Montag, 30. Januar 2017

Kein hinreichender Whistleblowerschutz in Deutschland – Bundesregierung missachtet internationale Vorgaben



"... Das Whistleblower-Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, noch 
vor dem Ende der Legislaturperiode für einen wirksamen Schutz von 
Whistleblowern in Deutschland zu sorgen. Statt die Menschen zu 
schützen, die mit ihrem Mut die Allgemeinheit auf Missstände wie 
Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufmerksam machen, hat 
sie mit neuen Überwachungsgesetzen die Rechtsunsicherheit für 
Whistleblower noch vergrößert. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und 
SPD 2013 zugesichert zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben zum 
Whistleblowerschutz hinreichend umgesetzt sind. Eine solche Prüfung 
wurde nicht vorgenommen. Internationale Vorgaben und Verträge (G20, 
Europarat, OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung, Zivil- und 
Strafrechtübereinkommen gegen Korruption, Europäische 
Menschenrechtskonvention) verlangen wirksamen Hinweisgeberschutz. Das 
deutsche Recht entspricht n i c h t den internationalen Vorgaben. 
Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Eine offene 
Gesellschaft braucht heute mehr denn je Zivilcourage und zutreffende 
Information. Mit ihrer Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz 
bestraft die Bundesregierung genau diejenigen, die sich für das 
Allgemeinwohl einsetzen.“..." Kritik von Annegret Falter vom 27. 
Januar 2017 beim Whistleblower Netzwerk e.V.
http://www.whistleblower-net.de/blog/2017/01/27/kein-hinreichender-whistleblowerschutz-in-deutschland-bundesregierung-missachtet-internationale-vorgaben/

Siehe zu den Hintergründen die Analyse vom 27. Januar 2017: 
"Whistleblowerschutz-Gesetz überfällig" (pdf)
http://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2017/01/PK_27.1.-Hintergrund_v2-1.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen