Samstag, 28. Januar 2017
Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?
a) Zwang zur Konkurrenz. Existenz kleiner Gewerkschaften wird durch
»Tarifeinheitsgesetz« in Frage gestellt. Verbände wehren sich in
Karlsruhe
"... Bislang haben Unternehmen darauf verzichtet, konkurrierende
Gewerkschaften mittels der gesetzlichen »Tarifeinheit« an die Kandare
zu nehmen. Offensichtlich wollten die Konzerne den Verfassungsrichtern
keinen Präzedenzfall liefern, der bewiesen hätte: Das Gesetz läuft
aller Dementis zum Trotz auf die Einschränkung des Streikrechts
kleinerer Gewerkschaften hinaus. Das nämlich ist das Argument der elf
eingereichten Verfassungsklagen. (...) In welche Richtung der Erste
Senat unter Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof tendiert, wurde
bei der Verhandlung nicht recht klar. Einerseits stellte Kirchhof
fest: »Das Gesetz lässt die Minderheitsgewerkschaft allein. Das ist
natürlich eine fatale Situation.« Andererseits fragte er Vertreter der
klagenden Spartengewerkschaften, ob sie denn Vorschläge hätten, »wie
das Gesetz das Problem anders als bisher bewältigen könnte«. Das
Problem – das soll wohl die Existenz verschiedener Gewerkschaften in
einem Betrieb sein. Für wen aber ist das ein Problem?..." Artikel von
Daniel Behruzi in junge Welt vom 27.01.2017
http://www.jungewelt.de/2017/01-27/012.php
b) Bundesverfassungsgericht verhandelt Tarifeinheitsgesetz
"... Arbeitgeberverbände und DGB verteidigen dagegen im
Schulterschluss das Gesetz. So erklärte der DGB-Vorsitzende Reiner
Hoffmann gegenüber dem NDR, kleinere Gewerkschaften seien unter dem
neuen Gesetz in ihrer Handlungsfreiheit überhaupt nicht eingeschränkt.
Es müsse in Fällen, in denen in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften
tarifvertragsfähig seien, nur eine Kooperation vereinbart werde, die
die Einhaltung des Grundsatzes „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“
sicherstelle. Mit anderen Worten, die kleineren Gewerkschaften sollen
sich den DGB-Gewerkschaften freiwillig unterordnen. Der Name
„Tarifeinheitsgesetz“ ist eine gezielte Täuschung. Denn gerade die
DGB-Gewerkschaften schließen ständig Tarifverträge ab, die auf
Spaltung ausgerichtet sind. Alle Tarifauseinandersetzungen werden so
geführt, dass immer nur ein möglichst kleiner Teil der Beschäftigten
in einer Branche betroffen sind. Selbst innerhalb eines Betriebs
werden für Neueingestellte und jüngere Arbeiter, Leih- und
Werkvertragsarbeiter ganz unterschiedliche Verträge abgeschlossen. Die
meisten Tarifverträge sind Knebelverträge, mit denen Lohnabbau und
schlechtere Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Wenn Arbeiter sich
dagegen wehren wollen, erklären Gewerkschaftsfunktionäre, es herrsche
Tarif- und Betriebsfrieden und während dieser Zeit seien Streiks
verboten..." Artikel von Gustav Kemper vom 26. Januar 2017 bei wsws
https://www.wsws.org/de/articles/2017/01/26/tari-j26.html
Und weitere neue Kommentare im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80810
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