Samstag, 9. Dezember 2017

Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh



a) Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellt Strafanzeige wegen Mordes

"Aufgrund der eindeutigen Beweislage, dass das Feuer von Dritter Hand  
gelegt worden sein muss (kein Feuerzeug / gutachterliche  
Stellungnahmen) sowie mit Blick auf zahlreiche weitere Indizien und  
konkrete Hinweise auf den bzw. die Täter bzw. Mittäter*innen, sehen es  
die Zeichner*innen als unabdingbar an, diese konkrete Strafanzeige  
gegen den damaligen Polizeibeamten S. als Haupt- bzw. Mittäter zu  
stellen. Hiermit erstatten wir Anzeige wegen Mordes an Oury Jalloh am  
7.1.2005 im Polizeirevier Dessau." Meldung vom 7.12.2017 mit den  
Dokumenten
https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2017/12/07/initiative-in-gedenken-an-oury-jalloh-stellt-strafanzeige-wegen-mordes/

b) Oberstaatsanwalt hält Vertuschung im Fall Oury Jalloh für möglich

"Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der in einer Polizeizelle  
durch ein Feuer umgekommen ist, verwirft der Dessauer Leitende  
Oberstaatsanwalt Folker Bittmann die These eines Unfalltods. Ihm war  
der Fall im vergangenen Jahr entzogen worden - schon damals äußerte er  
bereits Zweifel an der Unfallthese. In einem Vermerk vom April, der  
der Mitteldeutschen Zeitung vorliegt, geht Bittmann sogar von einer  
Vertuschungstat durch Polizisten aus. In dem Vermerk beschreibt  
Bittmann konkret ein Szenario, wonach Beamte den Häftling angezündet  
haben könnten. Das Motiv könnte demnach gewesen sein, dass dem  
Asylbewerber zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten.  
Auch hätten Ermittlungen zu früheren Todesfällen im Umfeld der  
Dessauer Polizei verhindert werden können..." Beitrag vom 7. Dezember  
2017 bei der Süddeutschen Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/panorama/tod-von-oury-jalloh-oberstaatsanwalt-haelt-vertuschung-im-fall-oury-jalloh-fuer-moeglich-1.3781840

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