02.10.2016
Hartz-IV-Abhängige bekommen ab 2017 5 Euro mehr pro Monat zum Regelsatz von 409 Euro, Paare 4 Euro zu ihren 368 Euro pro Person. Strom wird ihnen für 34,50 Euro zugestanden. Das Verbraucherportal Verivox berechnete jetzt: Das ist zu wenig.
Hartz-IV-Abhängige bekommen ab 2017 5 Euro mehr pro Monat zum Regelsatz von 409 Euro, Paare 4 Euro zu ihren 368 Euro pro Person. Strom wird ihnen für 34,50 Euro zugestanden. Das Verbraucherportal Verivox berechnete jetzt: Das ist zu wenig.
Denn ein Single-Haushalt zahlt derzeit im Durchschnitt für 1500 kWh 472 Euro
pro Jahr für Strom, also 39,33 Euro pro Monat. Der künftige Regelsatz liegt also
schon jetzt 14 Prozent unter den realen Kosten. Die Grundversorgung kostet für
einen Einpersonenhaushalt durchschnittlich 515 Euro pro Jahr, also sogar 24
Prozent mehr als der Regelsatz brächte.
Allerdings ist die Schere zwischen Regelsatz und Bedarf von Land zu Land unterschiedlich. Bremen steht noch „gut“ da, mit „nur“ 15 Prozent Unterschied zwischen Regelsatz und realen Kosten, Niedersachsen und Bayern liegen mit 21 Prozent und 23 Prozent im Mittelfeld, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern führen mit 34 und jeweils 31 Prozent.
Seit 2005 wurde der Regelsatz insgesamt um 19 % angehoben, nämlich von 345 auf 409 Euro. In der gleichen Zeit erhöhte sich der Strompreis um durchschnittlich 46 Prozent, die Grundversorgung um 62 Prozent. Aller Voraussicht nach steigen 2017 die Strompreise noch einmal rapide an, was die Energieversorger mit der Energiewende begründen.
Zwar können Hartz-IV-Abhängige in der Theorie den Anbieter wechseln und so die Kosten wechseln. In der Praxis prüfen Stromanbieter jedoch die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden und lehnen es deshalb häufig ab, Erwerbslose zu beliefern. Deshalb bleiben sie in der Grundversorgung mit den höchsten Strompreisen. (Dr. Utz Anhalt)
Allerdings ist die Schere zwischen Regelsatz und Bedarf von Land zu Land unterschiedlich. Bremen steht noch „gut“ da, mit „nur“ 15 Prozent Unterschied zwischen Regelsatz und realen Kosten, Niedersachsen und Bayern liegen mit 21 Prozent und 23 Prozent im Mittelfeld, Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern führen mit 34 und jeweils 31 Prozent.
Seit 2005 wurde der Regelsatz insgesamt um 19 % angehoben, nämlich von 345 auf 409 Euro. In der gleichen Zeit erhöhte sich der Strompreis um durchschnittlich 46 Prozent, die Grundversorgung um 62 Prozent. Aller Voraussicht nach steigen 2017 die Strompreise noch einmal rapide an, was die Energieversorger mit der Energiewende begründen.
Zwar können Hartz-IV-Abhängige in der Theorie den Anbieter wechseln und so die Kosten wechseln. In der Praxis prüfen Stromanbieter jedoch die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden und lehnen es deshalb häufig ab, Erwerbslose zu beliefern. Deshalb bleiben sie in der Grundversorgung mit den höchsten Strompreisen. (Dr. Utz Anhalt)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen