Samstag, 28. Januar 2017
Gesundheitskarte und Patientendaten
a) Gegen den Gläsernen Patienten - Klage gegen die
Gesundheitskarte-Telematikinfrastruktur
"... Die Dimension der Datenspeicher sind mit dem NSA-Skandal und den
Enthüllungen von Edward Snowden ins Licht der Öffentlichkeit gerückt
worden. In Bezug auf die Datenbanken des eGK/TI-Systems kann für
IT-Laien ein Vergleich zu Google und der NSA gezogen werden, die die
größten Datenbanken der Welt betreiben. Die Nutzung von XML, der
globalen Austauschsprache und die eingesetzten Grundlagen und
Technologien der Datenverarbeitung im eGK/TI-System basieren auf
gleichen oder ähnlichen Prinzipien, wie sie von Google eingesetzt
wird. (...) Werden mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der
elektronischen Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die
Medizin- und Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in
gleicher Form verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol
für die sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt. Es
entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher
des Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen
Datenspeichern im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von
Verschlüsselung und Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit
der eGK und TI, die Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist,
damit als kritische Verwertungsmasse verfügbar..." Aus der
Klagebegründung von Rolf D. Lenkewitz vom 12. Juli 2015. Der
Gerichtstermin zu dieser Klage findet beim Sozialgericht Augsburg,
Holbeinstraße 12, Sitzungssaal 2 Erdgeschoss links Zimmer 7, am
Mittwoch, den 1. Februar 2017 um 9:45 und 10:15 Uhr statt
http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/egklage.html
b) Siemens-Betriebskrankenkasse fordert Zugriff der Krankenkassen auf
Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten
"In einer Pressemitteilung der Siemens-Betriebskrankenkasse vom
25.01.2015 fordert Dr. Gertrud Demmler, Mitglied des Vorstands der
Siemens-BKK, unverhüllt einen Zugriff der Krankenkassen auf
Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten (...) Hier wird
missbräuchlich bzw. interessengeleitet der z. B. in § 39b Abs. 1 SGB V
bzw. § 44 Abs. 4 SGB V formulierte Beratungsauftrag der Krankenkassen
als Vorwand genommen, um datenschutzrechtliche Hürden zu schleifen und
Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten zu erhalten..." Info vom
25. Januar 2017 von und bei den Datenschützern Rhein Main
https://ddrm.de/siemens-betriebskrankenkasse-fordert-zugriff-der-krankenkassen-auf-gesundheits-und-behandlungsdaten-ihrer-versicherten/
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