Dienstag, 31. Januar 2017

Ein Stück aus dem Tollhaus der Reformation (Hartwig Hohnsbein)

 
Anfang Dezember 1539 erhielt Martin Luther in seiner Wittenberger Residenz Besuch von seinem Straßburger Kollegen Martin Bucer. Er bringe Grüße vom Landgrafen Philipp von Hessen und dazu ein Memorial mit der dringenden Bitte, die Wittenberger Reformatoren möchten ihm einen »Beichtrat« geben.

Luther schmeichelte das Anliegen des Landgrafen. Dieser Landgraf war längst zum politisch-militärischen Führer der protestantischen Sache gegen den katholischen Kaiser Karl V. geworden und versprach durch seine Tatkraft, dass die neue Lehre weitere Länder erobern würde. Luther erinnerte sich an das erste Zusammentreffen mit ihm; das war im Frühjahr 1521 gewesen, während des berühmten Reichstages zu Worms. Damals hatte ihn der junge, gerade einmal 16 Jahre alte Landgraf in seiner Herberge aufgesucht mit der Frage, ob die Impotenz eines Mannes der Frau die Möglichkeit zu einer neuen Ehe böte. Luther erinnerte sich nicht mehr so genau an seine Antwort, obgleich er sich damals, zwar noch zölibatär, dennoch schon mehrfach öffentlich zu allen Aspekten der Ehe geäußert hatte, die er zum Beispiel als »Spital der Siechen« und als »eine Arznei wider die Sünde« charakterisiert hatte. Er erinnerte sich aber noch gut, dass drei Jahre später der ehrgeizige Landgraf gegen die Zentralgewalt des katholischen Kaisers dadurch aufbegehrte, dass er Klöster auflöste und das Kirchenvermögen zugunsten seines Landes und der evangelischen Sache einzog. Daraus richtete er dann 1527 in Marburg eine Universität ein, nach Liegnitz die zweite rein lutherische Hochschule. Zuvor hatte er noch seine Tatkraft und seine Militärkunst zur Bewunderung Luthers bewiesen, als es 1525 darum ging, die aufständischen Bauern zu vernichten. Damals kannten die Landesherren für eine kurze Zeit keine Konfessionen mehr, sondern bildeten nach einem »Mahnruf Luthers« ein ökumenisches Bündnis und kämpften Seit‘ an Seit‘ gegen ihre Untertanen, getreu der Anfeuerung Luthers: »Drum, liebe Herren, ... steche, schlage, würge sie, wer da kann, bleibst du drüber tot, wohl dir, (einen) seligeren Tod kannst du nimmermehr bekommen« (aus Luthers Flugschrift »Wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern«, Mai 1525).

In seinem eignen Land Hessen hatte der Landgraf leichtes Spiel mit den Aufständischen. In Fulda schloss er sie im Schlossgraben ein und behandelte sie wie Vieh. Ihre Anführer ließ er vor dem Schloss enthaupten und ihre Köpfe über den Toren auf Spieße stecken (vgl. dazu Wilhelm Zimmermann: »Der große deutsche Bauernkrieg«, 1842).

Schwieriger hatten es die ökumenischen Herren in Thüringen, wo Thomas Müntzer, der »Satan von Allstedt« – wie Luther fluchte –, von den Menschen viel Zuspruch erfuhr. Durch eine Kriegslist des Landgrafen, dem Oberbefehlshaber der Fürstenheere, wurde das Bauernheer schließlich bei Frankenhausen vernichtet, Thomas Müntzer gefangen und in Folterhaft genommen. Hier hielt ihm der Landgraf eine Standpauke darüber, wie man sich als Untertan im Sinne Luthers und des Apostels Paulus gegenüber der Obrigkeit zu verhalten habe: gehorsam und Unrecht erduldend. Einige Tage später wurde Müntzer vor Mühlhausen in Anwesenheit der Fürsten enthauptet. Sein Haupt wurde dort auf einem Pfahl aufgespießt.

»Dieser Müntzer«, klagte Luther bei sich, »wollte mir meinen Christus töten. Deshalb musste man ihn doch und alle seine Anhänger totschlagen wie tolle Hunde« – »das hat mir doch unser Herrgott befohlen« (Originalzitat Luthers in seinen Tischreden 1533). – Da wurde er aus seinen Träumen gerissen. Sein Gast hatte begonnen, das Memorial des Landgrafen vorzulesen und es zu erläutern. (Das »Memorial« des Landgrafen vom 30. November 1539 und die Antwort der Reformatoren darauf, der »Beichtrat«, vom 10. Dezember 1539 sind veröffentlicht im Corpus Reformatorum – CR 3 Nr. 1888A + B.)

Der Landgraf, so erfuhren Luther und sein engster Mitarbeiter, Philipp Melanchthon, der hinzugekommen war, habe dieses Schreiben verfasst, weil er große Not in seiner Ehe mit Christine von Sachsen litte. Er habe von Beginn an, 1524, keine »Brunstigkeit und Liebe« zu ihr empfunden; sie sei unfreundlich und habe »den Stein gehabt« (= »gefühllos« H. H.). Dazu habe sie »sich zu Zeiten mit Trinken überladen« und habe ein »Gerieche« (= »sie stinkt« H. H.), so ergänzte Bucer mündlich. Deswegen habe der Landgraf jahrelang ein ehebrecherisches Leben geführt, wofür er als Selbstbestrafung den Gang zum Sakrament des Abendmahles scheute, den die Reformatoren immer wieder »angemahnt« hätten. Nun aber fürchte er, sein »Himmel«- und sein Erdenreich zu verlieren. Deshalb wolle er eine zweite Ehe eingehen und erwarte von den Theologen Zustimmung dazu, »Dispensation«, und für sein Gewissen Entlastung wegen der Bigamie, die nach dem neuen Strafgesetzbuch des Kaisers von 1532, der »Carolina«, strafbewehrt war, und zwar in der Regel mit Todesstrafe. Zur Begründung seines Vorhabens verwies der Landgraf, theologisch geschickt, auf die zahlreichen Fälle im Alten Testament, in denen die »Patriarchen«, offenbar von Gott geduldet, mehrere »Weiber« genommen hatten. Schließlich drohte er für den Fall, dass die Theologen ihm die Unterstützung verweigern sollten, diese beim Kaiser und beim »päpstlichen Stuhl« zu suchen. Bucer hob diese Möglichkeit als schlimmste Bedrohung der evangelischen Sache besonders hervor. Das wirkte schließlich.

Die Theologen erschraken und erstarrten zunächst, denn sie wussten: »Gott hat die Ehe also eingesetzt, dass es allein zweier Personen Gesellschaft seyn soll, und nicht mehr ...« Das galt als unumstößlich. Doch sie wären keine rechten Theologen gewesen, wenn sie nicht einen Ausweg gefunden hätten. Sie griffen die alttestamentlichen Hinweise des Landgrafen auf und wussten nun mit einem Male: »Denn was vom Ehestand zugelassen im Gesetz Mosis, ist nicht im Evangelio verboten ...« Deshalb konnten sie in einem als »Beichtrat« getarnten Gutachten dem Landgraf um seines Gewissens und seiner sexuellen Nöte willen Zustimmung zu einer Doppelehe geben. Allerdings: Die Sache müsse unbedingt »geheim« bleiben, denn sonst würde sie wie ein »Gesetz« wirken, auf das sich auch andere »Privatpersonen« beziehen könnten, die »ein solches Exempel auch für sich haben wollten«. Das alles teilten sie dem Landgrafen schriftlich mit.

So also konnte die Eheschließung mit der schönen siebzehnjährigen Margarethe von der Saale im März 1540 in der Schlosskirche von Rotenburg an der Fulda im Beisein von Philipp Melanchthon stattfinden. Die Sache blieb selbstverständlich nicht geheim. Das Gerede über die Doppelzüngigkeit der Reformatoren wurde bald so groß, dass Melanchthon, das Sensibelchen der Reformation, einen seelischen Zusammenbruch darüber erlitt und sich von Luther in Weimar trösten lassen musste. Luther selbst, der sonst auch oft körperlich krank, doch seelisch robuster war, tröstete sich selbst damit, »man solle sich ruhig verhalten, es [gemeint: das »große Ärgernis«] werde noch ›verbraußen‹, … die Nebenfrau werde vielleicht bald sterben« (W.W. Rockwell: »Die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen«, 1903). Als sich der Sturm jedoch nicht legte, die Nebenfrau nicht so bald starb und deshalb eine Krisenkonferenz im Juli 1540 nach Eisenach einberufen wurde, da schlug der große Reformator vor, »die Sache durch eine ›gute, starke Lüge‹ aus der Welt zu schaffen«, das meinte, »sie einfach abzuleugnen und die neue Gemahlin als Konkubine auszugeben« (Franz Lau/Ernst Bizer: »Reformationsgeschichte Deutschlands bis 1555«, 1969). An den Landgrafen schrieb er zur gleichen Zeit, wie der sich aus »der bösen Schlinge ziehen« könne: »Was wäre es, ob einer schon um Besseres und der christlichen Kirche willen eine gute, starke Lüge thäte, eine Notlüge, eine Nutzlüge, eine Hülfslüge; solche Lügen zu thun, wäre nicht wider Gott, die wollt er auf sich nehmen: dass der Landgraf nicht starke Lügen thun könne, sei nichts« (S. J. Grisar: »Abhandlungen. Luther gegenüber dem Gesetz der Wahrhaftigkeit«, 1905).

Jedoch: Der Landgraf, der Luther zum Dank ein großes Fass Rheinwein geschickt hatte, kam nicht so schnell aus der Schlinge heraus. Sein Traum von einem großen protestantischen Mitteleuropa platzte. Er musste vor dem Kaiser Karl V. zu Kreuze kriechen und saß fünf Jahre in dessen Kerker in den Niederlanden.

Rückblende: Zum achten Gebot bläute Luther im Kleinen Katechismus den Kindern ein: »Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir unseren Nächsten nicht belügen ...« Zum Ehebruch, den die »Carolina« mit der Bigamie gleichgestellt hatte, schreibt Luther in seinem Traktat »Vom ehelichen Leben«: »Gott hat im Gesetz geboten, die Ehebrecher zu steinigen. So soll auch heute noch das weltliche Schwert und die Obrigkeit die Ehebrecher töten ... Tot, tot, tot mit ihnen, um das böse Beispiel zu meiden ...«

Fazit: Luther gilt heute für viele immer noch als Vorbild. Wer sich in sein Leben und seine Schriften vertieft, wird entdecken, dass er auch dafür ein Vorbild ist – für Doppelzüngigkeit und Doppelmoral.

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