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Gefahr für die Grundrechte
Horst Seehofer weiß, dass er nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke handeln muss. Denn bisher weist alles darauf hin, dass die Tat einen rechtsradikalen Hintergrund hat. Dringend tatverdächtig ist Stephan E., der in Kreisen von Neonazis verkehrte und wegen rassistisch motivierter Gewalttaten vorbestraft ist. Am Wochenende kündigte der Bundesinnenminister in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe an, dass er »dem Rechtsstaat mehr Biss geben« wolle. Rechtsextremismus stehe für ihn auf einer »Stufe mit dem islamistischen Terror und mit der Gefahr durch Reichsbürger«, so der CSU-Politiker.
Er strebt unter anderem Änderungen beim Personen- und Objektschutz an. Dabei müssten alle Ebenen einbezogen werden, auch die kommunale Ebene, sagte Seehofer. »Es ist unsere Pflicht, das Menschenmögliche zu tun, um jene zu schützen, die bedroht werden.« Viel Widerstand gibt es gegen die Überlegung Seehofers, sogenannten Demokratiefeinden die Grundrechte zu entziehen. »Wir sind das Verfassungsressort. Wir werden die Möglichkeiten ernsthaft prüfen«, kündigte Seehofer an.
Der Minister bezog sich damit auf Forderungen des CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Tauber. Dieser hatte kürzlich davor gewarnt, dass »Verfassungsfeinde« ihre Grundrechte »zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbrauchen«. Tauber verwies auf Artikel 18 des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat auf Basis des Artikels die Möglichkeit, einzelnen Personen die Ausübung zum Beispiel der Meinungs- und Pressefreiheit zu verbieten. Tauber und Seehofer wollen wohl suggerieren, dass sie auf diesem Wege die hasserfüllten Kommentare über Geflüchtete und Politiker eindämmen können, die sich wie der Regierungspräsident im Regierungsbezirk Kassel, Lübcke, für Schutzsuchende eingesetzt hatten.
Widerspruch zu Seehofer war am Wochenende von SPD, FDP, Grünen und Teilen der CDU zu hören. Statt Einzelnen die Grundrechte zu entziehen, müsse man die rechten Demokratiefeinde mit allen friedlichen Mitteln bekämpfen und politisch ächten, sagte SPD-Vize Ralf Stegner dem »Tagesspiegel«.
Thüringens CDU-Chef Mike Mohring meinte, es sei verständlich, sich nach dem Mord an Lübcke Gedanken zu machen. Doch sei es rechtlich und politisch problematisch, individuelle Grundrechte einzuschränken. »Verfassungsfeinde sollten nicht als Märtyrer aus solchen Debatten hervorgehen. Der einschlägige Grundgesetzartikel ist von eher symbolischer Natur, sein rechtlicher Gebrauchswert tendiert gegen null«, sagte Mohring dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte bereits Mitte vergangener Woche auf Taubers Vorstoß reagiert. »Der Ruf nach Einschränkung von Grundrechten ist die völlig falsche Antwort auf rechten Terror. Wer so etwas fordert, arbeitet den demokratiefeindlichen Zielen der Naziterroristen geradezu in die Hände«, so Jelpke. Sie forderte »eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze gegen rechte Terroristen sowie eine wachsame demokratische Zivilgesellschaft«. So sind etwa Volksverhetzung und Verleumdung bereits jetzt strafbar.
Mit Blick auf die deutsche Geschichte muss sich vor allem die Linke Sorgen machen, wenn Grundrechte eingeschränkt werden. Jelpke erinnerte daran, dass das in Reaktion auf den feigen faschistischen Mord an Reichsaußenminister Walter Rathenau 1922 erlassene Republikschutzgesetz in der Weimarer Republik so gut wie gar nicht gegen die extreme Rechte, sondern fast ausschließlich gegen die antifaschistische Linke angewandt wurde.
In der »Bild«-Zeitung, die zeitweise Geflüchtete willkommen hieß, aber inzwischen in großen Lettern mehr Abschiebungen fordert und somit Einfluss auf das politische Klima nimmt, hat Außenminister Heiko Maas einen Gastbeitrag geschrieben. Darin schlägt der Sozialdemokrat regelmäßige Demonstrationen gegen die »Feinde der Demokratie« vor: »Vielleicht braucht unser Land nicht nur die ›Fridays for Future‹, die so viel in Bewegung gebracht haben. Sondern auch einen Donnerstag der Demokratie.«
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