Donnerstag, 27. Juni 2019

Unterkunft im Land der Vorurteile

Sachsens Ausländerbeauftragter legt erneut den »Heim-TÜV« zu Unterkünften Geflüchteter vor



  • Von Hendrik Lasch
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  • Lesedauer: 3 Min.
    • In Sachsen werden männliche und allein reisende Geflüchtete überproportional häufig in Unterkünften außerhalb der großen Städte untergebracht. Das geht aus dem jüngsten »Heim-TÜV« hervor, den sächsische Ausländerbeauftragte seit 2010 herausgeben. Die Autoren der aktuellen Studie halten diese Verteilung für problematisch. Männlichen Migranten zeichneten sich teilweise durch ein »höheres Aggressivitätsniveau« aus, würden aber ausgerechnet in Regionen geschickt, in denen es große politische und kulturelle Vorbehalte gegen Zuwanderer gibt. Sie böten damit eine ideale »Projektionsfläche« für das, was in dem Papier als »migrationskritische und integrationsskeptische« Position bezeichnet wird.
      Die Studie untersucht Zustände in 100 von insgesamt 120 Gemeinschaftsunterkünften, die von Landkreisen und kreisfreien Städten betrieben werden. In diesen lebten zuletzt 8600 Geflüchtete, davon 20 bis 25 Prozent Frauen. In einem Drittel der Heime wohnen gar keine Frauen, in weiteren 56 Prozent sind es weniger als ein Drittel. Der Anteil von Familien liegt in 37 Prozent der Unterkünfte bei null und in weiteren 16 Prozent bei unter einem Drittel. Geflüchtete Familien mit Kindern werden von den Behörden »bevorzugt« in die drei Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz geschickt, heißt es.
      Das sei einerseits eine »nachvollziehbare Entscheidung«, sagt der Politikwissenschaftler Christoph Meißelbach von der TU Dresden, einer der Autoren der Studie: In Dresden, Leipzig und Chemnitz seien die nötige Infrastruktur und soziale oder pädagogische Angebote besser verfügbar. Zugleich wies er aber auf »Anschlussprobleme« durch die unausgewogene Verteilung hin, die der Integration und Aufnahmebereitschaft zuwiderliefen. Zudem sei angesichts der demografischen Entwicklung in ländlichen sächsischen Regionen zu überlegen, ob man Familien mit guter Bleibeperspektive nicht gezielt gerade dort ansiedeln sollte.
      Generell seien die Gemeinschaftsunterkünfte »keine ideale Unterbringungsform«, betont Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth. »Dezentrale Unterkünfte fördern die Integration besser«, sagt der CDU-Politiker und ehemalige Justizminister. Der Sächsische Flüchtlingsrat merkt an, dass die Gesetze im Freistaat diese Erkenntnis nicht widerspiegelten. Dort seien Gemeinschaftsunterkünfte noch immer als bevorzugte Form der Unterbringung festgeschrieben, sagt der Vize-Geschäftsführer Thomas Hoffmann dem »nd«. Selbst dort, wo sich Kommunen für eine dezentrale Unterbringung entschieden, gebe es große Unterschiede. Während sich Geflüchtete in Leipzig selbst eine Wohnung suchen könnten, würden in Dresden »Zwangs-Wohngemeinschaften« gebildet; in Bautzen seien teils sogar die Schlafzimmer gemeinschaftlich.
    • Der »Heim-TÜV« wurde 2010 vom damaligen Ausländerbeauftragten Martin Gillo ins Leben gerufen. Mit dieser Untersuchung über die Zustände in Unterkünften für Geflüchtete hebt Sachsen sich von anderen Bundesländern ab. Systematische Studien in diesem Bereich sind eher selten. Ein Mitautor des aktuellen Berichts war der rechtskonservative Werner Patzelt, der vielfach als Pegida-nah kritisiert wurde. Patzelt, der sich in der Vergangenheit für eine Koalition von CDU und AfD ausgesprochen hatte, war Lehrstuhlinhaber an der TU Dresden.
      In früheren Ausgaben bewertete der Bericht die Heime mit einem Ampelsystem. Darauf wird inzwischen verzichtet. Gleichwohl zeigt die Studie, dass es in 10 bis 20 Prozent der Heime in hygienischer oder baulicher Hinsicht »Nachbesserungsbedarf« gibt. Der Erhebung zufolge werden vor allem die Heime außerhalb der Großstädte von privaten Unternehmen betrieben, die Gewinne erwirtschaften wollen. Laut Mackenroth sei »nicht auszuschließen«, dass dabei die Sozialarbeit oder nötige Renovierungsarbeiten teils »auf der Strecke bleiben«. In den Großstädten seien dagegen häufiger Non-Profit-Organisationen, etwa das DRK oder Wohlfahrtsverbände, als Betreiber unter Vertrag genommen worden. Mackenroth weist darauf hin, dass Kommunen häufig dem preiswertesten Anbieter den Zuschlag erteilen, auch, um Rechtsstreits zu vermeiden. Das Vergabegesetz in Sachsen stehe dem nicht entgegen.
      Bei weiteren Auflagen des »Heim-TÜV« soll erstmals auch die Perspektive der Geflüchteten einbezogen werden. Befragungen seien »fertig konzipiert«, sagt Meißelbach. Ob sie durchgeführt werden, werde vom Amtsverständnis seines Nachfolgers abhängen, sagt Mackenroth. Und wohl auch von der politischen Ausrichtung der nächsten sächsischen Regierung.
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