Montag, 6. Februar 2017

Kündigungs"schutz"



Kündigung wegen sechs Euro Toilettenwertbons. Nicht vernichtete 
Gutscheine führten bei dem Raststättenbetreiber Tank und Rast zu einem 
dubiosen Arbeitskampf

"Eigentlich hätte am Dienstag das Augsburger Amtsgericht ein Urteil 
fällen sollen. Die Causa: Eine Mitarbeiterin der Autobahn-Raststätte 
Augsburg Ost soll zwölf Toilettenwertbons im Wert von sechs Euro 
unterschlagen haben. Daraufhin hat ihr das Unternehmen Tank und Rast 
fristlos gekündigt, was die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten 
(NGG) auf den Plan rief. Die Kündigung sei nur vorgeschoben, um die 
Mitarbeiterin loszuwerden, so ihre Vorwürfe. Für den Gerichtstermin 
war schon eine Protestkundgebung angekündigt. Die wurde jetzt 
überflüssig, das Unternehmen nahm die Kündigung einen Tag vor der 
Gerichtsverhandlung zurück. (...) 15 Jahre arbeitete die Mitarbeiterin 
an der Raststätte und wollte die Beschuldigungen nicht auf sich sitzen 
lassen, sie wehrte sich gegen den Vorwurf der Unterschlagung und die 
fristlose Kündigung. Ein Abfindungsangebot von 30.000 Euro lehnte sie 
ab, die Frau, Anfang 50, fürchtete, keinen anderen Job mehr zu finden. 
Dass die ehemalige Mitarbeiterin einen derart hohen Betrag angeboten 
bekommen habe, sei ungewöhnlich, so Lubecki. Er vermutet: Das 
Unternehmen wolle die Mitarbeiterin loswerden, denn sie würde als eine 
der Altbeschäftigten noch nach besseren Tarifverträgen mit 12,46 Euro 
brutto in der Stunde bezahlt. Wer heute bei Tank und Rast anfange, 
bekomme manchmal nur noch einen Cent mehr als den gesetzlichen 
Mindestlohn von 8,51 Euro, die Beschäftigten beklagten einen ständigem 
Druck auf die Löhne..." Beitrag von Rudolf Stumberger bei neues 
Deutschland vom 3. Februar 2017
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1040657.kuendigung-wegen-sechs-euro-toilettenwertbons.html

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