Sonntag, 29. Juli 2018

Noch ein Bericht zum ersten Prozesstag von UPIII


29.07.18
ham.forstFolgender Text erreichte uns:
#FreeUPIII
UPIII macht im Prozess keine Aussage. Bewundernswert, dass sie* sich in sehr gutem Zustand präsentierte, fast ständig lächelte und allen Unterstützer*innen so Mut macht.
Der Haftbefehl wird nach längerer Beratung mit Staatsanwalt und Verteidiger aufrecht erhalten. Richter mit mehr als 25 Jahren Erfahrung (auch am Jugendgericht in Kerpen) bezeichnet Angeklagte am Ende des Prozesstages als stur.

Eine Bewährungsstrafe käme wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten von Auflagen nicht infrage. Eingangs des Prozesses stellte der Richter positiv heraus, dass UPIII sich für den Umweltschutz einsetzt, aber seiner Meinung nach auf die falsche Art und Weise.
Richter versucht auch am Ende nochmal, an UPIII zu appellieren und ist sich sicher, dass sich Menschen darauf freuen würden, sie* in den Arm nehmen zu können.
Übereinstimmende Zeugenaussagen gab es dahingehend, dass die mutmaßliche Täterin aus einer Entfernung von ca. 20-25 Metern mehrfach Böller in die Richtung eines Zuges einer Polizeihundertschaft geworfen haben soll, dessen Aufgabe es war, ein Erdloch zu sichern.
Alle Polizeikräfte hatten ihre Helme aufgesetzt, nachdem sie den ersten Böllerwurf bemerkt hatten, der definitiv nicht von UPIII gekommen war. Dabei soll die vermeintliche Täterin eine klassische Wurftechnik mit Ausholbewegung über die Schulter angewendet haben.
Nach Aussage der ersten Zeugin soll die Flugbahn mangels Wurfkraft stets zu kurz geraten sein, als dass es zu einer Bedrohung hätte kommen können (Zeugin: Ich kann selbst auch nicht werfen).
Nach Ansicht eines weiteren Zeugens, der an der Wurftechnik der Täterin nichts bemängelte, verfehlte die Täterin bei einem ihrer Versuche den nächsten Polizisten nur mit einem Abstand von ca. drei Metern (Zeuge: Da ich selbst Handball spiele, weiß ich, wie man effektiv wirft).
Alle Zeug*innen haben die mutmaßliche Täterin zudem nach ihrer Festnahme und nach Abnahme ihrer Vermummung gesehen und sind sich sicher, dass die Festgenommene identisch mit der Angeklagten im Gerichtssaal ist.
Eine Polizistin ist überzeugt, dass sie die beschriebene Böllerwerferein von einem ihrer Böllerwürfe bis hin zu ihrer Festnahme nicht aus den Augen gelassen hat.
Wieso die anderen Polizist*innen annehmen können, dass die Festgenommene sicher auch die Werferin gewesen sein muss, wird leider nicht konkret hinterfragt.
(Eigene Anmerkung: Es ist überhaupt nicht auszuschließen, dass sich zwei ähnlich gekleidete Personen von ähnlicher Statur im Unterholz befunden haben könnten oder untereinander Jacken und Schals getauscht worden sind. Zudem war es noch nicht richtig hell, der Einsatz begann in der Dunkelheit.)
Die Böllerwerfer*in wird jedenfalls nur als eine Person von kräftigerer Statur beschrieben mit oliv-grüner Hose, schwarzer Jacke und hellem Schal zur Vermummung, was von der ersten Zeugin ohne Rückfrage als auffällige Kleidung bezeichnet wird.
Allerdings hält es ein anderer Zeuge auch für möglich, dass es eine dunkelblaue Jacke gewesen sein könnte. Auch die Farbe des Schals kann nicht eindeutig als weiß oder hellgrau angegeben werden.
Uferlos wird über Dinge von nicht erkennbarer Relevanz diskutiert.
Dies wäre nicht tragisch, wenn andererseits nach insgesamt effektiv über vierstündigen Zeugenvernehmungen von ausnahmslos Polizeikräften nicht elementare Dinge vollkommen außer Acht gelassen worden wären:
– Nahm die Täterin Anlauf bei ihren Würfen?
– Wie groß war ihr Aktionsradius?
– Bewegte sie sich fließend mit einer Gruppe, gab sie bisweilen selbst die Richtung vor?
– Wurden evtl. Böller von Bäumen abgefälscht?
– Wie waren die Sichtverhältnisse aus der Perspektive der Werferin?
– Wie hat sich die Täterin nach einem ihrer Würfe verhalten? (z. B. Zurückweichen, Näherkommen, Jubel, sichtbare Enttäuschung, gezieltes Suchen nach einer besseren Wurfposition, erhöhte oder geringere Aggressivität usw.)
– Wie hell war es am frühen Morgen überhaupt?
All das wurde nicht erörtert.
Und nicht einmal konnte ermittelt werden, ob UPIII zusätzlich noch z. B. mittels Topfdeckeln Protest-/Trommelgeräusche gemacht hat, wie mehrere Aktivistis auch an diesem Morgen.
Zu Zeitangaben und Zeitspannen hinsichtlich der Böllerwürfe geben Zeugen im Wesentlichen zu, keine näheren Angaben machen zu können.
Während ein Beamter der Auffassung war, dass die Festnahme von UPIII dadurch möglich war, dass in seinem Zug eine Einsatzeinheit gebildet wurde, die bei sich bietender Gelegenheit Festnahmen durchführen sollte, war später ein anderer Beamte der Meinung, dass es entscheidend war, dass sich sein zur Unterstützung hinzugeeilter Zug der Täterin von seitlich hinten unbemerkt hat annähern können.
Einen besonderen Abschnitt verdient die Vernehmung des Zeugens des Beweissicherungstrupps (der Videoaufnahmen an diesem Tag angefertigt hat).
Bestandteile seiner Aussage waren, dass nur phasenweise Aufnahmen angefertigt wurden (Zeuge: Sie müssen sich das so vorstellen: Ich kann bei der Kamera auf Play und auf Pause drücken) und dass die Einsatzsituation für ihn mit Schwierigkeiten verbunden war (Zeuge: In einem Wald können Sie keine überblicksartige Darstellung beim Filmen erzielen wie z.B. auf einer Lichtung oder im freien Gelände).
Deshalb könnte er auch keine Aussagen zur Anzahl der Personen machen, die sich in dem Waldstück befanden.
Bevor er die Situation im Wald bzgl. der Böllerwürfe filmen sollte, war er nach Anweisung der Einsatzleitung damit beschäftigt, die Grubenkamera abzufilmen, die von der Grubenwehr am Erdloch eingesetzt war, um dieses vor der Verfüllung noch einmal zu inspizieren.
Hier hakte der Verteidiger nach, ob es nicht wichtiger gewesen wäre, dieses Abfilmen im Sinne der bedrohten Kolleg*innen zurückzustellen. Der Zeuge verwies auf die Anweisungen der Einsatzleitung, der Verteidiger erkundigte sich nach den persönlichen Erfahrungen des Zeugen.
Hier kam es zu einem Disput, da der Zeuge hier nach Ansicht der Verteidigung wenig aufschlussreich antwortete. Der Richter versuchte zu vermitteln, indem er den Zeugen fragte, ob er eher fünfmal oder eher fünfzigmal mit der Aufgabe betraut wurde. Dann eher 50-mal war die Antwort.
Wann es denn das vorletzte Mal gewesen wäre, dass er zur Beweissicherung die Kamera bedient hätte, wollte der Richter wissen. Antwort des Zeugen: Das kann ich Ihnen so genau gar nicht sagen. Die Einsatzlage ist momentan „mau“.
Der Verteidiger wollte erfahren, ob es Echtzeitangaben in den Aufnahmen gibt. Der Zeuge antwortete, dass in der üblicherweise genutzten VLC-Abspielsoftware Zeitangaben eingeblendet würden, die seiner Meinung nach auf den Zeitstempeln beruhen, die auch in den Dateiordnern einsehbar sind.
(Eigene Anmerkung: Diese Zeitstempel sind so einfach zu manipulieren, dass sie im Zweifelsfall nicht als beweiskräftig gelten könnten.)
Der Zeuge schaute sich auch den Dateiordner auf dem Notebook auf dem Pult des Richters an. Zeuge nach wenigen Sekunden: Das sehe ich auf den ersten Blick, dass der Dateiordner nicht vollständig ist. Der erste Dateiname hat üblicherweise eine „1“ am Ende.
Besonders zu erwähnen ist auch, dass der Zeuge im Vorfeld des Prozesses von einem Richer telefonisch kontaktiert worden ist. So verwies der Zeuge in seiner Vernehmung bei einigen Fragen unzulässigerweise auf die Aussagen, die er zu diesem Anlass gegeben hätte.
Hier gab es keine Nachfragen zum Namen des Richters und ob und wo es ein Protokoll dazu gibt. Auch wieso der Zeuge sich unmittelbar danach dazu veranlasst sah, seine Kollegin (erste Zeugin) anzurufen, um mit ihr die Geschehnisse am 19.03. durchzusprechen, wurde nicht hinterfragt.
(Eigene Anmerkung: Sowohl Gründe für die Motivation als auch, ob der anrufende Richter dieses Vorgehen dem Zeugen etwa empfohlen hätte, bleiben der Öffentlichkeit so wohl für immer verborgen.)
Weiter gab der Zeuge an, dass er sich, nachdem er die Ladung zum Prozess bekommen hatte, in einem Dienstraum mit Kolleg*innen des Einsatzes unterhalten hat, um abzuklären, um welche Person es sich bei UPIII handeln könnte.
Zeuge: „Wir hatten uns darauf geeinigt“, dass es sich um die hier anwesende Dame handeln muss.
Diese Ausssage wiederholte der Verteidiger nochmal mit erhobenem Zeigefinger und fügte hinzu, dass es sich um das Musterbeispiel einer Aussage im Strafprozess handelt, die jede Glaubwürdigkeit eines Zeugen komplett erschüttert.
Der Verteidiger wies den Zeugen darauf hin, dass er kein Hilfsschüler wäre, sondern Polizeibeamter. Diese Äußerung des Verteidigers veranlassten weder Richter noch Staatsanwalt zu einem Einspruch.
Einen Polizeibeamten mit einem Hilfsschüler zu vergleichen scheint demnach für Richter und Staatsanwalt opportun zu sein.
Nachdem auf weitere Fragen des Verteidigers der Zeuge keine weiteren Angaben zur Zufriedenheit des Verteidigers hervorbringen konnte, sah sich der Richter zu einer Äußerung veranlasst und meinte, dass der Zeuge eben keine besseren Aussagen macht oder machen kann.
Der Zeuge wurde entlassen, obwohl seine Aufnahmen noch angeschaut werden sollten (und somit für evtl. Nachfragen dann nicht mehr zur Verfügung gestanden hätte.)
Bei der späteren Betrachtung der Videos auf dem Notebook auf dem Richterpult (für die Zuschauer*innen sehr schlecht einsehbar, da die Sicht verdeckt war) hielt der Richter mehrfach ausgewählte Aufnahmen an, um die Anzahl von Personen zu zählen.
(Richter: Ich bin gestern auf bis zu 14 Personen bei dieser Aufnahme gekommen. Aber die sind nicht alle auf einmal zu sehen.) Trommelgeräusche unter Verwendung von z. B. Kochtöpfen waren zu vernehmen.
Fazit: Am besten ist es immer, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Nächste Gelegenheit: Di., 31.07., 8.30 Uhr Amtsgericht Kerpen
#FreeUPIII“

[S] Revolutionäre Grüße an die kurdischen GenossInnen in Stammheim


28.07.18
pkkVor mittlerweile einem Monat wurden in Baden-Württemberg 6 kurdische GenossInnen festgenommen, da ihnen vorgeworfen wird, nach §129b für die PKK gearbeitet zu haben.
Mindestens einer der 6 GenossInnen sitzt zur Zeit in der JVA Stammheim in U-Haft. Dies haben wir zum Anlass genommen , um ihn und weitere kurdische GenossInnen, die in Stammheim sitzen mit Parolen und Feuerwerk zu Grüßen.
Nach den Verurteilungen von Ali Özel und Muhlis Kaya wegen der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland", wird dies nun der dritte große Prozess vor dem OLG Stuttgart sein, bei dem kurdische GenossInnen mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK konfrontiert sind.
Gerade jetzt gilt es solidarisch mit den GenossInnen und dem Kampf der revolutionären Kräfte in der Türkei und Kurdistan zu sein.
Diese sehen sich momentan massiven Angriffen ausgesetzt: nach der Eroberung Afrins führt Erdogan nun Krieg gegen die PKK in den kurdischen Bergen. In der Türkei geht die Repression gegen jegliche Repression immer weiter und auch in Deutschland verschärft sich die Repression gegen die kurdische und türkische Linke.
Um die imperialistischen Interessen um Rohstoffe und Absatzmärkte des deutschen Kapitals zu sichern ist die BRD weiterhin an Erdogan als Bündnispartner interessiert und steht im Widerspruch zu der fortschrittlichen Alternative, die die revolutionären Kräfte in der Türkei und Kurdistan aufzeigen. So ist es nicht verwunderlich, dass die BRD auch in Deutschland gegen diese vorgeht.
Als InternationalistInnen bedeutet das für uns, nicht nur solidarisch mit unseren GenossInnen in der Türkei un Kurdistan zu sein, sondern auch den Klassenkampf hier in Deutschland zu führen.
An dieser Stelle wollen wir auch die anderen kurdischen Jugendlichen, die in Stammheim sitzen, grüßen.
Freiheit für alle politischen Gefangene!
Die Internationale Solidarität aufbauen!

23.-30. August 2018 Weltweite Solidaritätswoche für anarchistische Gefangene


28.07.18
anarch.gefAuch dieses Jahr sind wir wieder da mit der weltweiten Solidaritätswoche für anarchistische Gefangene. In unseren Regionen hat sich einiges geändert seit letztem Jahr, aber grundsätzlich bewegen sich die Dinge nicht zum Guten.
Das sehen wir bespielsweise beim Kampf um Freiräume, bei der Auflehnung gegen die andauernde Umweltzerstörung oder beim Widerstand gegen den G20.
Wir spüren stärkere Repression gegen Anarchist*innen nicht nur in Europa, sondern weltweit. Deshalb rufen wir zum 6. Mal zur jährlichen Woche für Solidarität vom 23.-30. August auf.
Im letzten Jahr erreichten uns viele Berichte aus den verschiedenen Teilen der Welt und wir hoffen, dass sich auch dieses Jahr viele Menschen beteiligen. Wir wollen unsere Gefährtinnen unterstützen. Nutzt die Woche um Informationen über gefangenen Anarchistinnen zu verbreiten. Es gibt keine Gefangenen in deiner Region? Keine Sorge, unterstütz einfach Menschen im Knast in anderen Regionen. Oder nutzt die Tage um Aufmerksamkeit für das Thema Knast und Repression zu schaffen und wie unsere anarchistischen Gemeinschaften dagegen kämpfen können! Etabliert eine Sicherheitskultur in euren Gruppen, wie beispielsweise verschlüsselte Kommunikation, sprecht Repressionsszenarien durch, gründet Unterstützer*innengruppen für Gefangene, seid widerständig!
Zögert nicht Berichte an https://solidarity.international zu schicken.
Dort findet ihr auch weitere Informationen, eine Liste von Gefangenen, Tipps für Filme und Aktionen und vieles mehr.
Wir sind erst frei, wenn alle frei sind!

Nächster Prozess gegen Aktivist vom 31.Mai am 2.8. – Solidaritätskundgebung ab 12 Uhr vor dem Amtsgericht


27.07.18
proz020818m31-300x221Am 2.8. beginnt der nun 5. Prozess gegen AktivistInnen der Abschiebeblockade vom 31.Mai. Bis heute haben die Prozesse gezeigt, wie stark die Widersprüche zwischen neutralen AugenzeugInnen und der Darstellung von Innenministerium und seiner Polizei sind. Sie haben gezeigt, wie gut sich PolizistInnen intern absprechen können und wie Polizeigewalt mit Hilfe der Justiz unter den Teppich gekehrt werden kann.
Beim nun anstehenden Prozess bat der Richter im Vorfeld um Nachermittlungen, weil die vorgelegte Akte keinen ausreichenden Anlass bot, Anklage zu erheben. Am 2. August werden wir sehen, ob es den geladenen PolizeibeamtInnen bis zum Prozesstermin gelingt, ihre Aussagen noch besser abzustimmen. Wir werden sehen, ob sich der Richter, so wie die bisherigen, dafür hergeben wird, als verlängerter Arm des Innenministeriums zu fungieren.

Gerade in Zeiten der Wahlkampfhetze hat allen voran die bayerische CSU ein immenses Interesse daran, jeder Art von Widerstand gegen ihre menschenverachtende Politik den Garaus zu machen. Egal, ob die Verschärfung des PAG (Polizeiaufgabengesetz), das bayerische Integrationsgesetz oder das Psychiatriegesetz: die Weichen Richtung autoritärer Staat werden gestellt und Bayern möchte in seiner Vorreiterrolle glänzen. Solidarischer Widerstand passt da nicht ins Bild. Weder hier, noch in Witzenhausen und erst Recht nicht, wenn sich Geflüchtete selbst gegen die rassistische Abschiebepraxis wehren, so wie in Ellwangen oder Donauwörth. Da das Thema Abschiebungen bei der CSU im Fokus des rassistischen Wahlkampfes und der allgemeinen Profilierung rechts von der AfD steht, ist es folgerichtig, dass der 31. Mai zur Gretchenfrage wird.
Wir sagen: Schluss damit!
Am 02. August sind wir alle gefragt. Egal, ob auf der Straße bei der Abschiebeblockade oder vor Gericht – wir werden weiterhin solidarisch zusammen kommen, zusammen kämpfen und zusammen bleiben. Wir lassen keinen Betroffenen allein. Wir wissen, dass sie genauso wie über 300 Menschen am 31. Mai 2017 das Richtige getan haben – egal wie die bürgerliche Rechtsprechung urteilt!
Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung und zur Kundgebung am 02.08.18 ab 12:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude! Denn es reicht! Die Kriminalisierung der solidarischen Menschen vom 31. Mai muss sofort aufhören! Freispruch für alle!
Rote Hilfe - OG Nürnberg

Griechenland] Prozess gegen den “Revolutionären Kampf” beginnt – Vorwurf: Banküberfälle


28.07.18
revo. kampfAm Montag, den 23. Juli 2018 wird im Sondergericht des Korydallos-Gefängnisses ein weiterer Prozess gegen den Revolutionären Kampf fortgesetzt. Der Organisation werden Banküberfälle vorgeworfen.
Laut Anklageschrift gab es zwischen 2006 und 2012 eine „kriminelle Organisation“, der sieben Banküberfälle zugeschrieben werden und deren Mitglieder zwischen 2012 und 2015 Mitglieder des Revolutionären Kampfes wurden und Banküberfälle für die Organisation begangen haben sollen.
Wir als Mitglieder des Revolutionären Kampfes haben bereits am 23. Oktober 2017 (*) unser Statement zu diesem Thema veröffentlicht und vor kurzem hat der Gefährte Nikos Maziotis eine ähnliche Erklärung am 06. Mai 2018 (**) veröffentlicht.
(*) Nikos Maziotis und Pola Roupa – „Der Revolutionäre Kampf ist eine revolutionäre Organisation und keine Organisation um Banken auszurauben“ .
(Text in Griechisch)
(**) Nikos Maziotis: Der neue Prozess am 2. Mai 2018 gegen den revolutionären Kampf um Banküberfälle (2012-2015) betrifft nicht die Aktionen des Revolutionären Kampfes. (Text in Griechisch)
Quelle: 325 no state, übersetzt von ABC Wien

Angriffe gegen die internationale Solidarität


27.07.18
kobane2In den letzten Monaten kommt es vermehrt zu Razzien gegen kurdische Vereine und Einrichtungen der deutschen Linken
In den letzten Monaten häufen sich polizeiliche Razzien gegen kurdischen Vereins- und Büroräume sowie Einrichtungen der deutschen Linken, die sich vor allem mit der kurdischen Befreiungsbewegung in Rojava solidarisieren. Als Begründung für die Hausdurchsuchungen dient in allen Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen Artikel 20 Vereinsgesetz. Der Vorwurf besteht darin, auf Veranstaltungen und Demonstrationen angeblich verbotene Symbole der kurdischen Arbeiterpartei PKK oder ihr zuzurechnenden Organisationen verwendet zu haben. Neben den Büroräumen erfolgtem parallel in den meisten Fällen auch die Durchsuchung von Privatwohnungen. In vielen Fällen kam es bei den Razzien zu massiven und gezielten erheblichen Sachbeschädigungen.
Am Vormittag des 23. Mai durchsuchten etwa 50 Poli­zeibeamt*innen die Räume des Alternativen Zentrums Alhambra in Oldenburg. Sie suchten Flaggen, die am 1. Mai in Solidarität mit den kurdischen Freiheits­kämpfen gezeigt wurden. Die Polizei beschlagnahmte eine an die YPG angelehnte, selbst genähte Flagge.
Am 13. Juni erfolgte aufgrund ähnlicher Vorwürfe eine Razzia in den Vereinsräumen von NAV-DEM in Berlin. Ebenfalls von dieser Razzia betroffen waren Räumlichkeiten des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeitsarbeit CIVAKA AZAD. Sowohl bei NAV-DEM als auch bei CIVAKA AZAD kam es durch den Einsatz der Polizei zu schweren Sachbeschädigungen.
Am 19. Juni 2018 fanden im Raum Cuxhaven umfangreiche Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Vereinsgesetz statt. 100 Polizisten durchsuchten 11 Objekte im Umfeld des Arbeitskreises Asyl Cuxhaven. Bei den Razzien wurden in großem Umfang Computer, Laptops und andere Speichermedien beschlagnahmt. Die vorgeworfenen Verstöße gegen das Vereinsgesetz sollen während verschiedener vom AK Asyl Cuxhaven angemeldeter Demonstrationen gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der türkischen Armee in die kurdische Enklave Afrin in Nordsyrien Anfang des Jahres erfolgt sein.
Auf Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld wurden am 3. Juli das örtliche Demokratische Gesellschafts­zentrum der Kurden e.V. sowie die Privatwohnungen mehrerer Vorstandsmitglieder in Bielefeld durchsucht. Beschlagnahmt wurden insgesamt 107 Gegenstände, darunter Transparente, Bücher, Ordner, Flugblätter, Fotos, Zeitschriften, Postkarten, Aufkleber und Buttons. Die Polizeibeamten hatten sich durch das gewaltsame Aufbrechen der Eingangstür Zutritt ver­schafft.
Azadi sieht die seit Jahresbeginn deutlich verstärkte Repression gegen kurdische und deutsche Einrichtungen und Personen, die sich mit den kurdischen Verteidigungskräften in Syrien YPG solidarisch erklären, als direkte Folge von Abmachungen, die zwischen dem damaligen Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und seinem türkischen Amtskollegen Mevlüt Çavuşoğlu bei mehreren Treffen im Januar getroffen wurden. Zusätzlich zu den Waffenlieferungen an die Türkei macht sich die deutsche Bundesregierung auch durch die Bekämpfung jeglicher Solidarität mit Afrin und Rojava zur Kriegspartei an der Seite der Türkei.
Neben der generellen Verurteilung der Strafverfolgung aufgrund umstrittener Symbole der kurdischen Befreiungsbewegung sehen wir speziell bei den Hausdurchsuchungen keine Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Da die vorgeworfenen Verstöße gegen das Vereinsgesetz bei Demonstrationen und Veranstaltungen zumeist hinreichend durch die Polizei dokumentiert sind, dienen die Razzien nicht wie angegeben der Beweissicherung, sondern vornehmlich der Einschüchterung und der Ausspähung. Im Besonderen steht auch der polizeiliche Aufwand – zum Teil nahm eine ganze Hundertschaft an den Razzien teil – in keinem Verhältnis zur Schwere der vorgeworfenen Delikte. Die meisten Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verwenden von Symbolen der kurdischen Befreiungsbewegung werden entweder eingestellt oder enden mit geringen Geldbußen.
25.Juli 2018, Rechtshilfefond Azadi e.V.

Österreich: Geplante Registrierung von Juden und Muslimen


27.07.18
180717-1121-verpacktehuhner1-alexia-weissDurch einen Vorstoß des Niederösterreichischen Landesrat für Tierschutz, dem Faschisten Gottfried Waldhäusel (FPÖ) planen nun Teile der Herrschenden in Österreich eine Registrierung von allen Personen die geschächtetes Fleisch kaufen. Waldhäusel ging sogar so weit, dass er das Verbot von geschächtetem Fleisch forderte, was er jedoch auf Grund von großem Druck wieder zurücknahm. Dass der Vorstoß mit der geplanten Registrierung vor allem JüdInnen und MuslimInnen betrifft liegt auf der Hand.
Dieser rassistische und antisemitische Vorstoß ist jedoch keine „neue“ Erfindung von Landhäusel. Ende des letzten Jahres gab eine Bezirksbehörde ein Rundschreiben an alle Landwirte mit dem Titel „Bauern: Verkauft nicht an Muslime“ heraus – mit dem selben vorgeschobenen Argument, dass Schächten eine besonders „grausame“ Methode Tiere zu töten sei. Ebenso ist es schon länger gängige Praxis, dass die Religionszugehörigkeit beim Fleischkauf gleich mit dokumentiert wird. Abgesehen davon, dass Schächten eine wissenschaftlich fortschrittliche und sowohl für das Tier als auch für die Qualität des Fleisches eine der besten Schlachtmethoden ist, ist vor allem eines unübersehbar: Solcherlei „Aufrufe“ und „Registrierungen“ sind rassistische Regelungen und Gesetze und erinnern nur all zu deutlich an die Aufrufe der Nazis.
Die Registrierung von Juden und Muslimen beim Fleischkauf ist ein weiterer rassistischer und antidemokratischer Vorstoß gegen große Teile der Bevölkerung. Er reiht sich ein in reaktionäre Gesetze wie dem „Kopftuchverbot“ oder dem „Islamgesetz“, die zum einzigen Ziel die stärkere Unterdrückung und Spaltung der Massen haben. Doch steigern Vorstöße wie diese gleichzeitig auch den Hass und den berechtigen Zorn und befeuern den Kampf gegen den Imperialismus!
http://www.demvolkedienen.org/index.php/de/europa/2476-oesterreich-geplante-registrierung-von-juden-und-muslimen

HH: United We Stand - Freiheit für alle G20-Gefangenen!


27.07.18
g20 Ballons-5.11.-150x150Sonntag 5. Aug. 2018 // S Billwerder // 14:00-16:00

Freiheit für alle G20-Gefangenen! Kommt mit uns zur JVA Billwerder!
Am Sonntag, den 5. August treffen wir uns wieder, um gemeinsam zum Knast in Billwerder zu gehen. Dort grüßen wir alle G20-Gefangenen und fordern ihre Freiheit. Kommst du mit?
#FuckÖffentlichkeitsfahndung #StillNoG20
Für Kaffee & Essen ist wie immer gesorgt.
https://unitedwestand.blackblogs.org/
https://www.facebook.com/events/439421

TKP/ML Prozess: Haftentlassung von Haydar Bern

26.07.18
129Rote Hilfe e.V. fordert Freilassung der verbliebenen Gefangenen im Münchner Kommunistenprozess
Am 20. Juli konnte Haydar Bern nach drei Jahren und drei Monaten Untersuchungshaft endlich das Gefängnis verlassen. Gemeinsam mit neun weiteren Angeklagten steht der linke Aktivist wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) seit über zwei Jahren in München vor Gericht.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b anzugehören. In den letzten Monaten waren bereits fünf weitere Genoss*innen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Seit der europaweiten Razzia im April 2015 ist unser Verein Teil der Protestbewegung für die Freilassung der angeklagten linken Aktivist*innen. Mit jedem Prozesstag wird deutlicher, dass es sich um einen politischen Prozess im Auftrag des türkischen Regimes handelt. Es ist der größte Prozess gegen Kommunist*innen in der BRD seit Jahrzehnten. Wir freuen uns, dass Haydar Bern nun als sechster Angeklagter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, doch auch für die restlichen vier politischen Gefangenen Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Seyit Ali Ugur und Deniz Pektas ist die fortdauernde Inhaftierung nicht mehr zu rechtfertigen. Wir fordern auch deren sofortige Freilassung. Es ist dringend an der Zeit, diesen politischen Schaupozess sowie die geheimdienstliche Kooperation mit dem autokratischen Regime in Ankara zu beenden.“

Der Unbekannte im Park...


In Würzburg wurde letzte Woche in der Nacht von Freitag zu Samstag eine junge Frau im Park angegriffen und schwer misshandelt (Quelle: Bayrischer Rundfunk https://www.br.de/nachrichten/unterfranken/versuchte-vergewaltigung-im-wuerzburger-ringpark-100.html). Sie wurde zu Boden geworfen und gewürgt. So schwer, dass sie beinahe gestorben wäre.
Keine Frage: Es ist richtig, Gewalt gegen Frauen zu thematisieren. Und natürlich gibt es diese reißerischen Geschichten von dunklen Parks und unzurechnungsfähigen, fremden Triebtätern, die dort jungen Frauen auflauern. Unseren Kampf führen wir sowohl für als auch mit den betroffenen Frauen dieser Geschichten. Aber wir fragen uns: Wo bleiben die Geschichten der alltäglichen Gewalt? Wieso spricht keiner darüber, dass der Großteil aller Vergewaltigungen innerhalb der Familie passiert und nicht in dunklen Parks?
Wir ahnen, dass wir die Antwort schon kennen: Weil es eben praktischer ist, die eine Seite herauszustellen und die andere tot zu schweigen. In der vorherrschenden Ideologie heißt es: Gewalt in der Familie darf nicht sein! In dieser Welt voller Konkurrenz und Elend verkörpert die Familie die heile und schützende Zuflucht. Was nicht sein darf, ist dann auch nicht. Entweder wird die patriarchale Gewalt geleugnet („da gibt es bestimmt eine andere Erklärung für“, „das würde er nie tun“, „die spielen doch nur ein Spiel“, oder als irgendeine andere der unzähligen Ausreden) oder sie wird gerechtfertigt (als „gerechte Strafe“ , als „sie wollte es doch auch“, als „sie hat sich das verdient“, „das steht ihm doch zu“, etc.). Wenn die Verhältnisse eindeutig sind und sich nicht mehr leugnen lassen, ist das Entsetzen groß und alle schreien laut und heuchelnd, dass das ein unvorstellbarer Einzelfall wäre und es kein schlimmeres Verbrechen gebe.
Nebenbei rechtfertigen die Gruselgeschichten von überraschenden Vergewaltigungen in dunklen Parks die patriarchale Unterdrückung der Frau. Uns Frauen wird gesagt, dass wir schwach sind und ohne starken Mann an unserer Seite nichts können und nichts wert sind.
Die Schlussfolgerung ist: Wir Frauen sollen besser nicht alleine rausgehen, schon gar nicht nach Einbruch der Dunkelheit. Wir sind den triebgesteuerten Männern unterlegen und können uns nicht gegen sie wehren. Wenn wir uns widersetzen und dann vergewaltigt werden, sind wir im Prinzip selbst schuld – sie haben es uns doch gesagt. Bei dieser Alternative wirkt die Option sich einen Ehemann zu suchen, sich nicht in gefährliche Situationen zu begeben und sich von ihm beschützen zu lassen durchaus attraktiv. Der Preis dafür ist dann, sich von ihm mindestens in Teilen vorschreiben zu lassen, wie das eigene Leben abläuft. Als „schwächeres Geschlecht“ haben wir gemäß der patriarchalen Logik auch gegen ihn keine Chance, aber mit etwas Glück tut er uns keine physische Gewalt an.
Diesen Lügen dürfen wir nicht aufsitzen. Wir können uns wehren! Wir geben nicht einfach auf und fügen uns unserem patriarchalen Schicksal! Und vor allem: Täter sind schuld, nicht die Betroffenen! Ob wir Frauen kurze Röcke tragen, ob wir nachts durch Parks laufen, ob wir uns nun wehren oder nicht, ob in der Familie oder außerhalb: Niemals ist eine Vergewaltigung unsere Schuld!

Aktionen in Österreich für die 23 Verurteilten

Aus Anlass der Verurteilung der 23 Aktivisten in Brasilien haben Genossen in Österreich unter den Slogans „Laturo nao e crime!”, „Freedom for Igor Mendes!“, „Freedom for the 23!“ und „It‘s right to rebel!“ Aktionen in mehreren Städten Österreichs durchgeführt. So wurden in Wien und Linz mehrere Wandmalungen von den Genossen angebracht. In Innsbruck und Salzburg haben Aktivisten Transparente aufgehängt und Slogans gerufen. Im folgenden Dokumentieren wie Bilder und Videos der Aktionen die bei New Epoch Media veröffentlicht wurden:
Wien:
23 Verhaftete Wien 2
Linz:
23 Verhaftete Linz 1
23 Verhaftete Linz 2
Innsbruck:
23 Verhaftete Innsbruck
Salzburg:
23 Verhaftete Salzburg

Leonard Peltier Freedom Ride to Coleman


Dear Family, Friends and Supporters;
The Leonard Peltier Freedom Ride is coming to Florida
Ken Four Cloud, Crow Creek Sioux, from Ft. Thompson, South Dakota and a rider with the Mankato 38 +2 will be riding on horseback to highlight Leonard Peltier’s continued struggle for freedom. This ride will kick off on July 28th in Mankato, Minnesota arriving in Coleman, Florida mid-September.
ken-onhorse35236903 2077442019244323 120159874838429696 n
Ken wrote us asking for Leonard’s blessing and Leonard responded “I am honored and in full support of the ride. The ride is a way to honor our ancestors and for me to honor my relation White Dog who was one of the Mankato 38, I want the Committee to help them by raffling off one of my paintings, it is going to be a long ride for almost three months, and I want my brother and sisters to get here safely”
Filling Chunupa For Prayers
If you go to their facebook page you will be able to see the route they will be taking and if you can help along the way, Leonard would be most thankful.
You can buy your raffle tickets 1 for $25.00 or 5 for $100.00 at Donate Button on our website or send a check to ILPDC 116 W. Osborne Ave, Tampa FL 33603.
Thank you for your support!
National Office & Board Members
Saturday, August 28, 2018
9:00AM
Reconciliation Park
Mankato, MN 

Das Gesetz außer Kraft setzen. Wolfgang Schaumberg über 30 Jahre »marxistische Betriebsintervention« bei Opel Bochum



"In der Juni-Ausgabe des express hat Stephan Krull die Widersprüche  
der Automobilindustrie beleuchtet – Mobilitätszwang und  
Mobilitätsbedürfnisse, Wachstumszwang und ökologische Krisen,  
Innovationsflauten und Freiheitsversprechen. Wolfgang Schaumberg  
richtet im folgenden Beitrag den Blick auf die Wühlarbeit in der  
Autoindustrie, indem er die Arbeit der Bochumer Opel-Betriebsgruppe  
GoG, ihr langjähriges Handeln wie ihre theoretischen Bezüge,  
reflektiert. Beide Texte sind entstanden als Vorträge auf der  
Konferenz »Marx 200«, ausgerichtet von der Rosa-Luxemburg-Stiftung –  
beide verstehen sich als Beitrag zu einer an Marx orientierten  
»Klassenpolitik«..." Siehe den Artikel von Wolfgang Schaumberg (pdf),  
erschienen in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und  
Gewerkschaftsarbeit: Ausgabe 7/2018
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/07/schaumberg_express0718.pdf

Die großen Fragen stellen. Ein Gespräch über BR-Wahlen, rechte Erfolge und Realpolitik bei Daimler Rastatt


"... In den vergangenen Jahren hatte auch das Rastatter BR-Gremium auf  
die eine oder andere Standorterpressung keine andere Antwort als  
»zukunftssichernde Vereinbarungen«. Sozialpartnerschaft und  
»Kompromiss-Denken« statt »Streiten für‘s bestmögliche Ergebnis«  
bestimmen BR- und Gewerkschaftshandeln. Das reicht nicht, um Gegenwehr  
zu organisieren – soll es ja auch nicht! Angesichts arbeitspolitischer  
Projekte der Geschäftsleitung gegen die ohnehin auf ein Minimum  
geschrumpften demokratischen Inhalte der Gruppenarbeit, nicht enden  
sollender Auslagerungs- und weiterer Rationalisierungsangriffe, der  
Ausweitung von Leiharbeit  und Leistungsverdichtung in allen Bereichen  
wächst die Unzufriedenheit in der Belegschaft. (...) Ich gehe davon  
aus, dass die Mehrheit der 447 KollegInnen, die »Zentrum« ihre Stimme  
gegeben haben, diese Liste bewusst wegen ihrer Ausrichtung gewählt  
hat. Rassismus und nationalistisch begründete Überheblichkeit finden  
sich in nahezu jedem Bereich im Werk Rastatt. (...) In den Autobuden  
sind die BR meiner Einschätzung nach echte Sozialpartner und werden  
wie zusätzliche Führungskräfte behandelt. So benehmen sie sich auch.  
Auch die IG Metall hält konsequent Kurs: Standort Deutschland,  
Leiharbeit, bis der Arzt kommt – Hauptsache Mitgliederzuwachs.  
Wohlgemerkt: Die IG Metall als Apparat ist gemeint, nicht meine  
kämpferischen KollegInnen, die trotzdem alles tun, dass Belegschaften  
organisiert gegen die Angriffe des Kapitals bestehen können. Vor  
diesem Hintergrund sind BR-Wahlen ein Ausdruck unserer allgemeinen  
Schwäche. Wir als Belegschaft erwarten vom BR, dass er Dinge erledigt,  
durchsetzt. Diese reine Erwartungshaltung geht so nicht! Deswegen und  
auch gegen das Erstarken von Nazi-Strukturen müssen wir das gemeinsame  
organisierte Handeln in den Mittelpunkt stellen. Damit das keine  
Eintagsfliegen bleiben, kommt niemand drum herum, die grundsätzlichen  
Fragen zu stellen – den Widerspruch zwischen Kapital und Arbeit und  
alles, was daraus folgt, diskutieren, sich gegenseitig bewusst machen!  
Priorität hat meiner Meinung nach, mit und in der Belegschaft  
Solidarität und  Klassenbewusstsein zu fördern und gemeinsame  
Gegenwehr zu organisieren." Interview mit Constantin Opel,  
Vertrauensmann im Mercedes Benz-Werk Rastatt, erschienen in express,  
Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit: Ausgabe  
7/2018
http://www.labournet.de/?p=135165

Realer Horror. Tarifflucht von real = Generalprobe für ver.di – und Kaufhof-Karstadt als Zugabe?



"Im April hatten wir über den Schachzug von Metro berichtet, durch  
Tarifflucht in eine Konzerntochter die »Wettbewerbsfähigkeit«  
gegenüber Konkurrenten wieder herzustellen. Angesichts der  
Sprachverwirrungen bis in höchste Regierungskreise ist derzeit zwar  
weltweit nicht ganz klar, wieviel Wahrheit auch in Versprechungen,  
pardon Versprechern steckt. Aber die Meldung der Wirtschaftswoche vom  
12. Juli, dass ver.di dagegen für den 13./14. Juli zu Streiks für  
»wettbewerbsfähige Personalkosten« aufruft, halten wir dann doch für  
Wunschdenken der WiWo-Redaktion – oder sollte es sich um eine neue,  
ausgefeilte Kampfstrategie des Bundesfachbereichsvorstands handeln?  
Lange war unklar, ob es, wie von Aktiven im Fachbereich Handel  
gefordert, vor den Sommerferien noch zu Protesten, gar Streiks der  
Beschäftigten kommen würde. Am Ende fanden diese zeitgleich zum  
Aktionstag »Freitag, der 13.« statt, zu dem die »Aktion  
Arbeitsunrecht« regelmäßig ein be­sonders skandalöses Unternehmen  
küren lässt und öffentlich an den Pranger stellt. Unter dem Motto »Der  
Horror ist real« trat z.B. »der wahre Martin« von der »wirklichen SPD«  
auf, es gab ein »Endspiel für die real-Beschäftigten« gegen das  
Management, real-Punk gegen Metro-Jazz u.v.m. Ob dies die Generalprobe  
für eine Verbindung von ver.di, Beschäftigten, KundInnen und  
Engagierten in sozialen Bewegungen war?..." Siehe den Artikel von  
Anton Kobel (pdf), erschienen in express, Zeitung für sozialistische  
Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit: Ausgabe 7/2018
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/07/kobel_express0718.pdf

Die ILWU-Docker an der US-Westküste im Kampf gegen Krieg und Polizeistaat [und am 3. August 18 in Berlin]



Die Dockergewerkschaft ILWU an der Westküste der USA (ganz im  
Gegensatz zu ihrem Pendant an der Ostküste) hat seit langem eine  
besondere Rolle in der US-Gewerkschaftsbewegung inne, weil sie über  
eine besonders aktive Mitgliedschaft verfügt, die immer wieder für  
vorbildliche Aktionen sorgte, auch wenn es jeweilige Vorstände nicht  
haben wollten. (Weswegen es auch kein Zufall ist, dass auch LabourNet  
Germany immer wieder über Aktivitäten der ILWU berichtet hat). Sei es  
mit dem Streik gegen den Krieg im Jahr 2008 (Siehe dazu  
„Protest-Streik gegen den Krieg in den Häfen der Westküste  
beschlossen“  im LabourNet Archiv mit mehreren Updates zuletzt am 18.  
Dezember 2012) oder mit dem Protest gegen Polizeiterror („Der 1. Mai  
der Docker an der US-Westküste: Streik gegen Polizeiterror in Oakland“  
am 02. Mai 2015 im LabourNet Germany). Jack Heymann, der am 03. August  
um 18 Uhr im Versammlungsraum im Mehringhof in Berlin auf einer  
Veranstaltung sprechen und diskutieren wird, ist ein langjähriger  
Aktivist der ILWU. Er hat am 01. Mai 2018 bei Counterpunch einen  
ausführlichen Artikel veröffentlicht, in dem er (nicht nur) die  
Geschichte des Antikriegs-Aktivismus der ILWU samt ihrer heutigen  
Auswirkungen nachzeichnet und die Rolle der Gewerkschaftsbasis dabei  
deutlich macht. Unter der Überschrift „Wie Streiks gegen Krieg und  
Repression organisiert werden“ hat die Internationalistische Gruppe –  
die auch die Veranstaltung mit Jack Heymann in Berlin organisiert,  
diesen Beitrag ins Deutsche übersetzt und ihn LabourNet Germany zur  
Verfügung gestellt – wofür wir uns bedanken und ihn im folgenden  
dokumentieren
http://www.labournet.de/?p=135227