Samstag, 16. September 2017

Mehr Soldaten nach Afghanistan aber trotzdem dorthin abschieben?

 
a) [Zynismus pur] Afghanistan: Sorge um Polizisten bei Abschiebe-Flügen

"... Die Gefahr lauert überall in Afghanistan, sobald man das Gelände  
des Flughafens in der Hauptstadt Kabul verlässt. Daraus zieht die  
Bundesregierung Konsequenzen - für ihre Polizisten. Während offenbar  
im Hintergrund die nächsten Sammelabschiebungen von abgelehnten  
Asylbewerbern vorbereitet werden, sorgt sich das Innenministerium in  
Berlin um die Sicherheit der Polizisten, die Flüchtlinge bei  
Einzelabschiebungen begleiten müssten. Man wähle Verbindungen, "die  
nur einen kurzen Aufenthalt am Flughafen Kabul erforderlich machen",  
schreibt das Ministerium an die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise  
Amtsberg. "Weder ist eine Übernachtung noch ein Verlassen des  
Flughafengeländes erforderlich." Bei Sammelabschiebungen fliegen die  
Beamten mit der Chartermaschine sofort zurück..." Beitrag von Bernd  
Kastner vom 29. August 2017 bei der süddeutschen Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/politik/afghanistan-sorge-um-polizisten-bei-abschiebe-fluegen-1.3644814

b) [GB] Pilot weigert sich, abgelehnten Asylbewerber nach Afghanistan  
zu fliegen

"Samim Bigzad, der in England gelebt hatte, sollte am 26. August 2017  
vom Londoner Flughafen Heathrow aus deportiert werden. Aktivisten, die  
sich für den 22-Jährigen eingesetzt hatten, sagten, es bestehe die  
Gefahr, dass der junge Mann in der afghanischen Hauptstadt getötet  
würde. (...) “Samim sagte, sie seien im Gang vor der Tür des Flugzeugs  
gewesen, als der Pilot herauskam und sagte:“Ich fliege nicht. Sein  
Leben ist gefährdet.“..." Meldung vom 30.8.2017 bei euronews
http://de.euronews.com/2017/08/30/pilot-weigert-sich-abgelehnten-asylbewerber-nach-afghanistan-zu-fliegen

Dies ist nicht nur nachahmenswert, sonder auch daher interessant, weil  
wir kürzlich meldeten, dass laut Pilotenvereinigung Cockpit zumindest  
in Deutschland eine Ablehnung nur aus Sicherheitsgründen, nicht aus  
Gewissensgründen zulässig sei und eine Arbeitsverweigerung mit  
möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen wäre... Siehe: Flugkapitän  
muss Abschiebung bei Risiko stoppen
http://www.labournet.de/?p=120222

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