Samstag, 9. Dezember 2017
6 Jahre und 3 Monate Gefängnis für Nuriye Gülmen – einstweilen frei gelassen. Das Gericht in Ankara lässt die Anklage gegen Semih Özakça fallen
Weil ein Revisionsverfahren dieses Urteils erwartet wird, wurde die
hungerstreikende Nuriye Gülmen trotz des Urteils frei gelassen –
einstweilen. Verurteilt, weil sie einer terroristischen Organisation
angehöre. Nicht etwa der AKP des Mannes, der gerade wieder einmal
Probleme hat, die Herkunft seiner Paläste zu erklären, sondern
angeblich der DHKP-C. (Wie beliebig der Terrorismus-Vorwurf in der
Türkei heute ist, zeigt sich auch schon daran, dass einige Agenturen
vermelden, sie sei verurteilt worden, weil sie zur Gülen-Bewegung
gehöre, wie es nun auch Deniz Yücel vorgeworfen wird). Die
einstweilige Freilassung und die Niederschlagung des Verfahrens gegen
Semih Özakça, ebenso wie gegen einen dritten Angeklagten (der „nur“
der Beteiligung an illegalen Demonstrationen angeklagt werden sollte –
ein Punkt, der auch den beiden Hauptangeklagten des Verfahrens zur
Last gelegt werden sollte) können durchaus als ein Teilerfolg der
großen Solidaritätsbewegung, nicht nur in der Türkei, mit den beiden
Hungerstreikenden bewertet werden. Und als Verpflichtung, diese
Solidarität fort zu setzen, bis auch die lächerliche Anklage gegen
Nuriye Gülmen fallen gelassen und dieses Urteil aufgehoben wird. Siehe
dazu drei aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=124788
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