Samstag, 9. Dezember 2017

6 Jahre und 3 Monate Gefängnis für Nuriye Gülmen – einstweilen frei gelassen. Das Gericht in Ankara lässt die Anklage gegen Semih Özakça fallen



Weil ein Revisionsverfahren dieses Urteils erwartet wird, wurde die  
hungerstreikende Nuriye Gülmen trotz des Urteils frei gelassen –  
einstweilen. Verurteilt, weil sie einer terroristischen Organisation  
angehöre. Nicht etwa der AKP des Mannes, der gerade wieder einmal  
Probleme hat, die Herkunft seiner Paläste zu erklären, sondern  
angeblich der DHKP-C. (Wie beliebig der Terrorismus-Vorwurf in der  
Türkei heute ist, zeigt sich auch schon daran, dass einige Agenturen  
vermelden, sie sei verurteilt worden, weil sie zur Gülen-Bewegung  
gehöre, wie es nun auch Deniz Yücel vorgeworfen wird). Die  
einstweilige Freilassung und die Niederschlagung des Verfahrens gegen  
Semih Özakça, ebenso wie gegen einen dritten Angeklagten (der „nur“  
der Beteiligung an illegalen Demonstrationen angeklagt werden sollte –  
ein Punkt, der auch den beiden Hauptangeklagten des Verfahrens zur  
Last gelegt werden sollte) können durchaus als ein Teilerfolg der  
großen Solidaritätsbewegung, nicht nur in der Türkei, mit den beiden  
Hungerstreikenden bewertet werden. Und als Verpflichtung, diese  
Solidarität fort zu setzen, bis auch die lächerliche Anklage gegen  
Nuriye Gülmen fallen gelassen und dieses Urteil aufgehoben wird. Siehe  
dazu drei aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=124788

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