Mall of Shame – FAU Berlin fordert Lohn für Bauarbeiter
Dossier
„
Basisgewerkschaft
prangert Ausbeutung bei “Mall of Berlin” an. Die FAU Berlin vertritt
eine größere Gruppe Bauarbeiter aus Rumänien die bei dem Großprojekt
“Mall of Berlin” bis September 2014 arbeiteten und dabei einen
erheblichen Teil ihres Lohns nicht ausgezahlt bekommen haben…“
Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2014 . Aus dem Text: „
Den
Arbeitern wurde nicht nur der Lohn vorenthalten. Sie waren mehrfach
Willkür und Drohungen (auch von Gewalt) ausgesetzt, insbesondere
fehlende Deutschkenntnisse wurden hier ausgenutzt. Generell wurde ihnen
von Beginn an nur ein Stundenlohn zwischen fünf und sechs Euro bei dem
Millionen-Bauprojekt in Aussicht gestellt. Den Arbeitern wurden zudem
schriftliche Arbeitsverträge vorenthalten oder schlicht verweigert und
zeitweise keine oder unzureichende Unterkünfte gestellt. Durch das
fehlende Geld sind die Arbeiter mittlerweile mit der Obdachlosigkeit
konfrontiert…“ Siehe dazu:
- Gerichtstermin eines Bauarbeiters der Mall of Shame vor dem
Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 16. Oktober 2019: Lohnraub weiterhin
ohne Folgen
“Die Klage eines Bauarbeiters gegen die Bauherrin HGHI der Mall of
Shame wird in der III. Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt
verhandelt. Die Verhandlung ist öffentlich! Wann: 16.10.2019 ab 09.00
Uhr – Wo: Bundesarbeitsgericht, Hugo-Preuß-Platz, 99084 Erfurt, Saal I.
Der Prozessmarathon zieht sich nun schon über 4 Jahre hin. Zuerst wurden
die Subunternehmen erfolgreich verklagt, bei denen die rumänischen
Bauarbeiter beschäftigt waren. Weil weder die noch der Generalübernehmer
FCL zahlungsfähig sind soll nun die Bauherrin und Investorin HGHI
haften. Dafür haben sich die Bauarbeiter bis in die höchste Instanz vors
Bundesarbeitsgericht geklagt wo die Sache als Präzedenzfall verhandelt
wird.“ Meldung der FAU Berlin vom 02.102019 , siehe dazu:
- Mall of Berlin und die Wanderarbeiter: „Ausbeutung eingeplant“
“… [Sind Zustände wie beim Bau der Mall of Berlin aus Ihrer Sicht
ein Einzelfall?] Wir kennen mehrere Großprojekte in Berlin mit ähnlichen
Handlungsstrukturen, auch die Firmennamen wiederholen sich. Die
Arbeitnehmer können ihre Forderungen gegen niemanden richten, weil der
direkte Auftraggeber verschwunden ist oder insolvent. Die einzige Firma,
die zu identifizieren ist, ist der Bauherr. Man muss klar sehen, dass
die Baufirmen auch deshalb insolvent werden, weil die Aufträge von
vornherein unwirtschaftlich geplant sind. Die Ausbeutung der Arbeiter
ist im Voraus eingeplant. (…) [Sie sehen also jeden Bauherrn in der
Pflicht, etwas gegen Ausbeutung zu tun?] Unbedingt. Jeder Auftraggeber
hat die Möglichkeit, sich einen Überblick zu verschaffen, was auf
seiner Baustelle passiert. Er kann Lohnabrechnungen beim Subunternehmen
einsehen und die Bestätigungen der Arbeitnehmer fordern, dass sie den
Lohn erhalten haben. Er kann sogar einen Teil des Werklohns einbehalten
unter der Voraussetzung, dass alles ordentlich abgewickelt wird. [Haben
Sie Sorge, dass das aktuelle Urteil Tür und Tor öffnet für weitere
Ausbeutung?] Leider befürchte ich, dass sich viele Firmen durch das
Urteil in ihrem Vorgehen bestätigt fühlen. Insbesondere bei
Großbauprojekten wird es für einzelne Arbeitnehmer schwieriger,
Lohnansprüche durchzusetzen.“ Interview mit Monika Fijarczyk von Manuela Heim vom 18.10.2019 in der Taz online
– Monika Fijarczyk ist Juristin, Referentin und Leiterin des
Arbeitsrechtsteams im gewerkschaftsnahen „Berliner Beratungszentrum für
Migration und Gute Arbeit BEMA“.
- BAG-Urteil: Keine rechtliche Schranke gegen Lohnraub
“… Große Enttäuschung gab es am Mittwochmittag bei Ovidiu Mindrila.
Gerade hatte er erfahren, dass das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine
Klage gegen den Investor der Mall of Berlin abgewiesen hatte. Gemeinsam
mit seinen Kollegen Bogdan Droma wollte er gerichtlich erreichen, dass
der Bauherr als letztes Glied in der Kette haftet, wenn die von ihm
beauftragten Subunternehmen zahlungsunfähig sind und Insolvenz anmelden,
wie es bei der Mall of Berlin geschehen ist. (…) Der Rechtsweg ist wohl
jetzt ausgereizt, meinte auch der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle,
der die Kläger juristisch vertrat, gegenüber Telepolis. Man werde sich
die Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob man auf
europäischer Ebene weiterklagen werde. Doch Stähle erinnerte daran, dass
die Aussichten nicht besonders gut sind. Trotzdem bedauerte er nicht,
im Fall der Mall of Berlin den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch
sei der Fall schließlich in einer größeren Öffentlichkeit bekannt
geworden. Doch jetzt müsse für die Rechte der Arbeiter wieder durch mehr
gesellschaftlichen Druck gekämpft werden. Auch die Politik sieht Stähle
in der Pflicht, auf gesetzlicher Ebene dafür zu sorgen, dass ein auf
Lohnbetrug und Überausbeutung basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet
wird. (…) Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat einmal mehr gezeigt,
dass die Aufgabe der Gerichte daran besteht, Rechtsfrieden in der
bürgerlichen Gesellschaft herzustellen. Wenn der Richter erklärte, das
Gericht habe keine Veranlassung gesehen, bei der Arbeitnehmerhaftung von
der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen, dann heißt das auch, der
gesellschaftliche Druck war nicht stark genug, dass das Gericht sich
hätte zu einen Eingriff hätte veranlasst gesehen, weil der Rechtsfriede
in Gefahr geraten war. (…) Eine Konsequenz aus dem Urteil wird die Frage
sein, wie eben der gesellschaftliche Druck so stark zu machen, dass
auch Gerichte vor allem aber die betroffenen Konzerne ihn nicht mehr
ignorieren können. Der Kampf der rumänischen Bauarbeiter der Mall of
Berlin hat trotz der juristischen Niederlage Geschichte geschrieben. Es
war ein Beispiel, wie migrantische Arbeiter für ihre Rechte kämpfen…“ Beitrag von Peter Nowak vom 19.10.2019 bei Telepolis
- Bundesarbeitsgericht urteilt im Fall Mall of Shame: Lohnraub weiterhin ohne Folgen
“… Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am heutigen Mittwoch, den 16.
Oktober 2019, über die Klage zweier Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger
Platz GmbH & Co. KG entschieden. Es ging um die Frage, ob die
Haftungsverpflichtung für nicht gezahlte Löhne bis zum Investor
durchgereicht werden kann, wenn die General- und Subunternehmen in die
Insolvenz flüchten. Das Gericht hat entschieden, dass die bestehenden
Gesetze eine Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn
das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die
Taschen der Arbeiter bleiben weiterhin leer. (…) Problematisiert wurden
die Abgrenzungsmöglichkeiten zwischen Investoren, die haften, und
solchen, die nicht haften sollen. Die Frage, wie Arbeitnehmerrechte
geschützt werden können, blieb außen vor…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 16.10.2019 , siehe dazu auch:
- Bürgenhaftung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
“Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Unternehmer, der
einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder
Dienstleistungen beauftragt, für dessen Verpflichtung zur Zahlung des
Mindestentgelts an seine Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede
der Vorausklage verzichtet hat. Dieser Haftung unterliegen allerdings
nicht Unternehmer, die lediglich als bloße Bauherren eine Bauleistung in
Auftrag geben…” Pressemitteilung Nr. 31/19 vom 16.10.2019 beim Bundesarbeitsgericht
- Ausstehende Löhne: Bauarbeiter der Mall of Berlin scheitern erneut vor Gericht
“Seit Jahren warten zwei rumänische Bauarbeiter auf ihre Löhne. Sie
hatten am Bau der Mall of Berlin mitgewirkt. Ihr Auftraggeber ging
pleite, deshalb forderten sie das Geld vom Bauherrn – zu Unrecht, stellt
das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest. (…) Doch der Bauherr
unterliege nicht der Bürgenhaftung des Unternehmers im Sinne des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, heißt es in einer Mitteilung des
Bundesarbeitsgerichts, die rbb|24 vorliegt. Der Bauherr habe beim Bau
der Mall of Berlin den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes für den
betrieblichen Eigenbedarf an einen Generalunternehmer erteilt. Damit
habe der Bauherr nicht die Erfüllung eigener Verpflichtungen an
Subunternehmer weitergegeben, stellen die Richter in Erfurt fest. In
anderen Worten: Die Bauarbeiter hätten ihre ausstehenden Löhne vom
Generalunternehmer bekommen müssen, da der die Bauleistung durchgeführt
bzw. an Subunternehmer weitergegeben hatte. Somit hätte der
Generalunternehmer der Bürgenhaftung unterlegen – doch der hat Insolvenz
angemeldet, weshalb die Kläger bis zum heutigen Tag nichts von ihren
ausstehenden Löhnen gesehen haben. (…) Unterstützt wurden die
rumänischen Bauarbeiter von der Gewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU).
Deren Sprecher Lackus sagte dem Inforadio vom rbb, man werde anhand der
schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob weitere rechtliche Schritte
möglich sind…” rbb-Bericht vom 16.10.19
- Gerichtstage: Das Bundesarbeitsgericht und das, was aus den
Untiefen der Arbeitswelt nach oben gehievt wurde. Leiharbeiter bekommen
das Mindeste, rumänische Bauarbeiter nichts
Kommentar vom 16. Oktober 2019 von und bei Stefan Sell
- Lässt das Bundesarbeitsgericht die Bauherren der Mall of Shame zahlen?
“… Was das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch entscheidet, wird sich
auf die Rechte aller Arbeiter*innen auswirken, deren Lohn irgendwo in
Subunternehmer-Strukturen verschütt geht. Dennoch sind das sehr
theoretische Rechte: Praktisch haben die meisten Arbeiter*innen –
besonders migrantische und Wanderarbeiter*innen – nicht die Ressourcen,
sich jahrelang durch Instanzen und Subunternehmerketten zu klagen. Der
einzige Weg, sicherzustellen, dass man nicht verarscht wird, bleibt,
schon bei ersten Zweifeln an der Zahlungsmoral der Auftraggeber
gemeinsam mit den Kolleg*innen aktiv zu werden. Als unsere Kolleg*innen
das beim Bau der Mall of Shame 2014 versuchten, ließ die
Ausbeuter*innen-Seite sie noch auflaufen. 2018 aber standen Bauarbeiter
beim HGHI-Projekt „Tegel-Quartier“ einige Monate ohne Lohn da. Sie
legten gemeinsam die Arbeit nieder und versammelten sich vor der
HGHI-Zentrale mit Schildern: „Huth! Du Betrüger!“. Das hat gewirkt. Wenn
man stets schnell reagiert, geht es beim zweiten Mal also auch ganz
ohne Umweg übers Bundesarbeitsgericht. Von der Hartnäckigkeit der FAU im
Mall-of-Shame-Fall profitieren somit auch andere Arbeiter*innen.“ Beitrag von Ben Zashev vom 13.10.2019 in Direkte Aktion online , siehe dazu ein Video bei labournet.tv
- Mall of Berlin: Lohnklagen nach fünf Jahren vor dem Bundesarbeitsgericht
“Am Mittwoch den 16. Oktober werden die Klagen von zwei Bauarbeitern
gegen das Unternehmen HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG vor dem
Bundesarbeitsgericht verhandelt. Die Arbeiter haben über fünf Jahre für
ihre Würde und Löhne gekämpft, mit Demonstrationen und Gerichtsprozessen. Das
Bundesarbeitsgericht wird nun die Frage zu klären haben, ob der Bauherr
als letztes Glied in der Kette für die Zahlung des Mindestlohns haften
muss, wenn General- und Subunternehmen durch den Gang in die Insolvenz
ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Ein Gerichtsurteil zugunsten der
um ihren Lohn betrogenen Bauarbeiter könnte Signalwirkung für viele
andere Fälle haben. (…) Falls es am Mittwoch ein Gerichtsurteil gibt,
wonach die oberste Auftraggeberin der Mall of Berlin, die HGHI Leipziger
Platz GmbH & Co. KG, wie ein Bürge zu haften hat, wenn die mit dem
Bauvorhaben betrauten General- und Subunternehmen nicht zahlen können,
wird es ohne Zweifel ein für viele andere Fälle relevanter Präzedenzfall
sein, der den systematischen Lohnbetrug einschränken kann und den
Bauherren einen Strich durch ihre Rechnung machen würde. …“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 10.10.2019
- Rückblick und Erfahrungsaustausch zur Mall of Shame und anderen Kämpfen am 12.Oktober 2019
“… Im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht am 16.
Oktober 2019 in Erfurt möchten wir im Rahmen einer Veranstaltung auf den
Kampf rund um die Mall of Shame zurückblicken, die spezifischen
Ausbeutungsverhältnisse von Arbeitsmigrant*innen und die Wechselwirkung
zwischen aufenthaltsrechtlichen Regelungen und Arbeitsbedingungen
beleuchten und über Organisierungsansätze in prekären Arbeits- und
Lebensverhältnissen sprechen. Veranstaltung am Samstag, den 12. Oktober
2019 um 19 Uhr mit Kollegen der Mall of Shame, Vertreter*innen der
Gruppe Respect Berlin, der Gruppe Oficina Precaria, der Gruppe Critical
Workers und der FAU Berlin im FAU-Gewerkschaftslokal im Wedding,
Grüntaler Straße 24.“ Ankündigung der FAU Berlin vom 02.10.2019
- „Mall of Shame“ – erster Prozess der FAU vorm Bundesarbeitsgericht und ein mögliches Präzedenzurteil
“Seit 2014 fordern die rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin
ihre ungezahlten Löhne. Nachdem sie vor Gericht Recht bekamen, die
Subunternehmen aber alle Insolvenz anmeldeten, geht es nun gegen den
Bauherrn und zwar vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. (…) Denn
das BAG hat zu entscheiden, ob der Bauherr bei Zahlungsunfähigkeit der
Subunternehmen für die Löhne der Arbeiter zu haften hat. Wird der
Bauherr zur Verantwortung gezogen, könnte das schwerwiegende
Konsequenzen für die gesamte Baubranche haben, da die Verweigerung von
Lohnzahlungen durch insolvente Sub-unternehmen hier ein gängiges Schema
zur intensivierten Ausbeutung der Arbeiter*innen darstellt. Der Prozess
soll im Herbst 2019 vorm BAG in Erfurt stattfinden…” Artikel vom 22. Mai 2019 bei Direkte Aktion
- Hoffnung nächste Instanz – Die Klage eines rumänischen Bauarbeiters beim Bau der „Mall of Berlin“ wurde abgewiesen
“Die Verhandlung am Berliner Landesarbeitsgericht war am
Donnerstagvormittag nach knapp 15 Minuten beendet. Es ging um ein
Berufungsverfahren eines rumänischen Bauarbeiters, der nach eigenen
Angaben für seine Arbeit auf der Baustelle der „Mall of Berlin“ nicht
bezahlt wurde. Exakt 2.775,20 Euro seien nicht ausgezahlt worden. Doch
die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger gehört zu den acht Bauarbeitern,
die seit Herbst 2014 gemeinsam mit der Basisgewerkschaft Freie
Arbeiter*innen Union (FAU) um den ihnen zustehenden Lohn kämpfen. Sie
organisierten Kundgebungen und Demos rund um die Mall of Berlin und
erreichten dadurch zeitweise viel Resonanz in der Öffentlichkeit.
Gleichzeitig versuchten sie auf juristischem Wege ihren Lohn
einzuklagen. Vor dem Arbeitsgericht hatten auch mehrere der Kläger
Erfolg. Sie gewannen die Prozesse, doch den ausstehenden Lohn bekamen
sie trotzdem nicht, weil die beklagten Subunternehmen zwischenzeitlich
Insolvenz angemeldet hatten. Daraufhin verklagten die Bauarbeiter den
Bauherrn, die Firma HGHI Leipziger Platz GmbH & Co KG. Dabei
betraten sie juristisches Neuland und könnten noch „Rechtsgeschichte
schreiben“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle, der den
rumänischen Bauarbeiter vertritt, nach Prozessende. Die Zurückweisung
der Klage am Donnerstag sei für ihn keine Überraschung gewesen. Er hofft
allerdings auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in
Erfurt. Dort liegt bereits die Klage eines weiteren rumänischen
Bauarbeiters der Mall of Berlin vor, der durch mehrere Instanzen geklagt
und noch immer keinen Lohn bekommen hat. Rechtsanwalt Stähle geht davon
aus, dass die beiden Klagen zusammengefasst und im Herbst 2019
entschieden werden. Ein Termin steht noch nicht fest…” Artikel von und bei Peter Nowak vom 18. Januar 2019
- MallofShame: weitere Klage vom Arbeitsgerichts Berlin abgewiesen – Bundesarbeitsgericht wird abschließend klären
“Im Zusammenhang mit der Mall of Shame wurde am 3. Mai 2018 die
Klage eines weiteren Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH
& Co KG am Berliner Arbeitsgericht verhandelt. (…) Der Versuch die
Bauherrin HGHI Leipziger Platz GmbH & Co als Bauträger und letztes
Glied in der Kette für die Zahlung des tariflichen Mindestlohns haftbar
zu machen, scheiterte an der Auslegung des Unternehmerbegriffs des
Berliner Arbeitsgerichts. Der Kläger wird gegen das Urteil Berufung
einlegen. Entscheidend für den Ausgang der anhängigen
MallofShame-Verfahren wird die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts
(BAG) sein. In einem zweiten laufenden Verfahren wurde bereits Revision
beim BAG eingereicht. Mit einem Verhandlungstermin ist im Laufe des
nächsten Jahres zu rechnen!..” Meldung der FAU Berlin vom 07.05.2018
- Bauarbeiter »abgezockt«. Recht versus Moral: Richterin lehnt Klage von rumänischem Arbeiter ab
“Sie würde ja gerne, kann aber nicht. So lässt sich die Position der
Richterin am Arbeitsgericht Berlin zu einer weiteren Klage eines
rumänischen Bauarbeiters der »Mall of Berlin« zusammenfassen. Nicolae
Hurmuz hatte beim Bau des gigantischen Einkaufszentrums am Leipziger
Platz zu wenig Lohn erhalten – und mit ihm 50 weitere rumänische
Bauarbeiter. »Dass da einiges sehr merkwürdig gelaufen ist, bestreitet
wohl niemand«, sagte die Richterin nun am Donnerstag. Und ergänzt: »Ich
hätte beinahe gesagt, da seien einige Bauarbeiter abgezockt worden.«
Dafür hätten aber in mehreren früheren Verfahren schon Beweise gefehlt.
Sie wies die Klage ab. (…) »Die Rechtsprechung ist zu restriktiv, sie
muss sich ändern«, sagt Klaus Stähle, Hurmuz’ Anwalt. Seiner Meinung
nach hätte die Richterin durchaus anders entscheiden können. Er will mit
seinem Mandanten nun in Berufung gehen. Scheitert er dann wieder, wird
er vermutlich vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Ein Kollege von
Hurmuz, Ovidiu Mandrila, hat dort bereits Klage eingereicht…” Bericht von Johanna Treblin vom 04.05.2018 beim ND online
- Vier Jahre ohne Lohn. Bauarbeiter von »Mall of Berlin« klagt gegen Bauherrn / Erste Klage vor Bundesarbeitsgericht eingereicht
“Vielleicht wird Ovidiu Mandrila im Sommer 2019 um 4133 Euro reicher
sein. Geld, das er im Herbst 2014 erarbeitet, aber nie erhalten hat.
Mandrila hatte auf der Baustelle eines der größten Einkaufszentren
Deutschlands gearbeitet: der »Mall of Berlin« am Leipziger Platz. Vier
Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen liegen hinter ihm – zunächst
ging er vor das Arbeitsgericht Berlin, dann vor das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg. Beide wiesen seine Klage ab. Doch damit will sich
Mandrila nicht abfinden. Sein Anwalt Klaus Stähle hat Revision vor dem
Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingereicht. Bis sein Fall dort
verhandelt wird, kann es aber noch ein Jahr dauern…” Artikel von Johanna Treblin vom 03.05.2018 beim ND online
- Moral kann man nicht fressen – Runde drei für die Mall of Shame?
“… Am vergangenen Donnerstag wurde die Berufungsklage eines
rumänischen Bauarbeiters auf geprellten Lohn vor dem
Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Strittig ist dabei weniger, ob ihm
das Geld zusteht, sondern ob die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG
als Bauherrin der „Mall of Berlin“ für die insolventen Subunternehmen
und der insolventen Generalübernehmerin Fettchenhauer Controlling &
Logistic (FCL) GmbH haften muss. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Berlin
in acht von zehn Klagen gegen die beteiligten Subunternehmen zugunsten
der um ihre Würde und ihr Geld kämpfenden rumänischen Bauarbeiter
entschieden. (…) Die Richterin ließ es sich dennoch nicht nehmen,
festzustellen: “Was da am Bau passiert ist, ist eine Katastrophe.” Neben
der juristischen sei demnach die moralische Frage zu klären, ob nicht
der Bauherr dafür verantwortlich ist, was auf seiner eigenen Baustelle
passiert. Die moralische Empörung über die Ausbeutung migrantischer
Arbeiter an der so bekannt gewordenen Mall of Shame hat in der
Vergangenheit bereits große Wellen geschlagen. Doch Moral allein kann
man nicht fressen, und so geht der Hürdenlauf durch die Instanzen
weiter. Das Gericht hat die Revision zugelassen – und das ist der
eigentliche Erfolg. Der Weg steht nun offen, um am Bundesarbeitsgericht
in der dritten Instanz, nach über 3 1/2 Jahren Rechtsstreit der
rumänischen Baurbeiter, ein Grundsatzurteil über Lohnprellerei zu
treffen.” Beitrag vom 29. Januar 2018 von und bei FAU Berlin
- Mall ohne Moral: Landesarbeitsgericht weist Berufungsklage von Bauarbeiter der Mall of Berlin zurück
“»Vielleicht«, so sagt die Richterin, »bekommen wir das Verfahren ja
doch auf andere Weise vom Eis.« Die beiden Anwälte der HGHI Leipziger
Platz GmbH & Co. KG, Bauherrin der Mall of Berlin am Potsdamer
Platz, schütteln energisch die Köpfe. »Unsere Mandantin kann nichts
dafür«, sagt einer. Dafür, dass der Kläger Ovidiu Mandrila, der vor mehr
als drei Jahren auf der Baustelle der Mall gearbeitet hat, einen Teil
seines Lohns nicht erhalten hat. »Sie argumentieren juristisch. Ich bin
aber auf die moralische Ebene gewechselt«, sagt die Richterin. »Ist der
Bauherr nicht moralisch dafür verantwortlich, was auf seiner eigenen
Baustelle passiert?«, fügt sie hinzu. Die Anwälte schütteln wieder die
Köpfe. Ihre Mandantin habe durch diverse Insolvenzen beteiligter Firmen
Millionenbeträge verloren. Und befinde sich außerdem in mehreren
Gerichtsverfahren mit Mietern der Mall, lamentieren sie. Ob die
Mandantin, hinter der der Shoppingcenter-Baukönig Harald Huth steht,
doch etwas dafür kann, wenn Arbeiter nicht bezahlt wurden, das soll die
Richterin entscheiden. (…) In der Güteverhandlung im Dezember 2016
konnte keine Einigung erzielt werden. Bei der Hauptverhandlung im Mai
2017 wies das Arbeitsgericht die Klage ab. Mandrila ging in Berufung vor
das Landesarbeitsgericht. Dort wies die Richterin am Donnerstag die
Berufung zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung.
Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ließ sie zu. Wenn sich
Mandrila dazu entschließt, Revision einzulegen, wird dort die Frage der
Haftung neu aufgerollt. Dann könnte ein Grundsatzurteil gesprochen
werden…” Bericht von Johanna Treblin vom 26.01.2018 beim ND online
- “Niemand hat die Absicht, Harald Huth zu verklagen”
“Seit Jahren transportieren Medien das Bild von „Bauherrscher“
Harald Huth als Shopping-Mall-König und umtriebiger Macher. Dass man
dabei nie, wie es korrekt wäre, von seinen Firmen sprach, die mit den
Vorhaben ausführend vertraut waren, hat ihn offensichtlich nicht
gestört. Als kleinlich oder albern könnte man es vielleicht betrachten,
wenn Harald Huth nun der FAU Berlin eine Unterlassungserklärung zukommen
lässt, weil diese nicht adäquat zwischen Privatperson und den
Unternehmen, deren Geschäftsführer er ist, unterscheidet. Doch am 3. Mai
erhielt die FAU eine Unterlassungserklärung. Den aufmerksamen Anwälten
Huths fiel ein Faktenfehler in Flugblättern der FAU Berlin auf, worin
fälschlicherweise stand, dass ein Mitglied der Gewerkschaft Huth
persönlich verklagt hätte. Am selben Tag wurde die besagte Lohnklage vor
dem Arbeitsgericht abgewiesen (…) In der Tat können Bauherrinnen und
Generalübernehmerinnen sich unter der deutschen Gesetzesgebung sehr
leicht der Verantwortung für Missstände bei ihren Subkontraktoren
entziehen. Die Baustelle der Mall of Berlin ist nur ein Beispiel von
vielen. Arbeit wird an dubiose Briefkastenfirmen delegiert, die
bestehende Standards konsequent ignorieren. Das System der Subkontrakte
wältzt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen
Mindeststandards auf die ArbeiterInnen ab, die sich theoretisch durch
ein Geflecht von Firmen klagen müssten, von denen jeder mit dem Finger
auf einen anderen zeigt. Dass die Bürgenhaftung im Gesetz so verstanden
werden muss wie in dem Urteil vom 3. Mai, ist allerdings nicht eindeutig
– es geht um relativ neue Gesetze, die noch nicht oft in der Praxis
erprobt worden sind. Die FAU Berlin prüft nun die Berufung gegen das
Urteil.” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 12.05.2017
- [03.05.2017] Kundgebung: Mall of Shame vor Gericht
Am 3. Mai wird vorm Berliner Arbeitsgericht die Klage eines Bauarbeiters
gegen den Investor und Bauherrn der Mall of Shame, Harald Huth,
verhandelt. Das Gericht wird zu klären haben, ob nun der Bauherr als
oberstes Glied in der Kette für den Lohnraub haften muss. Zum Termin ab
11:45 Uhr, Raum 213, gibt es eine Kundgebung vorm Arbeitsgericht Berlin,
Magdeburger Platz 1 von 11:00 bis 13:00 Uhr und nun das negative
Ergebnis:
- Gericht weist Klage von Mall-of-Berlin-Bauarbeiter ab:
Arbeitsgericht Berlin macht Bauherrin des Einkaufszentrums nicht für
Lohnprellung haftbar
“4134 Euro wollte Ovidiu Mandrila am Mittwoch vor Gericht
erstreiten. Von August bis Oktober 2014 hatte der Rumäne auf der
Baustelle der Mall of Berlin, einem der größten Einkaufszentren
Deutschlands, gearbeitet, dafür aber keinen Lohn erhalten. Seine Klage
gegen die Bauherrin, die HGHI Leipziger Platz GmbH, wurde vom
Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Zu entscheiden hatte das Gericht, ob
die HGHI als Bauherrin für nicht gezahlte Löhne haftbar gemacht werden
kann. (…) Für die HGHI, die bereits mehrere Einkaufszentren in Berlin
gebaut hat und aktuell noch weitere baut, ging es zwar um wenig Geld.
Aber das Urteil hätte einen Präzedenzfall schaffen können. Ganz vom
Tisch ist das nicht: Eine Berufung des Klägers ist wahrscheinlich.” Bericht von Johanna Treblin vom 04.05.2017 beim ND online
- Siehe auch ihren Kommentar ebd. : “… Das
Arbeitsgericht Berlin hat es vergeigt. Es hätte in die Geschichte der
Bauwirtschaft eingehen und einen wegweisenden Präzedenzfall schaffen
können. Stattdessen folgte es der bisherigen Rechtsauffassung, dass der
Bauherr nicht für ausstehende Zahlungen bei Bauvorhaben geradestehen
muss. (…) Für Unternehmen, die in der Branche tätig sind, ist das eine
gute Nachricht. Sie können nun Unternehmen beauftragen, die wiederum
Subunternehmen beauftragen, die wiederum Subunternehmen beauftragen –
bis ein undurchsichtiges Geflecht entsteht, in dem jeder die
Verantwortung weit von sich weisen kann. Geradestehen muss auch niemand
dafür, wenn, wie im Falle der Mall of Berlin, plötzlich alle
Subunternehmen pleite gehen. Oder die Firmenchefs einfach mal
untertauchen. Nur einer leidet darunter. Der Arbeiter, der Tag für Tag,
Stunde um Stunde, die Bauvorhaben in die Tat umsetzt. Von ihm gibt es
viele.”
- [29.4.2017] Kundgebung vor der Mall of Shame – Arbeitskampf kennt keine Grenzen!
“Im Rahmen des internationalen Aktionstags „Migration und Arbeit“
und am Vorabend des 1. Mai ruft die FAU Berlin zur Kundgebung an der
„Mall of Shame“ auf. (…) Auf der Kungebung wird es Beiträge zu
Arbeitskämpfen in Berlin geben, u.a. von der Grupo de Acción Sindical,
Berlin Migrant Strikers, Critical Workers und von Oficina Precaria.
Außerdem werden wir über den aktuellen Stand der Lohnklage gegen den
Bauherrn der Mall of Shame informieren! Musikalische Begleitung:
Geigerzähler…” Siehe Infos bei der FAU Berlin zur Kundgebung am Samstag, 29. April 2017 ab 14:00 am Leipziger Platz
- Keine Einigung mit Investor der Berlin-Mall
“Ohne Einigung ist am Freitag der erste Gerichtstermin gegen den
»Mall of Berlin«-Investor Harald Huth zu Ende gegangen. Die
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht betraf die Lohnklage des
Bauarbeiters Ovidiu Mandrila, der beim Bau des 2014 eröffneten
Einkaufzentrums tätig war. Laut Gericht stehen ihm 5372 Euro zu. Da
keine Einigung mit dem Bauunternehmen erzielt werden konnte, geht es nun
in die Hauptverhandlung. Der nächste Kammertermin wurde für Mai 2017
anberaumt…” Bericht von Samuela Nickel vom 17.12.2016 beim ND online (Rest des Textes im Abo)
- Prozess um Mall of Berlin-Arbeiter: General vor Gericht
“Viele Bauarbeiter der Mall of Berlin erhielten keinen Lohn,
Prozesse versandeten. (…) Am Freitag treffen die ungleichen Gegner – der
entrechtete Hilfsarbeiter und das millionenschwere Unternehmen mit rund
90 Angestellten – erstmals vor dem Berliner Arbeitsgericht aufeinander,
zunächst zu einem Gütetermin. Der Berliner Anwalt Sebastian Kunz, der
Mandrila vertritt, rechnet nicht mit einer Einigung. „Die
Klageerwiderung der Gegenseite sieht nicht so aus, als käme man
zusammen“, so Kunz gegenüber der taz. Im Klartext: Huth weist jede
Verantwortung von sich. Wenn der Termin am Freitag ergebnislos endet,
wird ein paar Monate darauf ein Kammergerichtstermin folgen – erst da
sei dann mit einem Urteil zu rechen…” Artikel von Erik Peter vom 16.12.2016 bei der taz online
- [16.12.2016] Aufruf zur Kundgebung vor dem ersten Gerichtstermin gegen den Investor Huth
“Die sieben in der FAU Berlin organisierten Bauhelfer bekamen in
fast allen Klagen gegen die Subunternehmen der Mall of Berlin Recht. Bis
jetzt haben sie aber keinen Cent der eingeklagten Löhne gesehen, weil
die Subunternehmen Insolvenz angemeldet oder sich einfach aus dem Staub
gemacht haben. Für die Zahlung der Löhne haftet allerdings die
Auftraggeberin, die zum Firmengeflecht des “Baulöwen” Harald Huth
gehörende Leipziger Platz GmbH & Co. KG. Der erste der Bauarbeiter
hat nun eine gegen die Auftraggeberin gerichtete Lohnklage eingereicht,
um die Auftraggeberin endlich zur Rechenschaft zu ziehen. Der Gütetermin
in dem Fall wird am 16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin
stattfinden. Wir treffen uns schon um 12 Uhr um unsere Solidarität mit
den rumänischen Bauarbeitern kundzugeben. Kommt zahlreich um den
Bauarbeitern zu zeigen, dass sie auch nach über zwei Jahren zähen und
langwierigen Prozessen nicht alleine sind und den “Baulöwen”, dass sie
auch jetzt noch mit gewerkschaftlichen Widerstand und kritischer
Öffentlichkeit rechnen müssen.” Aufruf von FAU Berlin vom 12.
Dezember 2016 (Aufruf erreichte uns per Email). Termin: Freitag den 16.
Dezember 2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1-
Kundgebung 12 Uhr – Gütetermin 12:30, Raum 213
- Letzte Etappe bei der “Mall of Shame”: Bauarbeiter klagt gegen Bauherrn
“Der erste der in der Gewerkschaft FAU Berlin organisierten Mall of
Berlin-Bauhelfer hat nun Lohnklage gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH
& Co. KG eingereicht. Die Immobilienagentur gehört zum
Firmengeflecht des „Baulöwen“ Harald Huth und beauftragte das
Subunternehmen, das den Bauhelfern den Lohn nicht zahlte. Die
Güteverhandlung wird am 16.12.2016 vor dem Arbeitsgericht Berlin
stattfinden…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2016, siehe die ausführliche Fassung von 22.11.2016 bei der FAU Berlin und darin, neben der Genese und Hintergründen des Falles: “… Auf
die Geltendmachung der ausstehenden Löhne gegenüber Harald Huths
Leipziger Platz GmbH & Co. KG gab es keine Reaktion (wenngleich eine
gefälschte Presse-Erklärung im Namen des Huthschen Unternehmens HGHI
auftauchte)…” Siehe die – nun definitiv gefakte – Presseerklärung
der HGHI GmbH über vermeintliche Begleichung der “Gehaltsforderungen”
rumänischer Bauarbeiter:
- Begleichung der “Gehaltsforderungen” durch die HGHI GmbH ein Fake?
Offensichtlich ist die LabourNet Germany-Redaktion einer
hoffnungsbedingten Blindheit erlegen und bei der vermeintlichen
Presseerklärung der HGHI GmbH: “Begleichung der “Gehaltsforderungen”
rumänischer Bauarbeiter”, veröffentlicht am 8. November 2016 (s.u.),
einem Fake aufgesessen. Zumindest erreicht uns heute die Information,
die HGHI GmbH würde diese e-mail dementieren! Ob sie nun dem moralischen
Druck nachgibt und die gute Idee umsetzt? Telefonisch kamen wir nicht
durch und auf unsere Anfrage per e-mail gibt es noch keine Antwort – wir
werden berichten!
- Presseerklärung der HGHI GmbH: Begleichung der “Gehaltsforderungen” rumänischer Bauarbeiter
“Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem haben mich
Gehaltsforderungen rumänischer Bauarbeiter erreicht, die vorgeben, bei
Subunternehmen der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH
(FCL) im Zusammenhang mit dem Bau der “Mall of Berlin” beschäftigt
gewesen zu sein. Bis heute konnten diese Bauarbeiter keinerlei gültige
Verträge oder Unterlagen vorlegen. Es ist völlig unklar ob, und wenn ja,
in welchem Arbeitsverhältnis sie zur FCL standen. Davon abgesehen bin
ich nicht für etwaige Verfehlungen des inzwischen insolventen FCL GmbH
verantwortlich.
Die nun an mich gerichteten Gehaltsforderungen und behauptete
Zahlungsverpflichtung als Bauherr sind als Diffamierungskampagne zu
werten.
In der Vergangenheit haben anonym agierende Linksautonome in mehreren
Fällen bewiesen, dass sie auch vor Angriffen auf Privateigentum und
Menschenleben nicht zurückschrecken. Diverse Drohungen gingen bereits an
meine Adresse, sodass ich um meine eigene Sicherheit und die meiner
Mitarbeiter fürchten muss.
Obwohl ich keine Verantwortung für die angeblich ausstehenden Löhne
trage und mit dem inszenierten Konflikt nichts zu tun habe, erkläre ich
mich daher dazu bereit, die Forderungen auszugleichen.
Ich möchte betonen, dass es sich hierbei nicht um ein Schuldeingeständnis handelt, sondern um reinen Selbstschutz.
Die geforderte Summe wird bis zum 21.11.2016 auf das Bankkonto der
Kanzlei Stähle, welche die rumänischen Bauarbeiter vertritt, eingehen.
Mit freundlichen Grüßen, Pressestelle der HGHI Holding GmbH i.A. Dr.
Harald Gerome Huth”
e-mail vom 8.11.2016 u.a. an die LabourNet Redaktion, siehe zum Hintergrund die untenstehende Meldung
- Arbeiter klagt gegen »Mall of Shame«-Investor. Ovidiu
Mandrila wartet noch immer auf seinen Lohn für Arbeiten an der Mall of
Berlin
“Sie haben recht bekommen, aber immer noch kein Geld: Sieben
rumänische Bauarbeiter der Mall of Berlin hatten vor Gericht auf nicht
gezahlte Lohnansprüche geklagt. Das Arbeitsgericht gab ihnen recht. Doch
weil der eine Subunternehmer Insolvenz angemeldet hat und der andere
selbst vom Gericht nicht aufzufinden ist, hat sich ihr Anwalt nun an die
Bauherrin gewendet. (…) Einer der Bauarbeiter will sein Geld nun von
der HGHI selbst einfordern. »Ich reiche Klage ein, weil Herr Huth mir
das Geld geben soll, für das ich gearbeitet habe«, sagt Ovidiu Mandrila
dem »nd«. Bereits am Montag will sein Anwalt Sebastian Kunz die Klage
einreichen. 5372 Euro stehen Mandrila laut Arbeitsgericht zu: Zum Teil
war ihm zu wenig, zum Teil gar kein Geld gezahlt worden. Zunächst strebt
Mandrila eine Güteverhandlung an. Sollte dabei keine Einigung mit dem
Bauunternehmen erzielt werden, geht es in die Hauptverhandlung –
allerdings vermutlich erst im kommenden Jahr…” Artikel von Johanna Treblin vom 05.11.2016 beim ND online
- [Verhandlung am 10.6.2016] Mall of Shame: Zwei Jahre Kampf und immer noch kein Lohn
“Die letzte Gerichtsverhandlung gegen die Subunternehmen steht an.
Nach mehreren Insolvenzanmeldungen in der undurchsichtigen
Verantwortungskette der sub- und sub-sub-sub-Unternehmen auf der
Baustelle der Mall of Berlin, haftet für die ausstehenden Löhne der
Investor, Harald Huths HGHI GmbH…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 8. Juni 2016 . Aus dem Text: “…
Es geht um eine von insgesamt zehn Klagen, von sieben ehemaligen
Bauarbeitern, gegen die dubiosen Subunternehmen openmallmaster GmbH und
Metatec Fundus Gmbh & Co. KG. Fast allen Klagen wurde bereits vor
Gericht Recht gegeben, aber bis heute hat keiner der Arbeiter den Lohn
gesehen, der ihm zusteht. (…) Bis heute musste der Investor Harald Huth
keinerlei Konsequenzen aus den Skandalen um die „Mall of Shame“ sehen.
Er ist weiterhin mit in der Öffentlichkeit teilweise umstrittenen
Bauvorhaben in Berlin aktiv und wurde auch durch den Politikbetrieb
unbehelligt gelassen…” Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10.6.2016 ab 11 Uhr, Raum 227. Siehe auch:
- [Berlin] Am 4. Juni: Gewerkschaftsfreiheit statt Klassenjustiz
– Beitrag im LabourNet Germany zur Demo der FAU Berlin für die
sofortige Zahlung ausstehender Löhne für einen Gastronomie- und sieben
Bauarbeiter und gegen den Versuch der Unternehmerseite, die Gewerkschaft
mittels einstweiligen Verfügungen und Strafanzeigen gegen AktivistInnen
zum Schweigen zu bringen – mit Bericht und lesenswertem
Hintergrundartikel
- [Mall of Shame] Openmallmaster muss zahlen, Metatec geht zugrunde
“Am Donnerstag den 21. Januar verhandelte das Arbeitsgericht Berlin
zwei weitere Klagen von Bauarbeitern der „Mall of Berlin“ in der ersten
Instanz gegen die dubiose Briefkastenfirma openmallmaster GmbH. Das
Gericht gab in diesem Fall den Klagen der FAU Berlin recht. Während der
Klage eines Arbeiters am 13. Januar in der zweiten Instanz nicht
stattgegeben wurde, sind derzeit die meisten Klagen zugunsten der
Bauarbeiter ausgegangen. Dazu stehen jedoch auch Berufungstermine an.
Mittlerweile spricht die FAU Berlin von einem „Prozess-Marathon“...” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 22.01.2016
- “Mall of Shame” – Auch bei Metatec ist jetzt Zahltag!
“Am vergangenen Mittwoch, den 28.10., wurden drei Klagen von in der
Basisgewerkschaft FAU Berlin organisierten ehemaligen Mall-Bauarbeitern
gegen das Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG vor dem
Arbeitsgericht behandelt. Es ging um Löhne von jeweils knapp 1.900 €,
welche das Subunternehmen nun zahlen muss. Das Gericht kam schnell zum
Schluss, dass ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. (…) Wenn bei Metatec
nichts zu holen ist, und die Generalübernehmerin FCL pleite ist, haftet
für die nicht bezahlten Löhne als nächster in der Kette der Investor,
Harald Huths HGHI. Das jetzige Urteil festigt nur einmal mehr den
handfesten Skandal um Ausbeutung an der Mall of Berlin unter den Augen
von FCL und HGHI.” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 30. Oktober 2015
- Urteil des Arbeitsgerichts: „Mall of Shame“-Subunternehmen muss zahlen!
“In einem entscheidenden Etappensieg für die Basisgewerkschaft FAU
Berlin im Skandalfall der um ihren Lohn geprellten Bauarbeiter bei „Mall
of Berlin“ legte das Arbeitsgericht fest, dass das verklagte
Subunternehmen openmallmaster GmbH verpflichtet ist, die Löhne von zwei
ehemaligen Mall-Arbeitern zu zahlen. Zuvor waren bei den Güteterminen
der beiden Verfahren am 10.4.2015 Versäumnisurteile gefällt worden. Das
Subunternehmen legte zunächst Einspruch dagegen. Das Gericht bestätigte
jedoch heute die Versäumnisurteile des Gütetermins, welche die dubiose
Briefkastenfirma openmallmaster GmbH zur Zahlung der verweigerten Löhne
verurteilten…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 5. August 2015
- „Mall of Shame“ vor Gericht – aller guten Dinge sind drei?
“Die ersten zwei Termine waren geplatzt. Am Mittwoch steht nun der
Lohnbetrug am Bau der „Mall of Berlin“ vor Gericht. Um ihren Lohn
betrogene migrantische Arbeiter, die 2014 am Bau des
Luxus-Shoppingzentrums „Mall of Berlin“ 2014 beteiligt waren, klagen mit
Unterstützung der Basisgewerkschaft FAU Berlin ihre ausstehenden Löhne
ein. Die ersten zwei Verhandlungen stehen nun an, am Mittwoch den
5.8.2015, ab 09:30 Uhr im Raum 213, in den insgesamt sieben
Klageverfahren von Bauarbeitern gegen das Subunternehmen Openmallmaster
GmbH. Schon am 16. Juli sollten zwei Verhandlungen vor dem
Arbeitsgericht stattfinden, jedoch war der gerichtlich bestellte
Dolmetscher erkrankt, und dessen Vertretung war bei Gericht nicht
vereidigt, so dass die vorsitzende Richterin die Verhandlung vertagte.
Die nächsten zwei Termine am 30. Juli wurden vom Gericht „aus
dienstlichen Gründen“ auf den 8. Oktober vertagt. „Hoffentlich steht nun
den Terminen am Mittwoch nichts im Wege“, kommentiert Markus Weise,
allgemeiner Sekretär der FAU Berlin…” Aus der Pressemitteilung der FAU Berlin vom 4. August 2015. Siehe für aktuelle Meldungen die Sonderseite der FAU Berlin
- Mall of Shame verhandlungsunfähig
Die sieben rumänischen Arbeiter, die auf der Baustelle der Mall of
Berlin am Leipziger Platz gearbeitet haben und denen ein Großteil ihres
Lohns nie ausgezahlt wurde, müssen weiter auf ihr Geld warten. Artikel von Peter Nowak in der Jungle World vom 23. Juli 2015 . Aus dem Text: “…
Nicht zuletzt fehlt es den Betroffenen oft an Kontakten zu
Organisationen und Initiativen, die sie im Widerstand unterstützen
könnten. Das zeigte sich erst vor einigen Wochen wieder, als eine Gruppe
rumänischer und bulgarischer Wanderarbeiter in den Fokus der Berliner
Medien und einer Nachbarschaftsinitiative im grünbürgerlichen Stadtteil
Schöneberg geriet (Jungle World 23/2015). Dass die Arbeiter horrende
Mieten für slumähnliche Behausungen bezahlten, war freilich nicht Anlass
der Aufregung, sondern dass sie angeblich nicht in den Stadtteil
passten. Passend dazu wird im Umgang mit den Arbeitern von OMM nicht der
an ihnen begangene Lohnbetrug skandalisiert – es wird ihnen
vorgeworfen, nicht arbeiten zu wollen. Auch die Dolmetscherin und
Schriftstellerin Eva Ruth Wemme, die rumänische Migranten längere Zeit
auf die Ämter begleitete und darüber das im Verbrecher-Verlag
erschienene Buch »Meine 7 000 Nachbarn« geschrieben hat, berichtet von
systematischer Entrechtung von Roma durch Vermieter und Arbeitgeber.
Positiv lässt sich zumindest festhalten: Der Lohnkampf gegen die Mall of
Berlin hat die Roma als Menschen, die um ihre Rechte als Beschäftigte
kämpfen, sichtbar und kenntlich gemacht…“
- Mall of Berlin: Prozess um Löhne fiel aus
„Die rumänischen Bauarbeiter, die auf der »Mall of Berlin«
arbeiteten und um einen großen Teil des vereinbarten Lohns geprellt
wurden, müssen weiter warten. Am 16. Juli sollten zwei der sieben
Klagenverfahren gegen die Openmallmaster GmbH (OMM), einem
Subunternehmen beim Bau der »Mall of Berlin«, vor dem Berliner
Arbeitsgericht stattfinden. Doch der Prozess wurde erneut verschoben.
»Der vom Gericht geladene Dolmetscher war kurzfristig erkrankt. Der für
ihn erschienene Vertreter war nicht vereidigt«, teilte der Rechtsanwalt
Sebastian Kunz am Freitag mit. Der Arbeitsrechtler ist einer der
Verteidiger der rumänischen Beschäftigten. Zudem erschien auch der
Geschäftsführer der OMM, dessen Erscheinen vom Gericht angeordnet war,
nicht zur Verhandlung. Er ließ durch seinen Anwalt mitteilen, er sei
erkrankt und verhandlungsunfähig. Da zur Sache nicht verhandelt werden
konnte, wird das Gericht einen neuen Kammertermin festsetzen…“ Artikel von Peter Nowak im ND online vom 18.07.2015
- Mall of Shame – Lohnbetrug am Bau vor Gericht
“Überlange Arbeitszeiten, Bezahlung weit unter dem Mindestlohn am
Bau, menschenunwürdige Unterbringung und schließlich Lohnbetrug im
großen Stil – davon berichteten migrantische Bauarbeiter, die 2014 am
Bau der „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Mit Unterstützung der
Basisgewerkschaft FAU Berlin klagen einige der Geprellten ihre
ausstehenden Löhne nun ein. Die nächsten Verhandlungen vor dem
Arbeitsgericht Berlin sind für Donnerstag, den 16. Juli 2015 angesetzt: 9:45 Uhr,
Raum 523. Nach der Verhandlung am kommenden Donnerstag veranstaltet die
FAU Berlin eine Kundgebung vor dem Arbeitsgericht Berlin, um sowohl
gegenüber der Öffentlichkeit als auch der Presse eine erste Einschätzung
der Gerichtsverhandlung abzugeben…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 14. Juli 2015
- Mall of Shame: 6 Monate später immer noch kein Lohn! Demonstration am 25.4.15
“6 Monate später noch immer kein Lohn. Wir rufen euch deshalb alle
dazu auf, die Forderung der Arbeiter solidarisch zu unterstützen und den
Protest gegen Ausbeutung migrantischer Arbeiter_innen gemeinsam und
entschieden auf die Straße zu tragen! Der Kampf geht weiter! (…) Die
„Mall of Berlin“ ist mittlerweile ein bundesweit bekanntes Symbol der
gängigen Ausbeutung migrantischer Arbeiter_innen aus Ländern der
erweiterten EU geworden. Die Geschichte ist bekannt…” Aufruf der FAU vom 15. April 2015 :
Mall of Shame: Zahlt die Arbeiter! – Gegen die Ausbeutung migrantischer
Arbeiter_innen! – Samstag, 25.4.2015 – Beginn: 12 Uhr – Leipziger Platz
12 (U-Potsdamer Platz)
- Ein Fall, der zum Himmel stinkt – Rumänische Bauarbeiter der
Mall of Berlin sollen zu wenig oder gar nicht bezahlt worden sein. Der
Prozess gegen die Baufirmen hat jetzt begonnen
„Die Mall of Berlin musste seit ihrer Eröffnung Ende 2014 unangenehme
Schlagzeilen aushalten. Von Bauschäden über die Insolvenz des
Bauunternehmens reichten die Vorwürfe; am schwersten wiegt jedoch ein
laufender Prozess zwischen Bauarbeitern und Baufirmen der Mall of
Berlin…“ Artikel von Sarah Emminghaus auf taz online vom 14.04.2015 Aus dem Text:
„Die Arbeiter werden von der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen und
Arbeiter Union (FAU) unterstützt und von der Berliner Anwaltskanzlei
Stähle vor Gericht vertreten. Es geht um insgesamt 33.000 Euro. Am 10.
April fand der erste Gütetermin für zwei der Mandanten beim
Arbeitsgericht statt, am 14. April fanden der zweite und dritte für
insgesamt drei weitere Arbeiter statt. Es fing gut an: Zum ersten Termin
tauchte nur Rechtsanwalt Sebastian Kunz von der Kanzlei Stähle mit
einem der Kläger auf, Nicolae Molcoasa. Auch einige Mitglieder der FAU
waren anwesend. Vom angeklagten Subunternehmen openmallmaster GmbH war
niemand da. Infolge des Nichterscheinens wurde ein vollstreckungsfähiges
Versäumnisurteil ausgesprochen. Innerhalb von einer Woche nach
Zustellung kann die Gegenseite Einspruch einlegen. Damit rechnet
Rechtsanwalt Kunz auch, der die openmallmasters GmbH als dubios
einstuft. Sein Mandant Molcoasa spekuliert: „Die Justiz arbeitet sauber.
Die Firma aber glaubt, dass sie über dem Gesetz steht…“
- Mall of Shame – Zwischensieg bei Klagen. Erste Löhne durch Versäumnisurteil in Aussicht. Basisgewerkschaft sieht sich bestätigt.
“Am heutigen Freitag, den 10. April, wurden vor dem Arbeitsgericht
Berlin die Klagen von zwei Bauarbeitern der Mall of Berlin verhandelt,
die dort um ihren Lohn betrogen wurden. Da das dubiose Subunternehmen
„openmallmaster GmbH“ bei der Güteverhandlung nicht anwesend war, sprach
der Richter auf Antrag des Anwalts ein Versäumnisurteil aus. Sollte
binnen einer Woche dagegen kein Widerspruch erfolgen, wird das Urteil
rechtskräftig. (…) Die nächsten Güteverhandlungen gegen die
openmallmaster GmbH aus Frankfurt und die Metatec-Fundus GmbH aus Berlin
stehen am 14. und 20. April an.” Meldung der FAU Berlin vom 10.04.2015 . Siehe dazu:
- Missstände ohne Konsequenzen? – Offener Brief an die Arbeitssenatorin Dilek Kolat (SPD)
„Sehr geehrte Frau Kolat, zugegeben, offene Briefe sind ein zahnloses
Mittel, um RepräsentantInnen der Berliner Landesregierung zu
verantwortlichem Handeln zu bewegen. Zumal wenn es um die Rechte von
migrantischen ArbeiterInnen geht, die augenscheinlich keine Priorität
unter den Interessen des Senats genießen. Gewiss, auch Sie mögen den
Fall der rumänischen Bauarbeiter rund um die Mall of Berlin, dessenwegen
wir uns an Sie wenden, „sehr aufmerksam“ verfolgen, wie uns Ihre
Pressestelle ausrichten ließ. Sie mögen auch eine „schnelle Prüfung“ der
Vorgänge gefordert haben, die, wie Sie es nennen, „eine Schande für
unsere Stadt“ seien. Doch die Konsequenzen, die Sie daraus ziehen – der
Entschluss, so lange nichts zu bewerten, bis die strafrechtlich
relevanten Vorwürfe rechtskräftig geklärt sind –, zeugt nicht nur von
sozialer Teilnahmslosigkeit, sondern auch von politischem Autismus…“ Mitteilung der FAU vom 26.03.2015
- Mall of shame – Neue Kundgebung vor Metatec
„Die FAU Berlin ruft erneut zu einer Protestkundgebung vor dem Sitz
der Metatec-Fundus GmbH auf, einer der beiden Subunternehmen, gegenüber
denen die Bauarbeiter der Mall of Berlin noch offene Lohnforderungen
haben. Kommt zahlreich und unterstützt die Arbeiter!…“ Aufruf der FAU Berlin auf Linksunten Indymedia vom 14.03.2015 – Termin: Am 18.03.2015 um 14 Uhr an der Prinzessinnenstraße 8 (U8 Moritzplatz) in Berlin
- Mall of Shame – Protest vor der Mall of Berlin geht weiter
„Arbeitnehmer, die beim Bau eines Einkaufszentrums in Mitte
beteiligt waren, wollen weiter um ausstehende Löhne verhandeln. »Im
Moment warten wir und hoffen, wie normale Personen arbeiten zu können«,
sagt Molcoaşa Nicolae, einer der sieben Arbeiter aus Rumänien am
vergangenen Donnerstag. Am Potsdamer Platz haben sie eine Kundgebung
abgehalten, um weiterhin Druck auf verschiedene Unternehmen auszuüben:
Die Arbeiter haben am Bau der »Mall of Berlin« mitgewirkt, aber noch
immer nicht ihr Gehalt ausgezahlt bekommen…“ Artikel von Samuela Nickel im Neuen Deutschland vom 07.03.2015 . Aus dem Text: „Jetzt
sammeln die sieben Arbeiter Beweise, dass sie überhaupt an der
Baustelle der Mall of Berlin gearbeitet haben, auch für wie lange und
wann. Der nächste Schritt werde ein Klage gegen die Subunternehmen sein.
Einige Arbeiter und Manager, die nach wie vor auf den Baustellen von
FCL arbeiten oder am Bau der Mall of Berlin beteiligt waren, haben sich
bereit erklärt, als Zeugen für ihre Kollegen auszusagen. Zudem wollen
die Arbeiter in Zukunft den öffentlichen Druck durch wöchentliche
Aktionen erhöhen – mit Kundgebungen vor der Mall, den Subunternehmen
oder den anderen Projekten des FCL. Der Protest am Donnerstagnachmittag
ist bereits von »Geigerzähler« unterstützt worden, einem Geigenspieler,
der die »Mall of Shame – Pay your workers«-Rufe musikalisch und
solidarisch untermalt hat.“
- Pro-Olympia-Kampagne statt Lohnzahlung für Arbeiter*innen
“Seit vielen Monaten warten mittlerweile die um ihre Löhne
geprellten Arbeiter*innen, die auf der Baustelle des kürzlich eröffneten
Shopping-Centers “Mall of Berlin” beschäftigt waren, auf ihre immer
noch ausstehenden Löhne. Das Shoppingcenter “Mall of Berlin” ist
gleichzeitig offizieller Partner der vom Senat initierten
Pro-Olympia-Kampagne “Wir wollen die Spiele”…” Pressemitteilung des Initiativkreises “Olympia verhindern – in Berlin und überall!” vom 19. Februar 2015 . Aus dem Text: “…
Die an der Mall of Berlin hauptsächlich beteiligten Konzerne, die “HGHI
High Gain House Investments GmbH” von Harald G. Huth und die
“Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH” von Andreas Fettchenhauer,
verweigern bis heute die Zahlung der ausstehenden Löhne mit der
vorgeschobenen Behauptung, nicht sie, sondern ein von ihnen beauftragter
Subunternehmer sei zuständig. Gerade erst hat das
Bundesarbeits-Ministerium jedoch festgestellt, dass die beauftragenden
Unternehmen im Falle von Lohn-Prellerei wie bei der “Mall of Berlin”
direkt mitverantwortlich sind…“Zu den Protesten gegen die Berliner Olympiabewerbung siehe auch unser Dossier
- Blick zurück nach vorn
“Das Jahr ist noch jung, doch die FAU Berlin mobilisierte auch nach
dem großem Medienrummel im letzten Jahr zu Aktionen rund um das Thema
„Mall of Shame“. Noch immer kämpfen wir um die ausstehenden Löhne der
Arbeiter aus Rumänien, die sich der FAU Berlin anschlossen und die am
Bau des Konsumtempels „Mall of Berlin“ beteiligt waren. Trotz
einstweiliger Verfügung, gegen die die FAU Berlin bereits Widerspruch
eingereicht hat, setzt die Basisgewerkschaft ihre Aktivitäten fort. In
den letzten Wochen hat die FAU Berlin in diesem Zusammenhang mehrfach
protestiert um Verantwortungen zu markieren. Hier eine kurze Chronologie
des Protests im neuen Jahr…” Artikel der FAU vom 14.02.2015
- Hoffnung für »Mall of Berlin«-Arbeiter
„Bundesarbeitsministerium: Generalunternehmer sind bei
Lohnprellerei in der Pflicht. Seit Wochen kämpfen Rumänen für Löhne, die
ihnen beim Bau der »Mall of Berlin« vorenthalten wurden. Eine
Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums stärkt den Bauarbeitern den
Rücken…“ Artikel von Peter Nowak im Neuen Deutschland am 03.02.2015 . Aus dem Text: „Die
rechtliche Einschätzung könnte den rumänischen Bauarbeitern von der
»Mall of Berlin« helfen. »Ein Generalunternehmen haftet gegenüber
Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und
Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht
nachkommen«, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von
Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf
eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank
(parteilos, für LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte
der Sozialisten hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. »Nach
Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer,
der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder
Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge«, heißt es in der »nd«
vorliegenden Antwort weiter. Damit wird auch die Position der Freien
Arbeiter Union (FAU) bestätigt, die sich für die rumänischen Bauarbeiter
stark macht…“
- Geprellte Bauarbeiter der Mall of Berlin – Würde am Wühltisch
„Breitbeinig steht er da, schwenkt eine rot-schwarze Fahne,
und brüllt. „Pay your workers! Zahlt eure Arbeiter!“ Immer wieder ruft
er den Satz, zusammen mit rund 40 Mitstreitern. Die neongelbe Warnweste,
auf der „Im Arbeitskampf“ steht, spannt über seiner schwarzen
Winterjacke. Die dunkle Kapuze hat er tief in die Stirn gezogen. Als der
Sprechchor verstummt, ruft er auf Englisch: „Wir werden keine Ruhe
geben, so lange wir keine Gerechtigkeit bekommen!“ Ein Passant läuft
vorbei und senkt den Kopf…“ Artikel von Veronica Frentzel im Tagesspiegel am 25.01.2015 . Siehe dazu:Erneute Kundgebung der FAU Berlin zur Solidarität mit den geprellten Arbeitern. Wann: Donnerstag, 29.01.2015, ab 18 Uhr (bis ca. 20/21 Uhr) Wo: Leipziger Platz 12/ vor der Mall of Berlin
- Protestkundgebung: Metatec-Ausbeuter, bezahlt die Arbeiter!
„Die FAU Berlin ruft für Donnerstag, 22. Januar, 15:00 Uhr,
zu einer Protestkundgebung vor dem Sitz der Metatec-Fundus GmbH auf,
einer der beiden Subunternehmen, gegenüber denen die Bauarbeiter der
Mall of Berlin noch offene Lohnforderungen haben.Kommt bitte zahlreich
zur Prinzessinnenstraße 8 [U8 Moritzplatz]!“ Aufruf der FAU Berlin am 20.01.2015 Aus dem Text: „Ob
Luxus-Eigentumswohnungen oder das größte Einkaufszentrum Europas“, die
Metatec-Fundus GmbH aus Berlin Kreuzberg stellt sich auf ihrer Seite
gern in einem glanzvollen Licht der Öffentlichkeit vor. Mehrere
Zeitungen haben bereits davon berichtet, was Metatec noch so alles
treibt. Die BZ berichtete von Drohungen gegen die Mall-Arbeiter, als sie
öffentlich für vorenthaltene Löhne protestiert haben. Seit Wochen
unterstützt die FAU Berlin, in der sich acht Bauarbeiter aus Rumänien
organisiert haben, die Forderungen der Arbeiter um vorenthaltende
Löhne…“
- Mall of Berlin: Ex-Generalunternehmer erwirkt einstweilige Verfügung gegen FAU Berlin
Gewerkschaft erhält Maulkorb. Mall-Investor arbeitet derweil mit anderer Firma des Ex-Generalunternehmers weiter zusammen.
“Zum Heutigen Tag wurde gegen die Freien ArbeiterInnen Union (FAU)
Berlin durch Andreas Fettchenhauer eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Ohne mündliche Anhörung der FAU erfolgte die Entscheidung durch das
Landgericht Berlin. Der FAU droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000
Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für SekretärInnen
der FAU Berlin. (…) Die FAU Berlin muss nun als ersten Schritt zur
Selbstzensur greifen, prüft aber die Möglichkeiten des Widerspruchs.
Währenddessen arbeitet der Investor der „Mall of Berlin“ allem Anschein
nach weiterhin mit dem ehemaligen Generalunternehmer bei einem anderen
Projekt von Harald Huth’s HGHI zusammen: Dem Einkaufszentrum LIO in
Lichterfelde…” Pressemitteilung der FAU Berlin vom 15.01.2015
- Mall of Shame: Besuch bei Andreas Fettchenhauers Reitsportstätte
“Es mag über die Jahreswende ruhig geworden sein, doch der Kampf um
die Löhne der Mall-Bauarbeiter rangiert nach wie vor auf der
gewerkschaftlichen Agenda der FAU Berlin weit oben. Wie bereits
berichtet, hatte die FAU Berlin mehrere Sponsoren des CSI
Neustadt/Dosse, einem großen Reitsportevent, über Andreas Fettchenhauer
informiert.” Info der FAU Berlin vom 8. Januar 2015 . Aus dem Text: “Fettchenhauer
ist nämlich nicht nur ehemaliger Generalunternehmer der „Mall of
Berlin“, dessen eine Firma (eine von Vielen), die Fettchenhauer
Controlling & Logistic (FCL) GmbH, Insolvenz anmeldete, er ist
ebenso Betreiber der Graf von Lindenau Halle, in der das CSI
stattfindet. Ebenso ist er Sponsor des CSI. Das CSI findet aktuell in
Neustadt/Dosse bis Sonntag statt. GewerkschafterInnen der FAU besuchten
das Event um an Andreas Fettchenhauer eine simple Forderung zu erneuern:
Bezahl die Arbeiter!…“
- Mall of Shame – Statement zum Verhalten des DGB Berlin-Brandenburg im Arbeitskampf bei der „Mall of Shame“
„Liebe GewerkschafterInnen und
KollegInnen, als FAU Berlin vertreten wir seit über einen Monat acht
Bauarbeiter aus Rumänien, die beim Bau der Mall of Berlin belogen,
betrogen und bedroht wurden und seitdem für ihren Lohn und ihre Würde
kämpfen. (…) Die Rolle des DGB dürfte bekannt sein: Sie liegt am Anfang
dieser Geschichte, bei Beratung und beim öffentlich machen des Falls,
sowie einer anfänglichen Geltendmachung der offenen Löhne bei den
Subunternehmen, worauf geringere Abschlagszahlungen und rechtswidrige
Verzichtserklärungen seitens der Subunternehmen folgten. Seitdem spielt
er in den öffentlichen Protesten der acht Arbeiter de facto keinerlei
Rolle mehr. Zwischen der Kontaktaufnahme zum DGB und dem Eintritt der
Kollegen in die FAU lagen Wochen. Wochen in denen die Kollegen auf der
Straße lebten, ihr Protest langsam verhallte und keine Perspektive
sichtbar war…“ Mitteilung der FAU Berlin am 30.12.2014
- Mall of Shame – Pressekommentar: Die falsche Maske des Andreas Fettchenhauer
„Nach neuesten Presseberichten im Berliner Tagesspiegel und der
Berliner Zeitung zum insolventen und nunmehr gekündigten
Generalübernehmer der Mall of Berlin, Andreas Fettchenhauers
Fettchenhauer Controlling und Logistic GmbH (FCL), will die FAU Berlin
einige Punkte öffentlich deutlich klarstellen. Die Punkte beziehen sich
auf die Inhalte der genannten Presseartikel. Gewerkschaft fordert Lohn
statt Mitgefühl...“ Mitteilung der FAU Berlin am 17.12.2014
- Fotos: Mall of Berlin – Mall of Shame
“Die Mall of Berlin ist als Mall of Shame ein Symbol für die
Ausbeutung rumänischer Leiharbeiter geworden. Die rumänischen Arbeiter
waren über die Subunternehmen Metatec Fundus Gmbh und Openmallmaster
Gmbh eingestellt worden und sind teilweise nicht bezahlt worden, bzw.
haben für Stundenlöhne von fünf bis sechs Euro gearbeitet.” Das Umbruch-Bildarchiv veröffentlicht Fotos zur Solidaritätsdemo vom 6. Dezember 2014 , an der rund 300 Menschen teilgenommen hatten.
- Fernsehreportage: Generalunternehmer der “Mall of Berlin” insolvent
„Recherchen der Abendschau haben ergeben, dass der
Generalunternehmer der Mall of Berlin, der für den Bau des Komplexes
zuständig ist, die Firma Fettchenhauer, Insolvenz angemeldet hat. Jetzt
stellt sich die Frage, wie es mit den Bauarbeiten und der
Mängelbeseitigung weiter geht.“ Beitrag in der Abendschau vom rbb am 09.12.2014 Siehe dazu:
- Mall of Shame: Investiert in Ausbeutung. Basisgewerkschaft
plant nach Insolvenz von Mall-Generalunternehmer Schritte gegen Investor
“Nach der bekanntgewordenen Insolvenz der Fettchenhauer Controlling
& Logistic (FCL) GmbH, der Firma des Generalunternehmers Andreas
Fettchenhauer der „Mall of Berlin“, ist für die FAU Berlin klar, dass
Andreas Fettchenhauer sich erneut aus der Verantwortung stehlen will.
Für die miserablen Arbeitsbedingungen tragen letztlich er und der
Investor Harald Huth die Verantwortung. Die Leidtragenden der mafiösen
Strukturen, die das Ausbeutungssystem „Mall of Berlin“ auszeichnen,
sollen wieder einmal mehr die Arbeiter sein. (…) Die
Basisgewerkschaft bereitet nun juristische Schritte gegen den Investor
vor, sollte dieser keine Lösungsbereitschaft signalisieren.” Aus der
Pressemitteilung der FAU Berlin vom 10.12.2014
- Arbeiter der Mall of Berlin
Rumänische Bauarbeiter sind um ihren Lohn geprellt worden. Sie mussten
im Freien und im Baukontainer schlafen, während sie auf das ausstehende
Geld warteten. Versprochen waren ihnen 5 Euro pro Stunde. Am Samstag,
6.Dezember gab es eine Solidaritätsdemonstration mit 300
Teilnehmer_innen. Die Proteste gehen weiter. Die Bauarbeiter und die Fau
stehen vor der Mall of Berlin, Leipziger Platz 12: – Dienstag bis
Freitag zwischen 18h und 22h – Samstag von 16h bis 22h. Kommt vorbei! Video bei labournet.tv (english mit dt. ut | 1 min | 2014)
- Mall of Shame – der Protest geht weiter
„…Über 10.000 Flugblätter verteilten Arbeiter und
GewerkschafterInnen in der letzten Woche. Online und vor Ort sammelte
die Gewerkschaft zudem bereits hunderte Unterschriften für das Anliegen
der Arbeiter. In dieser Woche wird die FAU die Proteste nochmals
ausweiten. Neben der „Mall of Berlin“ wird die gesamte Woche
vor dem Büro des Bauherren Andreas Fettchenhauer und ebenso vor dem des
Investors Harald Huth protestiert werden…“ Aus der Pressmitteilung der FAU Berlin am 30.11.2014 . Demo-Aufruf aus dem Text: „Für
Samstag, den 6.12. ruft die FAU Berlin zu einer Demonstration um 14 Uhr
am Leipziger Platz auf. Sie artikuliert einerseits das Anliegen der
Arbeiter, kritisiert aber auch die generelle Ausbeutung migrantischer
ArbeiterInnen.“ Siehe dazu: Mall der Schande. Video bei labournet.tv (englisch mit dt. UT | 5 min | 2014)
- Wer kämpft muss auch essen – Spendet für den Kampf der Arbeiter!
Seit einer Woche kämpfen die Kollegen mit der FAU für ihre Löhne und
ihre Würde. Sie harrten jeden Tag mehr als sechs Stunden in der Kälte
aus und protestierten vor der “Mall of Shame” – und oftmals schliefen
sie danach auch in der Kälte. Um unseren Kollegen weiterhin ausreichend
Verpflegung organisieren zu können und einen Platz zu verschaffen, in
dem sie gemeinsam unterkommen können, an dem sie sich wärmen können und
Kraft tanken können für ihren Kampf, brauchen wir dringend Spenden.
Konto-Inh.: Allgemeines Syndikat Berlin
IBAN: DE45 1605 0000 3703 0017 11
BIC: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck: Mall of Shame
- Mall of Shame — FAU Berlin fordert Lohn für Bauarbeiter
„Basisgewerkschaft prangert Ausbeutung bei “Mall of Berlin”
an. Die FAU Berlin vertritt eine größere Gruppe Bauarbeiter aus Rumänien
die bei dem Großprojekt “Mall of Berlin” bis September 2014 arbeiteten
und dabei einen erheblichen Teil ihres Lohns nicht ausgezahlt bekommen
haben…“ Pressemitteilung der FAU Berlin vom 23.11.2014 . Aus dem Text: „Den
Arbeitern wurde nicht nur der Lohn vorenthalten. Sie waren mehrfach
Willkür und Drohungen (auch von Gewalt) ausgesetzt, insbesondere
fehlende Deutschkenntnisse wurden hier ausgenutzt. Generell wurde ihnen
von Beginn an nur ein Stundenlohn zwischen fünf und sechs Euro bei dem
Millionen-Bauprojekt in Aussicht gestellt. Den Arbeitern wurden zudem
schriftliche Arbeitsverträge vorenthalten oder schlicht verweigert und
zeitweise keine oder unzureichende Unterkünfte gestellt. Durch das
fehlende Geld sind die Arbeiter mittlerweile mit der Obdachlosigkeit
konfrontiert…“
- Anmerkung dazu: Solidarität mit den rumänischen KollegInnen ist erwünscht!
Vom 24. – 28. Nov. jeweils 12 – 18 Uhr finden Solidaritätskundgebungen
an der Mall of Berlin – Leipziger Platz 12 (S + U Potsdamer Platz)
statt! Außerdem: Online Unterstützung auf Facebook unter facebook.com/mallofshame und zum Hintergrund:
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