Samstag, 9. Dezember 2017
Dortmunder Bettler wurde Hartz IV gekürzt [von der Jobcenter-Mitarbeiterin verpetzt]
Ärger mit dem Jobcenter: Bettelnder Hartz-IV-Empfänger darf 200 Euro behalten
"... Am vergangenen Freitag dann hatte Hansens Anwältin, die Frau
heißt Juliane Meuter und Hansen hatte sie beim Betteln in der
Innenstadt kennengelernt, einen Termin beim Dortmunder Jobcenter.
Einen „guten, angenehmen Termin“, wie Meuter findet. In der
Angelegenheit wurde jetzt eine Lösung gefunden, die so auch für andere
HartzIV-Empfänger im Bereich des Dortmunder Jobcenters gelten soll:
Hansen darf ab jetzt die Hälfte eines Hartz-IV-Regelsatzes (also rund
204 Euro) erbetteln, ohne darüber jemandem Rechenschaft ablegen zu
müssen. Falls er mehr einnimmt, wird er sich freiwillig
selbstverpflichten, diese Mehreinnahmen beim Jobcenter anzugeben. Das
Jobcenter will dann bei erheblichen Mehreinnahmen eine Verrechnung mit
Hansens Leistungen prüfen. Das seit August einbehaltene Geld,
insgesamt 360 Euro, wird Hansen erstattet. Anwältin findet den
Kompromiss „sehr gut“ (...) Könnte die in Dortmund gefundene Lösung
eine Blaupause für andere Kommunen sein? Denn einen einheitlichen
Umgang gibt es für die Frage, wie Jobcenter mit den Einnahmen von
bettelnden Kunden umgehen sollen, nicht. (...) Um zu vermeiden, dass
Menschen ergänzend betteln, sollte der Regelsatz deutlich erhöht
werden, sagt Butterwegge..." Artikel von Tobias Grossekemper vom 4.
Dezember 2017 bei den Ruhrnachrichten online
http://www.ruhrnachrichten.de/Staedte/Dortmund/Bettelnder-Hartz-IV-Empfaenger-darf-200-Euro-behalten-1233877.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen