Von Hazel Zamora Mendieta
Übersetzung: Sonja Gerth
amerika21 v. 30.05.2019
Mexiko-Stadt. Mexiko hat international ein Beispiel gesetzt: Seine Verfassung legt nun das Prinzip der Parität in allen Staatsorganen und autonomen staatlichen Institutionen fest. Sie müssen ebenso wie die nachgeordneten Behörden in den Bundesstaaten und Kommunen genauso viele Frauen wie Männer einstellen.
Das historische Ereignis fand am 23. Mai statt, als die Abgeordnetenkammer mit 445 Ja-Stimmen einen Entwurf des Senats annahm, in dem neun entsprechende Artikel der Verfassung geändert werden. Die Parität ist nun in der Legislative, Exekutive, Judikative und in autonomen Institutionen obligatorisch.
Es wird erwartet, dass die Reform in mindestens 17 der 32 Landtage verabschiedet wird. Die ehemalige Senatorin Angélica de la Peña Gómez erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Cimacnoticias, dass die Reform einen Wendepunkt für den Aufbau der Demokratie, die Entscheidungsfindung und Besetzung von Machtpositionen im Land darstellt. Auf diese Weise werde ein großer Schritt in Richtung der substanziellen Gleichberechtigung getan, sagte sie.
Die Verfassungsreform schreibt zwingend vor, dass politische Parteien und andere Körperschaften, die Funktionen im Bereich des Bundes, der 32 Bundesstaaten und Gemeinden ausüben, die Parität anwenden. Alle neu zu besetzenden Positionen müssen nach diesem Verfassungsprinzip ausgewählt werden. Außerdem sollen Verfahren entwickelt werden, um Gerichte 50-50 zu besetzen. Auch die inklusive Sprache wird vorgeschrieben.
Sobald die Reform im Amtsblatt der Föderation veröffentlicht wird, so de la Peña, ist es notwendig, die sich daraus ableitenden Gesetze in dem Sinn zu überwachen, dass sie der grundlegenden Bedeutung der Verfassungsreform nicht widersprechen. Außerdem müssten Regeln und Verfahren entwickelt werden, um die ordnungsgemäße Anwendung zu gewährleisten.
Es müsse auch klargestellt werden, dass die Nichteinhaltung eine Straftat sei, fügte die ehemalige Abgeordnete hinzu. Berücksichtigt werden müsse außerdem der Schutz von Frauen auf lokaler Ebene, vor allem in den Gemeinden, in denen mit diesen Fortschritten politische Gewalt gegen Frauen zu befürchten ist.
Die Verfassungsreform ist ein Ergebnis eines langen Kampfes, den die mexikanischen Feministinnen schon seit den 1990er Jahren ins Parlament getragen haben. 1996 kam die erste Quote, nicht mehr als 70 Prozent der Kandidaten durften das selbe Geschlecht haben. 2008 wurde die Frauenquote auf 40 Prozent erhöht und 2014 wurde schließlich die vollständige Gleichtstellung erreicht, die bei den Wahlen 2018 erstmals zur Anwendung kam. Bei all diesen Projekten hätten sich Politikerinnen aller Fraktionen parteiübergreifend zusammengetan, hob de la Peña hervor.
Laut der Ex-Senatorin müssen nun noch verschiedene Vorschriften angepasst werden, beispielsweise das Parteiengesetz, das Wahlgesetz, das Strafgesetz, das Gesetz über die Justizorgane und Gesetze über Bundesbehörden. Außerdem müssten lokale Gesetze sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern und das allgemeine Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem Leben ohne Gewalt überarbeitet werden.
Es wird erwartet, dass die Reform in mindestens 17 der 32 Landtage verabschiedet wird. Die ehemalige Senatorin Angélica de la Peña Gómez erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Cimacnoticias, dass die Reform einen Wendepunkt für den Aufbau der Demokratie, die Entscheidungsfindung und Besetzung von Machtpositionen im Land darstellt. Auf diese Weise werde ein großer Schritt in Richtung der substanziellen Gleichberechtigung getan, sagte sie.
Die Verfassungsreform schreibt zwingend vor, dass politische Parteien und andere Körperschaften, die Funktionen im Bereich des Bundes, der 32 Bundesstaaten und Gemeinden ausüben, die Parität anwenden. Alle neu zu besetzenden Positionen müssen nach diesem Verfassungsprinzip ausgewählt werden. Außerdem sollen Verfahren entwickelt werden, um Gerichte 50-50 zu besetzen. Auch die inklusive Sprache wird vorgeschrieben.
Sobald die Reform im Amtsblatt der Föderation veröffentlicht wird, so de la Peña, ist es notwendig, die sich daraus ableitenden Gesetze in dem Sinn zu überwachen, dass sie der grundlegenden Bedeutung der Verfassungsreform nicht widersprechen. Außerdem müssten Regeln und Verfahren entwickelt werden, um die ordnungsgemäße Anwendung zu gewährleisten.
Es müsse auch klargestellt werden, dass die Nichteinhaltung eine Straftat sei, fügte die ehemalige Abgeordnete hinzu. Berücksichtigt werden müsse außerdem der Schutz von Frauen auf lokaler Ebene, vor allem in den Gemeinden, in denen mit diesen Fortschritten politische Gewalt gegen Frauen zu befürchten ist.
Die Verfassungsreform ist ein Ergebnis eines langen Kampfes, den die mexikanischen Feministinnen schon seit den 1990er Jahren ins Parlament getragen haben. 1996 kam die erste Quote, nicht mehr als 70 Prozent der Kandidaten durften das selbe Geschlecht haben. 2008 wurde die Frauenquote auf 40 Prozent erhöht und 2014 wurde schließlich die vollständige Gleichtstellung erreicht, die bei den Wahlen 2018 erstmals zur Anwendung kam. Bei all diesen Projekten hätten sich Politikerinnen aller Fraktionen parteiübergreifend zusammengetan, hob de la Peña hervor.
Laut der Ex-Senatorin müssen nun noch verschiedene Vorschriften angepasst werden, beispielsweise das Parteiengesetz, das Wahlgesetz, das Strafgesetz, das Gesetz über die Justizorgane und Gesetze über Bundesbehörden. Außerdem müssten lokale Gesetze sowie das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern und das allgemeine Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem Leben ohne Gewalt überarbeitet werden.
Quellen: cimacnoticias [2]
Links:
[1] https://amerika21.de/image/16423[2] https://www.cimacnoticias.com.mx/noticia/hist-rico-paridad-para-todos-los-cargos-y-en-todo-el-pa-s
[3] https://amerika21.de/tag/frauenrechte
[4] https://amerika21.de/tag/paritat
Veröffentlicht auf amerika21 (https://amerika21.de)
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