Neue Regelbedarfe im SGB II/SGB XII: Max. 8 Euro mehr ab Januar 2020
“Das
BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die
Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind
folgende Regelbedarfe: (…) RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro) RB Stufe 2 –
389 EUR (+ 7 Euro) RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 4 – 328 EUR
(+ 6 Euro) RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro) RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5
Euro) (Veränderung gegenüber 2019 in Klammern) Der
Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der
Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durch gewunken,
beim Bundesrat ist dies auch wahrscheinlich. Im Dezember 2017 hatte der
Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT
müsse erhöht, eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom
bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind
plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und
linientreu abgenickt. Auch vergessen ist anscheinend die Kritik des
Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014, diese seien
“grade noch verfassungskonform”, und der Forderung nach Nachbesserung
für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten,
Elektroweißgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich im Bundesrat im
November keine Rolle mehr spielen. Der DPWV fordert Regelbedarfe von
mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestforderung ist sich
anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe und
Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden.
Altersrentner*innen, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige,
die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen,
brauchen noch mehr, weil diese in der Regel nicht mehr hinzuverdienen
können…” Mitteilung von von Harald Thomé vom 21. September 2019 aus Thomé Newsletter 35/2019 Punkt 3 
mit Link zur
Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020

. Siehe dazu:
- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu / Neue gekürzte Leistungssätze AsylbLG ab 2020
“Zunächst erstmal die Info, dass die Hungerregelbedarfe, die grade
noch verfassungskonform sind, wie nicht anders zu erwarten vom Bundesrat
durchgewunken wurden. Die Regelbedarfe für Sozialhilfe, ALG II sowie
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020
um 1,88%. (…) Die Leistungssätze im AsylbLG wurden ebenfalls
durchgewunken, in weiten Teilen beinhalten sie Kürzungen…” Hinweis von Harald Thomé mit weiterführenden Links im Thomé Newsletter 38/2019 vom 13. Oktober 2019
Pkt.1 , siehe dazu:
- Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu
“… Am 11.10.2019 stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu,
den das Bundeskabinett am 18.09.2019 beschlossen hatte: Alleinstehende
Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten – acht Euro
mehr als bisher. Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche
steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem Jahr 2020 um jeweils sechs
Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der
Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Grundlage für die Erhöhung sind
Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sog.
Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er
ergibt sich zu 70% aus der Preisentwicklung und zu 30% aus der
Nettolohnentwicklung…” Meldung vom 11. Oktober 2019 beim Portal juris.de
(es ist zu beachten, dass es sich hierbei um einen willkürlich zusammengestrichenen statistischen Mischindex handelt)
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