Samstag, 28. Januar 2017

Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?



a) Zwang zur Konkurrenz. Existenz kleiner Gewerkschaften wird durch 
»Tarifeinheitsgesetz« in Frage gestellt. Verbände wehren sich in 
Karlsruhe

"... Bislang haben Unternehmen darauf verzichtet, konkurrierende 
Gewerkschaften mittels der gesetzlichen »Tarifeinheit« an die Kandare 
zu nehmen. Offensichtlich wollten die Konzerne den Verfassungsrichtern 
keinen Präzedenzfall liefern, der bewiesen hätte: Das Gesetz läuft 
aller Dementis zum Trotz auf die Einschränkung des Streikrechts 
kleinerer Gewerkschaften hinaus. Das nämlich ist das Argument der elf 
eingereichten Verfassungsklagen. (...) In welche Richtung der Erste 
Senat unter Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof tendiert, wurde 
bei der Verhandlung nicht recht klar. Einerseits stellte Kirchhof 
fest: »Das Gesetz lässt die Minderheitsgewerkschaft allein. Das ist 
natürlich eine fatale Situation.« Andererseits fragte er Vertreter der 
klagenden Spartengewerkschaften, ob sie denn Vorschläge hätten, »wie 
das Gesetz das Problem anders als bisher bewältigen könnte«. Das 
Problem – das soll wohl die Existenz verschiedener Gewerkschaften in 
einem Betrieb sein. Für wen aber ist das ein Problem?..." Artikel von 
Daniel Behruzi in junge Welt vom 27.01.2017
http://www.jungewelt.de/2017/01-27/012.php

b) Bundesverfassungsgericht verhandelt Tarifeinheitsgesetz

"... Arbeitgeberverbände und DGB verteidigen dagegen im 
Schulterschluss das Gesetz. So erklärte der DGB-Vorsitzende Reiner 
Hoffmann gegenüber dem NDR, kleinere Gewerkschaften seien unter dem 
neuen Gesetz in ihrer Handlungsfreiheit überhaupt nicht eingeschränkt. 
Es müsse in Fällen, in denen in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften 
tarifvertragsfähig seien, nur eine Kooperation vereinbart werde, die 
die Einhaltung des Grundsatzes „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ 
sicherstelle. Mit anderen Worten, die kleineren Gewerkschaften sollen 
sich den DGB-Gewerkschaften freiwillig unterordnen. Der Name 
„Tarifeinheitsgesetz“ ist eine gezielte Täuschung. Denn gerade die 
DGB-Gewerkschaften schließen ständig Tarifverträge ab, die auf 
Spaltung ausgerichtet sind. Alle Tarifauseinandersetzungen werden so 
geführt, dass immer nur ein möglichst kleiner Teil der Beschäftigten 
in einer Branche betroffen sind. Selbst innerhalb eines Betriebs 
werden für Neueingestellte und jüngere Arbeiter, Leih- und 
Werkvertragsarbeiter ganz unterschiedliche Verträge abgeschlossen. Die 
meisten Tarifverträge sind Knebelverträge, mit denen Lohnabbau und 
schlechtere Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden. Wenn Arbeiter sich 
dagegen wehren wollen, erklären Gewerkschaftsfunktionäre, es herrsche 
Tarif- und Betriebsfrieden und während dieser Zeit seien Streiks 
verboten..." Artikel von Gustav Kemper vom 26. Januar 2017 bei wsws
https://www.wsws.org/de/articles/2017/01/26/tari-j26.html

Und weitere neue Kommentare im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80810

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen