Die USA verschärfen ihre Blockade gegen Kuba weiter – und attackieren nun auch vermehrt europäische Firmen, damit diese ihre Geschäfte mit der Insel aufgeben. Wie am Wochenende bekannt wurde, hat das US-Anwaltsunternehmen Rivero Mestre LLP in Miami Klage gegen die Betreiber der deutschen Hotelsuchmaschine Trivago eingereicht. Indem sie Unterkünfte auf der Insel vermittele, habe die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf mit Eigentum gehandelt, das nach der Kubanischen Revolution enteignet worden sei, hieß es in Medien in Florida. Zudem drohten die Kläger, die Forderungen auch auf das US-Unternehmen Expedia – zu dessen Gruppe Trivago seit 2012 gehört – auszuweiten, wenn dieses nicht innerhalb von 30 Tagen den Handel mit Kuba einstelle und Entschädigungen zahle. Wie Spiegel online berichtete, soll sich Expedia erst Mitte Juni mit der US-Regierung auf eine Strafzahlung von 325.000 Dollar wegen des Verstoßes gegen die Blockade geeinigt haben. Im Stile gewöhnlicher Erpresser fühlen sich die US-Anwälte davon nun offenbar ermutigt, noch mehr Geld aus dem Unternehmen herauszupressen. Von Trivago selbst gab es zunächst keine Stellungnahme dazu.
US-Präsident Donald Trump hatte im Mai den sogenannten Abschnitt III des Helms-Burton-Gesetzes in Kraft gesetzt. Dieser räumt US-Bürgern das Recht ein, ausländische Unternehmen vor US-Gerichten zu verklagen, wenn diese in den 60er Jahren in Kuba enteignetes Eigentum nutzen.
Bis zum Sieg der Revolution 1959 war Kuba de facto eine Halbkolonie der USA gewesen. 1952 befanden sich nach Angaben von Historikern 50 Prozent der Zuckerindustrie, 90 Prozent der Strom- und Telefonnetze, 70 Prozent der Erdölraffinierien, 100 Prozent der Nickelproduktion sowie 25 Prozent der Hotels, Handelshäuser und Lebensmittelunternehmen in US-amerikanischer Hand. Als Washington kurz nach dem Sturz des Diktators Fulgencio Batista allerdings einen Wirtschaftskrieg gegen die neue Regierung entfesselte, reagierten die von Fidel Castro angeführten Revolutionäre mit der Nationalisierung der wichtigsten US-Unternehmen auf der Insel. Zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof der USA am 23. März 1964 urteilte. Die nordamerikanische Justiz habe keine Befugnis, in einen Rechtsstreit um Eigentum in einem anderen Land einzugreifen, heißt es in dem bis heute gültigen Urteil.
Auch deshalb hatten alle US-Präsidenten nach der Verabschiedung des Helms-Burton-Gesetzes 1996 entschieden, den Abschnitt III nicht in Kraft zu setzen. Erst Trump vollzog im Mai den Kurswechsel. Noch im April hatte ihn die Europäische Union davor gewarnt. In einem Schreiben an US-Außenminister Michael Pompeo wiesen die Außenbeauftragte Federica Mogherini und Handelskommissarin Cecilia Malmström darauf hin, dass europäische Unternehmen das Recht hätten, durch die US-Blockade erlittenen Schaden »mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln« kompensieren zu lassen. Dazu gehöre auch, US-Besitz wie Firmenbeteiligungen in der EU zu beschlagnahmen. Es bleibt abzuwarten, ob dies mehr als eine leere Drohung war.
Havanna setzt auf die Kraft der internationalen Solidarität. Kubanische Medien berichten ausführlich über Aktionen in aller Welt. So gab es auch beim »Fest der Linken« am Sonnabend in Berlin ein Zeichen gegen die US-Aggression. Mitglieder von Kuba-Initiativen postierten sich vor der Bühne und zeigten die Losung »Unblock Cuba«. Und Kubas Regierung bekräftigte in einer am 5. Juni veröffentlichten offiziellen Erklärung: »Sie werden uns weder erdrosseln noch aufhalten können.«
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