... denn ohne PatVerfü
wird man noch dieses Jahr bei jedem stationären Aufenthalt in
irgendeiner Station irgendeines Krankenhauses mit gesetzlich
geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang an allen 4
Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen
Operationssaal überführt werden können, dort gegen den Willen,
narkotisiert werden, und verstümmelt, z.B. mit abgeschnittener
Brust, aufwachen können. Zur weiteren Diagnostik könnte mit Zwang
eine Knochenmarkspunktion durchgeführt werden und die Brust
zusätzlich zwangsweise bestrahlt worden. Die Bundesregierung hat Zwangsbehandlung
nun ganz allgemein vorgesehen, und auf eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun gestern diesen Gesetzentwurf
angenommen, siehe Meldung hier: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-24-betreuungsrecht.html
Das ist das konkrete Beispiel von dem Fall, bei dem diese Foltermethoden
noch nicht angewendet werden konnten, aber der zu diesem
übergeschnappten Beschluss des BVerfG geführt hat, siehe
hier.
Wir hatten den ungeheuerlichen Gesetzentwurf des BMJV sofort
kritisiert, siehe
hier. Dringende Bitte: Durchlesen!
Dr. Matthias Thöns, der stellv. Landessprecher der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin in NRW, wies in einer
Veranstaltung der Urania am 24.1. "Das
Geschäft mit dem Lebensende: PATIENT OHNE VERFÜGUNG"
darauf hin, dass Ärzte bereit sind, skrupelos zu handeln, wenn sie
damit Umsatz machen können. Zwar soll die Zwangsbehandlung nur bei
Entmündigten (irreführend "Betreute" genannt) durchgeführt werden,
aber wir wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender
Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter
den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten
erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter
dann angeblich "rechtsstaatlich" einsegnen kann (Ärztlichen
Heilsversprechen sich zu widersetzen ist genauso "schizophren",
wie wenn damals im Ostblock jemand an die Segnungen des
Sozialismus nicht glauben wollte - alles war "pathologisch" und
wurde für zwangsheilungsbedürftig erklärt).
Vorbeugend hilft zuverlässig nur die PatVerfü,
mit der nicht nur jede Zwangsbehandlung, sondern
vor allem jede psychiatrische Begutachtung und Diagnose verboten
wird, die ein Richter benötigt, um die irreführend "Betreuung"
genannte Entmündigung einem aufzwingen zu können. Um die PatVerfü
wasserdicht zu machen, sollte mindestens ein/e
Vorsorgebevollmächtigte/r darin benannt werden und wir empfehlen
dringend, sie notariell zu beurkunden. Dafür gibt es
inzwischen bundesweit 25 Notare, die ihre
prinzipielle Bereitschaft eine PatVerfü
zu beurkunden zugesagt haben, siehe: http://www.die-bpe.de/umfrage_notare.html
Und wir weisen darauf hin, sich zusätzlich ein zeitnahes
ärztliches Attest über Geschäftsfähigkeit zu besorgen, siehe Erklärung
im Handbuch.
Übrigens: Es ist der blanke Hohn und eine Täuschung, dass die
Bundesregierung dieses Foltergesetz auch noch als "Besseren
Schutz für Betreute" und als "Selbstbestimmungsrecht
stärkend" darzustellen versucht.
Böswilliger geht's nimmer; dümmer wurden Bürger selten verkauft.
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Dies ist eine Nachricht des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
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