Montag, 30. Januar 2017
Kein hinreichender Whistleblowerschutz in Deutschland – Bundesregierung missachtet internationale Vorgaben
"... Das Whistleblower-Netzwerk fordert die Bundesregierung auf, noch
vor dem Ende der Legislaturperiode für einen wirksamen Schutz von
Whistleblowern in Deutschland zu sorgen. Statt die Menschen zu
schützen, die mit ihrem Mut die Allgemeinheit auf Missstände wie
Gesundheits-, Umwelt- oder Sicherheitsrisiken aufmerksam machen, hat
sie mit neuen Überwachungsgesetzen die Rechtsunsicherheit für
Whistleblower noch vergrößert. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und
SPD 2013 zugesichert zu prüfen, ob die internationalen Vorgaben zum
Whistleblowerschutz hinreichend umgesetzt sind. Eine solche Prüfung
wurde nicht vorgenommen. Internationale Vorgaben und Verträge (G20,
Europarat, OECD-Konvention zur Bestechungsbekämpfung, Zivil- und
Strafrechtübereinkommen gegen Korruption, Europäische
Menschenrechtskonvention) verlangen wirksamen Hinweisgeberschutz. Das
deutsche Recht entspricht n i c h t den internationalen Vorgaben.
Annegret Falter, Vorsitzende von Whistleblower-Netzwerk: „Eine offene
Gesellschaft braucht heute mehr denn je Zivilcourage und zutreffende
Information. Mit ihrer Untätigkeit in Sachen Whistleblowerschutz
bestraft die Bundesregierung genau diejenigen, die sich für das
Allgemeinwohl einsetzen.“..." Kritik von Annegret Falter vom 27.
Januar 2017 beim Whistleblower Netzwerk e.V.
http://www.whistleblower-net.de/blog/2017/01/27/kein-hinreichender-whistleblowerschutz-in-deutschland-bundesregierung-missachtet-internationale-vorgaben/
Siehe zu den Hintergründen die Analyse vom 27. Januar 2017:
"Whistleblowerschutz-Gesetz überfällig" (pdf)
http://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2017/01/PK_27.1.-Hintergrund_v2-1.pdf
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen