Sonntag, 6. März 2016

Diagnonsens über Merkel

Die Huffington Post berichtete am 24. Januar, wie der pensionierte Chefarzt der Psychotherapeutischen und Psychosomatischen Klinik im Evangelischen Diakoniewerk Halle, Dr. Hans-Joachim Maaz, seit Oktober die Kanzlerin mit psychiatrischem Diagnonsens verleumdet:
http://www.huffingtonpost.de/2016/01/24/hans-joachim-maaz-merkel-_n_9064912.html
Maaz im Interview:
http://www.huffingtonpost.de/2016/01/24/psychoanalytiker-hans-joachim-maaz-angela-merkel-_n_9064278.html
Angela Merkel sei eine gefährlich "psychisch Kranke", und er behauptet "diagnostizieren" zu können, dass Merkel sich "irrational und nicht einsichtig" verhalte, was befürchten lasse, dass "sie den Bezug zur Realität" verloren hat. Merkel habe ein "narzisstisches Grundproblem". Sie habe ein "künstlich aufgeblasenes Selbstbild". Der Psychiater sagt: "Man muss fürchten, dass Merkel selbst glaubt, sie sei die mächtigste Frau der Welt." Dr. Maaz sieht bei Merkel ein "Selbstwertdefizit, eine Minderwertigkeit und eine Unsicherheit", das Handeln der Kanzlerin sei eine Gefahr für Deutschland, Maaz behauptet "In der aktuellen Situation ist tatsächlich zu befürchten, dass ein psychischer oder psychosomatischer Zusammenbruch bevorsteht."

Mit diesem Diagnonsens beweist der bekannte Psychiater, das der psychiatrische Jargon nur Verleumdung und das medizinische Gehabe nur aufgeblasene Machtdemonstration ist, um mit dieser Verleumdung zu beeindrucken.
Und er beweist damit, dass wirklich Jede und Jeder eine PatVerfü haben sollte, selbst unsere Kanzlerin.

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Anhörung des Scheinreförmchens des § 63 im Rechtsausschuss des Bundestages

Von den Sachverständigen des Kartells gegen § 63 StGB wurde niemand eingeladen.
Die schriftlichen Stellungnahmen von 5 der 7 „Sachverständigen“ der Anhörung am 15.2.2016 sind hier veröffentlicht: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a06/anhoerungen/stellungnahmen/406820
Der Forensikbeauftragten der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener, Franziska Ludwig, wurde ohne Angabe von Gründen verweigert, an der Anhörung als Zuhörerin teilzunehmen.
Man sollte wohl unter sich bleiben, nix von wegen Beteiligung der Betroffenen.

Nur in der Stellungnahme von Helmut Pollähne wird vermerkt:

Die Unterbringung gem. § 63 StGB ist – zumal mit der Bezugnahme auf die §§ 20, 21 StGB – im Hinblick insb. auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) grundsätzlich infrage zu stellen [fett von uns]. Das liegt nicht nur an der Unbestimmtheit der §§ 20, 21 StGB (ausf. dazu Schiemann, in: Pollähne/Lange-Joest [Hg.], Verbrechen, Rechtfertigungen, Wahnsysteme, 2014, 101 ff. m.w.N.), sondern auch an der in ihnen angelegten Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, zu denen die meisten der Betroffenen i.S.d. UN-BRK zu rechnen sind. Außerdem ist in § 63 StGB die Gefahr angelegt, Freiheitsentziehungen zu begründen, die mit Art. 14 UN-BRK nicht vereinbar sind (ausf. dazu Tolmein in: Pollähne/Lange-Joest [Hg.], Forensische Psychiatrie – selbst ein Behandlungsfall? 2015, 79 ff.m.w.N., vgl. auch Pollähne in Aichele [Hg.] Das Menschenrecht auf gleiche Anerkennung vor dem Recht, 2013, 173 und 193). Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich der Gesetzentwurf zu dieser Problematik noch nicht einmal ansatzweise äußert. [fett von uns]
Und von der Straubinger Forensik-Chefärztin Lausch:
Bereits jetzt herrscht in den forensischen Kliniken ein Mangel an qualifizierten ärztlichen Mitarbeitern, die eine Schwerpunktausbildung für forensische Psychiatrie anstreben bzw. langfristig im forensischen Kontext arbeiten möchten. Dies stellt ein Problemfeld dar, welches den Gerichten auch bestens bekannt sein dürfte. Wünschenswert wären Qualifizierungen und Schwerpunktbezeichnungen in forensischer Psychiatrie. Sofern dies allerdings eine Bedingung für die beauftragten Gutachter wäre, käme es zu erheblichen Engpässen in der Gutachtensabwicklung.
Die Forensik hat also „Imageprobleme“ :-)
Dass diese Folterstätten immer mehr auf das Gewissen der dort Tätigen schlagen, darum sollten wir uns weiter bemühen, bis niemand mehr dort arbeiten will.

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Bitte jetzt anmelden:
16. März 2016 14:00 - 17:30 Uhr
Gegenwart und Zukunft der Versorgung psychischer Erkrankungen
Veranstaltung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Er möchte im Rahmen dieser Veranstaltung gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Versorgungsprobleme und ihre Ursachen diskutieren.
Die Stellungnahme des BPE und von die-BPE dazu ist hier veröffentlicht: http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2015/11/Anti-Anti-PEPP-Demo.pdf
Ort: Auditorium Friedrichstraße, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Anmeldung bis 29. Februar  per E-Mail an pflege-patientenrechte@bmg.bund.de erbeten.

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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