Samstag, 9. Dezember 2017
Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh
a) Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellt Strafanzeige wegen Mordes
"Aufgrund der eindeutigen Beweislage, dass das Feuer von Dritter Hand
gelegt worden sein muss (kein Feuerzeug / gutachterliche
Stellungnahmen) sowie mit Blick auf zahlreiche weitere Indizien und
konkrete Hinweise auf den bzw. die Täter bzw. Mittäter*innen, sehen es
die Zeichner*innen als unabdingbar an, diese konkrete Strafanzeige
gegen den damaligen Polizeibeamten S. als Haupt- bzw. Mittäter zu
stellen. Hiermit erstatten wir Anzeige wegen Mordes an Oury Jalloh am
7.1.2005 im Polizeirevier Dessau." Meldung vom 7.12.2017 mit den
Dokumenten
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2017/12/07/initiative-in-gedenken-an-oury-jalloh-stellt-strafanzeige-wegen-mordes/
b) Oberstaatsanwalt hält Vertuschung im Fall Oury Jalloh für möglich
"Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle
durch ein Feuer umgekommen ist, verwirft der Dessauer Leitende
Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die These eines Unfalltods. Ihm war
der Fall im vergangenen Jahr entzogen worden - schon damals äußerte er
bereits Zweifel an der Unfallthese. In einem Vermerk vom April, der
der Mitteldeutschen Zeitung vorliegt, geht Bittmann sogar von einer
Vertuschungstat durch Polizisten aus. In dem Vermerk beschreibt
Bittmann konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet
haben könnten. Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem
Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten.
Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der
Dessauer Polizei verhindert werden können..." Beitrag vom 7. Dezember
2017 bei der Süddeutschen Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/panorama/tod-von-oury-jalloh-oberstaatsanwalt-haelt-vertuschung-im-fall-oury-jalloh-fuer-moeglich-1.3781840
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