Samstag, 28. Januar 2017

Gesundheitskarte und Patientendaten



a) Gegen den Gläsernen Patienten - Klage gegen die 
Gesundheitskarte-Telematikinfrastruktur

"... Die Dimension der Datenspeicher sind mit dem NSA-Skandal und den 
Enthüllungen von Edward Snowden ins Licht der Öffentlichkeit gerückt 
worden. In Bezug auf die Datenbanken des eGK/TI-Systems kann für 
IT-Laien ein Vergleich zu Google und der NSA gezogen werden, die die 
größten Datenbanken der Welt betreiben. Die Nutzung von XML, der 
globalen Austauschsprache und die eingesetzten Grundlagen und 
Technologien der Datenverarbeitung im eGK/TI-System basieren auf 
gleichen oder ähnlichen Prinzipien, wie sie von Google eingesetzt 
wird. (...) Werden mit Hilfe des größten IT-Projektes der Welt, der 
elektronischen Gesundheitskarte und telematischen Infrastruktur die 
Medizin- und Gesundheitsdaten aller Bürger und Einrichtungen in 
gleicher Form verarbeitet, entsteht ein Macht- und Mißbrauchsmonopol 
für die sensibelsten und schützenswertesten Daten überhaupt. Es 
entsteht eine unvorstellbar große Datenbank, die alle Datenspeicher 
des Gesundheitswesens in Deutschland vernetzt und mit neuen 
Datenspeichern im großen Umfang ergänzt! Unabhängig von 
Verschlüsselung und Anonymisierung von Daten und Prozessen, wird mit 
der eGK und TI, die Datenmenge, die bisher dezentral organisiert ist, 
damit als kritische Verwertungsmasse verfügbar..." Aus der 
Klagebegründung von Rolf D. Lenkewitz vom 12. Juli 2015. Der 
Gerichtstermin zu dieser Klage findet beim Sozialgericht Augsburg, 
Holbeinstraße 12, Sitzungssaal 2 Erdgeschoss links Zimmer 7, am 
Mittwoch, den 1. Februar 2017 um 9:45 und 10:15 Uhr statt
http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/html/egklage.html

b) Siemens-Betriebskrankenkasse fordert Zugriff der Krankenkassen auf 
Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten

"In einer Pressemitteilung der Siemens-Betriebskrankenkasse vom 
25.01.2015 fordert Dr. Gertrud Demmler, Mitglied des Vorstands der 
Siemens-BKK, unverhüllt einen Zugriff der Krankenkassen auf 
Gesundheits- und Behandlungsdaten ihrer Versicherten (...) Hier wird 
missbräuchlich bzw. interessengeleitet der z. B. in § 39b Abs. 1 SGB V 
bzw. § 44 Abs. 4 SGB V formulierte Beratungsauftrag der Krankenkassen 
als Vorwand genommen, um datenschutzrechtliche Hürden zu schleifen und 
Zugriff auf Gesundheits- und Behandlungsdaten zu erhalten..." Info vom 
25. Januar 2017 von und bei den Datenschützern Rhein Main
https://ddrm.de/siemens-betriebskrankenkasse-fordert-zugriff-der-krankenkassen-auf-gesundheits-und-behandlungsdaten-ihrer-versicherten/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen