Samstag, 16. September 2017
Der erste Prozesstag gegen die Hungerstreikenden in Ankara: Wovor fürchtet sich das türkische Regime?
Der erste Prozesstag gegen Nuriye Gülmen und Semih Özakca war auch
eine Demonstration der Schwäche des Erdogan-Regimes. Was keineswegs
nur mit dem Polizeiaufgebot vor dem Gericht in Ankara dokumentiert
wurde, sondern durch eine ganze Reihe von Schritten und Maßnahmen
verdeutlicht wird. Als allerstes: Die beiden „Angeklagten“ durften
erst gar nicht vor den richtern erscheinen – wegen Fluchtgefahr. Was
so lächerlich klingt, wie es ist: Nach monatelangem Hungerstreik
sollten die beiden in der Lage sein, einer ganzen Polizeiarmada zu
entfliehen? Konsequenterweise wurde auch ihre beantragte
Haftentlassung abgelehnt, dem entsprechenden Begehren der Anklage
wurde statt gegeben. „Abgerundet“ wurde dieser ganze reaktionäre
Zirkus durch die Festnahme von Rechtsanwälten vor dem Gerichtsgebäude
und eben dem erwähnten allgemeinen Polizeiaufmarsch. Fortsetzung des
Prozesses soll nun am 28. September sein, wobei verschiedene
Mutmaßungen darüber angestellt wurden, was die Regierung und ihre
Ankläger sich bis dahin einfallen lassen werden, um sogar einen
normalen Prozess (soweit dies bei einer solch konstruierten Anklage
gesagt werden kann) zu verhindern… Siehe dazu drei aktuelle Beiträge
und den Verweis auf bisherige Beiträge zum Hungerstreik im LabourNet
Germany
http://www.labournet.de/?p=121481
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