26.01.17
Unsere
Kollegin, Rechtsanwältin Barkin TIMTIK, die in der Istanbuler
Anwaltskammer eingetragen ist, wurde am 15.12.2016 festgenommen und am
19.12.2016 verhaftet.
Unsere Kolleg*innen, die ihre Verteidigung übernommen haben, behaupten, dass Barkin TIMTIK während der Festnahme mit Gasbomben und Plastikmunition angegriffen wurde, dass sie an den Haaren über den Boden gezogen und zum Polizeiwagen gebracht wurde. Sie soll außerdem im Polizeifahrzeug mit Faustschlägen verletzt und bedroht worden sein, indem man ihr eine Waffe an den Kopf hielt.
Sowohl in der Verfassung als auch in den Urteilen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Verbot der Folter unter keinen Umständen aufzuheben oder zu verletzen und sie gilt in allen internationalen Dokumenten als Verbrechen gegen die Menschheit.
Mit dem Ausnahmezustand nehmen rechtswidrige Handlungen sowohl gegenüber uns Anwält*innen, die Vertreter*innen der Verteidigung sind, als auch gegenüber den Bürger*innen, deren Rechte wir ohne jegliche Trennung zu vollziehen, zu verteidigen versuchen, täglich zu.
Folter, ganz gleich unter welchen Umständen und gegen wen sie angewandt wird, kann auf keinen Fall als legitim betrachtet werden.
Angesichts unseres Berufs und unsers Menschseins fordern wir, dass der Vorwurf der Folter gegenüber unserer Kollegin mit Sorgfalt und Seriosität untersucht und rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen unternommen werden.
Wir werden uns nicht an Folter gewöhnen!
Wir werden unsere berufliche Würde verteidigen!
Wir werden auf die Anwaltsrechte nicht verzichten!"
https://www.facebook.com/aNewsblog/
Unsere Kolleg*innen, die ihre Verteidigung übernommen haben, behaupten, dass Barkin TIMTIK während der Festnahme mit Gasbomben und Plastikmunition angegriffen wurde, dass sie an den Haaren über den Boden gezogen und zum Polizeiwagen gebracht wurde. Sie soll außerdem im Polizeifahrzeug mit Faustschlägen verletzt und bedroht worden sein, indem man ihr eine Waffe an den Kopf hielt.
Sowohl in der Verfassung als auch in den Urteilen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Verbot der Folter unter keinen Umständen aufzuheben oder zu verletzen und sie gilt in allen internationalen Dokumenten als Verbrechen gegen die Menschheit.
Mit dem Ausnahmezustand nehmen rechtswidrige Handlungen sowohl gegenüber uns Anwält*innen, die Vertreter*innen der Verteidigung sind, als auch gegenüber den Bürger*innen, deren Rechte wir ohne jegliche Trennung zu vollziehen, zu verteidigen versuchen, täglich zu.
Folter, ganz gleich unter welchen Umständen und gegen wen sie angewandt wird, kann auf keinen Fall als legitim betrachtet werden.
Angesichts unseres Berufs und unsers Menschseins fordern wir, dass der Vorwurf der Folter gegenüber unserer Kollegin mit Sorgfalt und Seriosität untersucht und rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen unternommen werden.
Wir werden uns nicht an Folter gewöhnen!
Wir werden unsere berufliche Würde verteidigen!
Wir werden auf die Anwaltsrechte nicht verzichten!"
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