Dienstag, 6. Oktober 2015
Droht Gefängnis weil das Jobcenter nicht zahlte?
Weil das Jobcenter Rotenburg einen Nebenkostenbescheid über eineinhalb Jahre bearbeitete, droht einer fünffachen Mutter sogar Gefängnis
23.09.2015
Weil das Jobcenter genau eineinhalb Jahre benötigte, um über die Nebenkostenabrechnung zu bescheiden, muss eine alleinerziehende Mutter aus dem Landkreis Rotenburg vielleicht sogar ins Gefängnis. „Wieso braucht das Jobcenter in Rotenburg ganze eineinhalb Jahre, um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und letztlich doch zu zahlen?“, fragt sich Cornelia R.
Doch was war passiert? Die alleinerziehende 52-Jährige Mutter wohnt mit ihren 5 Kindern gemeinsam in einer Wohnung. Cornelia R. verdient trotz ihrer Tätigkeit bei einer großen Drogerie-Kette zu wenig, um die gesamte Familie zu versorgen. Also muss sie mit Hartz IV aufstocken. Dennoch reicht das Geld kaum aus, um zu überleben.
Als die Nebenkostennachzahlung per Post zugestellt wurde, war zunächst Panik angesagt. 1320 Euro wollte der Vermieter auf einen Schlag haben. Dagegen legte Cornelia R. Widerspruch ein. Ihrer Meinung nach war die Berechnung zu hoch. Eigentlich zahlt das Jobcenter die Nebenkosten. Allerdings nur in einem sogenannten „angemessenen Rahmen“. Und diese Angemessenheit wird von den meisten Hartz-IV-Behörden sehr eng ausgelegt.
Doch die Berechnung war offenbar rechtens, weshalb Cornelia R die Kosten beim zuständigen Jobcenter geltend machte. Doch der Antrag wurde ganze 18 Monate bearbeitet! In dieser Zeit engagierte der Vermieter einen Anwalt, der die Nebenkosten eintreiben sollte. Eine Tätigkeit, die zusätzlich nicht unerhebliche Kosten verursacht.
In ihrer größten Not wandte sich die Mutter an das Jugendamt. Denn sie fürchtete aus der Wohnung zu fliegen. Es hätte auch sein können, dass der Strom, die Heizung oder das Wasser abgestellt werden. Eine Katastrophe für eine Familie mit fünf Kindern. „Nach meinem Kenntnisstand hat die Intervention des Jugendamts beim Jobcenter schließlich eine Zahlung der Nebenkostenabrechnung bewirkt. Aber dennoch war viel zu viel Zeit vergangen, so dass Anwaltskosten von 481,72 Euro aufgelaufen waren. Und die soll ich jetzt zahlen“, sagt R. gegenüber der „Kreiszeitung“.
Doch wie soll sie das bezahlen? Genau das hat sie dem Obergerichtsvollzieher mitgeteilt, der bereits eingeschaltet wurde. Doch dieser bliebt hartnäckig und fordert die außenstehende Summe ein. Am 14. Oktober soll die Frau nun zum Amtsgericht Rotenburg erscheinen. Dort soll eine Vermögensauskunft stattfinden. Weigert sich Cornelia R. kann auf Antrag des Vermieters ein Haftbefehl erlassen werden. „Aber ich ziehe das durch. Dann gehe ich eben in den Knast“, sagt Cornelia R.
Die nächste Frage ist nun, ob das Jobcenter in Haftung genommen werden kann, weil die Zahlung so massiv verzögert erfolgte. Wir bleiben dran und berichten weiter.
Ratschlag: Damit es nicht soweit kommt, sollten Betroffene in ähnlichen Situationen eine Untätigkeitsklage erheben. (wm)
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