“Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe: (…) RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro) RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro) RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro) (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern) Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken, beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich. Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt. Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien “grade noch verfassungskonform”, und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im November keine Rolle mehr spielen. Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden. Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige, die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen, brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen können…” Mitteilung von von Harald Thomé vom 21. September 2019 aus Thomé Newsletter 35/2019 Punkt 3 mit Link zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020 . Siehe dazu:
- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu / Neue gekürzte Leistungssätze AsylbLG ab 2020
“Zunächst erstmal die Info, dass die Hungerregelbedarfe, die grade noch verfassungskonform sind, wie nicht anders zu erwarten vom Bundesrat durchgewunken wurden. Die Regelbedarfe für Sozialhilfe, ALG II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88%. (…) Die Leistungssätze im AsylbLG wurden ebenfalls durchgewunken, in weiten Teilen beinhalten sie Kürzungen…” Hinweis von Harald Thomé mit weiterführenden Links im Thomé Newsletter 38/2019 vom 13. Oktober 2019 Pkt.1 , siehe dazu:- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu
“… Am 11.10.2019 stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18.09.2019 beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten – acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem Jahr 2020 um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sog. Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70% aus der Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung…” Meldung vom 11. Oktober 2019 beim Portal juris.de (es ist zu beachten, dass es sich hierbei um einen willkürlich zusammengestrichenen statistischen Mischindex handelt)
- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu
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