Justiz sich weigert, Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren, auf die sich ihr Entscheid stützt. Selbst die Einsicht ins Aktenverzeichnis wird verweigert.
E-Petition:
http://fekar.ch/metinaydin/index.php?option=com_petitions&;view=petition&id=34:metin-aydin-de
Freiheitskomitee für Metin Aydin
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