Samstag, 9. Dezember 2017

Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt [von der Jobcenter-Mitarbeiterin verpetzt]



Ärger mit dem Jobcenter: Bettelnder Hartz-IV-Empfänger darf 200 Euro behalten

"... Am vergangenen Freitag dann hatte Hansens Anwältin, die Frau  
heißt Juliane Meuter und Hansen hatte sie beim Betteln in der  
Innenstadt kennengelernt, einen Termin beim Dortmunder Jobcenter.  
Einen „guten, angenehmen Termin“, wie Meuter findet. In der  
Angelegenheit wurde jetzt eine Lösung gefunden, die so auch für andere  
HartzIV-Empfänger im Bereich des Dortmunder Jobcenters gelten soll:  
Hansen darf ab jetzt die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes (also rund  
204 Euro) erbetteln, ohne darüber jemandem Rechenschaft ablegen zu  
müssen. Falls er mehr einnimmt, wird er sich freiwillig  
selbstverpflichten, diese Mehreinnahmen beim Jobcenter anzugeben. Das  
Jobcenter will dann bei erheblichen Mehreinnahmen eine Verrechnung mit  
Hansens Leistungen prüfen. Das seit August einbehaltene Geld,  
insgesamt 360 Euro, wird Hansen erstattet. Anwältin findet den  
Kompromiss „sehr gut“ (...) Könnte die in Dortmund gefundene Lösung  
eine Blaupause für andere Kommunen sein? Denn einen einheitlichen  
Umgang gibt es für die Frage, wie Jobcenter mit den Einnahmen von  
bettelnden Kunden umgehen sollen, nicht. (...) Um zu vermeiden, dass  
Menschen ergänzend betteln, sollte der Regelsatz deutlich erhöht  
werden, sagt Butterwegge..." Artikel von Tobias Grossekemper vom 4.  
Dezember 2017 bei den Ruhrnachrichten online
http://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Bettelnder-Hartz-IV-Empfaenger-darf-200-Euro-behalten-1233877.html

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