Samstag, 9. Dezember 2017
Die Zusammenfassung der Plädoyers der Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess: Die Rolle der Bundesanwaltschaft sei eindeutig…
„Es ist ein bitteres Fazit, das die Berliner Nebenklagevertreterin
Antonia von der Behrens am Dienstag nach viereinhalb Jahren
NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht. "Das hiesige
Verfahren hat nicht die nötige Aufklärung erbracht", sagt sie ganz am
Ende ihres Plädoyers. "Dieser Umstand ist zu kritisieren, er ist aber
nicht überraschend." Und weiter: "Die Machtverhältnisse zwischen
unseren Mandanten und uns auf der einen und den Sicherheitsbehörden
auf der anderen Seite sind zu ungleich." Von der Behrens vertritt den
jüngsten Sohn von Mehmet Kubaşık. Der Dortmunder Kioskbesitzer wurde
am 4. April 2006 von den Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt
ermordet. Schon zu Beginn ihres Plädoyers in der vergangenen Woche
hatte Anwältin von der Behrens deutlich gemacht, dass sie nicht
glaubt, dass der NSU lediglich aus Beate Zschäpe, Mundlos und
Böhnhardt bestand. Sie spricht von einem großen und bundesweiten
NSU-Netzwerk“ aus dem Bericht „Anwälte der NSU-Opfer erheben massive
Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft“ von Wiebke Ramm am 05. Dezember
2017 in der Süddeutschen Zeitung, worin auch noch die Bewertung der
Haltung des Gerichts – das sich an die Vorgaben der Staatsanwaltschaft
gehalten habe – Thema ist.
http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-anwaelte-der-nsu-opfer-erheben-massive-vorwuerfe-gegen-bundesanwaltschaft-1.3779970
Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag, in dem auch die Bewertung
der „Arbeit“ des Verfassungsschutzes in diesem Plädoyer Thema ist
http://www.labournet.de/?p=124919
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen