Wie würden Sie das überleben? Von einer mittelalterlichen Strafe namens »Hartz-IV-Vollsanktion«
Von Bettina Kenter-Götte
»Höflich bittest du um Überlebendürfen« (Jobcenter in Berlin)
Foto: Tobias Schwarz /REUTERS
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Bettina Kenter, 67, Schauspielerin und Autorin, war als Alleinerziehende vorübergehend auf »ergänzendes ALG II« angewiesen und hat im Frühjahr das Buch »Heart’s Fear/Hartz IV – Geschichten von Armut und Ausgrenzung« veröffentlicht (Verlag Neuer Weg, mit Vorworten von Katja Kipping und Fred Schirrmacher, 184 S., 12 Euro).
Die mittelalterliche Hungerstrafe heißt »Sanktion«; weniger schick »Hartz-IV-Sanktion«. Sie verbessert die Arbeitslosenstatistik und spart Milliarden (von 2007 bis 2015 sparte die Bundesagentur für Arbeit durch Sanktionen 1,7 Milliarden Euro, heute liegen ihre Rücklagen bei über 20 Milliarden Euro).
Entzug von Geld für Nahrung, Wärme, Licht, Medikamente, Verkehrsmittel – 953.000 Mal gab es das im vergangenen Jahr in Deutschland. 30- bis 60prozentige Kürzung des offiziellen Lebensminimums von derzeit 416 Euro, von dem inoffiziell bekannt ist, dass es zum Leben nicht reicht. Es gab auch Mehrfachsanktionen, die sich überschnitten. 204.000 im Jahr. Mit dem kompletten Entzug des Existenzminimums, euphemistisch »Vollsanktion« genannt, wurden 34.000 Menschen bestraft.
Nada. Niente. Null.
Die Vernichtungsstrafe trifft die alleinerziehende Mutter, den ehemaligen Ingenieur, der nach einem Schlaganfall sprach- und gehbehindert ist, die Künstlerin im Auftragstief, den bandscheibengeschädigten Maurer und die Schwangere, die nicht in der Großküche arbeiten will; sie trifft Ihre Nachbarin, den jungen Lehrer und Ihre Zeitungsfrau.
Lehnen arbeitslose Jugendliche ein einziges Jobangebot ab (egal, wie unpassend oder mies bezahlt) und versäumen einen einzigen Termin beim Amt (vielleicht, weil die Drohungen in der strafbewehrten Zwangseinladung sie in Panik versetzten), werden sie »auf Null gekürzt«; auch die Miete wird nicht mehr gezahlt; der Krankenversicherungsschutz entfällt. Wie überlebt man das? Wie würden Sie das überleben?
Nach 35 Berufsjahren wurde auch ich sanktioniert, sachgrundlos und rechtswidrig. »Na, dann muss man sich halt wehren!« sagen Sie? Gewiss, es hilft nur nicht. Nada. Niente. Null. »Vollsanktion« heißt: Du bekommst nichts mehr, und hast bald auch nichts mehr, nichts auf dem Konto, nichts im Portemonnaie, kein Geld, nicht für Miete, nicht für Essen, nicht für Medikamente. Und du darfst nicht krank werden, denn mit einer »Vollsanktion« bist du nicht mehr krankenversichert.
Du hast »Widerspruch« eingelegt; doch Widerspruch hat bei einer »Sanktion« keine aufschiebende Wirkung; einmal verhängt, bleibt die mittelalterliche Leibesstrafe in Kraft bis zum finalen Gerichtsurteil. Bis dahin können Jahre vergehen Die DGB-Rechtsschutzabteilung schrieb mir von Fällen, die nach sieben Jahren nicht abgeschlossen waren.
Kein Anrecht
Es liegt im Ermessen deines »Fallmanagers«, ob er dir einen »Lebensmittelgutschein« gewährt. Auf »Antrag«. Dafür musst du ins zuständige »Jobcenter«. Das ist zwar nur drei S-Bahn-Stationen entfernt, aber für die S-Bahn hast du kein Geld und dein Rad ist kaputt. Anrufen kannst du nicht, weil ein Telefon Strom braucht (abgesehen davon, ist die Durchwahl geheim und die Zentrale ständig besetzt). Also gehst du zu Fuß, acht Kilometer, zu deinem »Fallmanager«, der dir alles genommen hat, bittest höflich um Überlebendürfen und beantragst einen »Lebensmittelgutschein«. Falls dein Sanktionär gnädig ist, gibt er dir einen. Vielleicht sagt er auch: »Sie haben kein Anrecht auf einen Gutschein.« Das stimmt. Und wenn du ihn dann fragst, ob er will, dass du verreckst, sagt er vielleicht: »Sie haben einen Querulantenwahn.« Dann bist du in Gefahr, denn »Paranoia querulans« kann ein Grund sein, dich einzuliefern (ICD-10 F 22.8 ist der Diagnoseschlüssel, gut wäre in diesem Fall eine Patientenverfügung: patverfue.de).
Hat dein Fallbeilmanager gute Laune, gewährt er dir den Gutschein. Einen. Für den ganzen Monat. Damit gehst du zu Fuß zu einem Discounter. Dort steht auf Werbeschildern: »Kaufen Sie ein Nudelpaket mehr! Füttern Sie die Armen!« Und, was kaufst du jetzt? Obst? Gemüse? Ja, für drei, vier Tage. Kühlen kannst du nicht; einfrieren kannst du nichts; du hast einen Kühlschrank, aber der Strom wurde vor einer Woche abgestellt.
Aufwärmen kannst du nichts; kochen kannst du nicht, du hast keinen Strom. Also, was legst du in deinen Einkaufskorb? Kekse, Schokolade, Pralinen, tröstlich-süße Kalorien zum schnellen Sattwerden; Dinge, die es bei der »Tafel« nur selten gibt. Shampoo gab’s dort schon lange nicht mehr, Shampoo bräuchtest du und Waschmittel. (Nein, du hast eine Waschmaschine, aber keinen Strom). Zahnpasta bräuchtest du; und Schuhcreme; aber der Gutschein ist nur für Lebensmittel.
Weil es zu viele Hungrige geworden sind in der Schlange bei der Tafel, gibt es dort – gegen Vorlage deines »Tafelberechtigungsausweises«, Farbe Grün: 1 erwachsene Person – nur noch alle zwei Wochen was. Also in zehn Tagen wieder, falls du bis dahin Geld für eine Fahrkarte auftreibst, denn an deinem Wohnort gibt es keinen dieser Restetische für Arme. Der nächste liegt versteckt in einem Hinterhof in der Nähe des Jobcenters. Acht Kilometer mit leerem Einkaufswägelchen hin, na gut, aber zwei Stunden zu Fuß mit vollem zurück?
Es ist Folter
An der Kasse gibst du deinen Bettelzettel ab. Hinter dir warten fünf Leute. Die Kassiererin hält den Beweis deiner Bedürftigkeit hoch und ruft: »Mooooni, da is’ schon wieder eine mit so’m Hartz-Gutschein. Nehm’ wir so was aaan?« Alle kriegen es mit. Hinter dir wird es still. Du spürst, was sie denken, hörst du es womöglich auch. Die Kassiererin schreit: »Mooooniiii?! Sanktionsgutschein? … Nee? … Nee, also so was nehmen wir nicht an.«
Die meisten Läden nehmen »so was« nicht an. Viele haben »so was« nie gesehen, nie davon gehört. Sie wissen nichts von einem Überlebensgutschein. Vielleicht gerade, weil sie nähere Bekanntschaft damit gemacht haben: Bevor das Mobcenter Geld für einen Lebensmittelgutschein überweist, vergehen schon mal Jahre. Du gehst in drei Läden. Zu Fuß. Vergeblich. Es sieht aus wie eine Hilfeleistung. Aber es ist Folter. Zusätzliche Folter.
Noch Fragen?
Ja, auch Schwangere werden vollsanktioniert, auch junge Mütter. Wie diese nach der Stromsperre ihrem Baby das Fläschchen warm machen sollen?
Tja … wie?
Die Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft (Normenkontrollverfahren 1 BvL 7/16 zu den Vorlagefragen SG Gotha S 15 AS 5157/14).
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