Samstag, 9. Dezember 2017

Die Zusammenfassung der Plädoyers der Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess: Die Rolle der Bundesanwaltschaft sei eindeutig…



„Es ist ein bitteres Fazit, das die Berliner Nebenklagevertreterin  
Antonia von der Behrens am Dienstag nach viereinhalb Jahren  
NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zieht. "Das hiesige  
Verfahren hat nicht die nötige Aufklärung erbracht", sagt sie ganz am  
Ende ihres Plädoyers. "Dieser Umstand ist zu kritisieren, er ist aber  
nicht überraschend." Und weiter: "Die Machtverhältnisse zwischen  
unseren Mandanten und uns auf der einen und den Sicherheitsbehörden  
auf der anderen Seite sind zu ungleich." Von der Behrens vertritt den  
jüngsten Sohn von Mehmet Kubaşık. Der Dortmunder Kioskbesitzer wurde  
am 4. April 2006 von den Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt  
ermordet. Schon zu Beginn ihres Plädoyers in der vergangenen Woche  
hatte Anwältin von der Behrens deutlich gemacht, dass sie nicht  
glaubt, dass der NSU lediglich aus Beate Zschäpe, Mundlos und  
Böhnhardt bestand. Sie spricht von einem großen und bundesweiten  
NSU-Netzwerk“ aus dem Bericht „Anwälte der NSU-Opfer erheben massive  
Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft“ von Wiebke Ramm am 05. Dezember  
2017 in der Süddeutschen Zeitung, worin auch noch die Bewertung der  
Haltung des Gerichts – das sich an die Vorgaben der Staatsanwaltschaft  
gehalten habe – Thema ist.
http://www.sueddeutsche.de/politik/prozess-anwaelte-der-nsu-opfer-erheben-massive-vorwuerfe-gegen-bundesanwaltschaft-1.3779970

Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag, in dem auch die Bewertung  
der „Arbeit“ des Verfassungsschutzes in diesem Plädoyer Thema ist
http://www.labournet.de/?p=124919

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