Die Preiserhöhungen der Stromanbieter machen insbesondere Arbeitslosengeld II Empfängern zu schaffen, die die Energiekosten in der Regel aus dem Regebedarf bestreiten müssen. Während die Strompreise mit dem Jahreswechsel um bis zu 13 Prozent gestiegen sind, ist der Hartz IV Eck-Regelsatz lediglich um 8 Euro von 374 auf 382 Euro (2,14 Prozent) angehoben worden. In diesem Regelsatz sind 8,36 Prozent für Wohnung und Energie vorgesehen, was bedeutet, dass monatlich 31,94 Euro hierfür aufgewendet werden können.
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