Montag, 6. Februar 2017
Kündigungs"schutz"
Kündigung wegen sechs Euro Toilettenwertbons. Nicht vernichtete
Gutscheine führten bei dem Raststättenbetreiber Tank und Rast zu einem
dubiosen Arbeitskampf
"Eigentlich hätte am Dienstag das Augsburger Amtsgericht ein Urteil
fällen sollen. Die Causa: Eine Mitarbeiterin der Autobahn-Raststätte
Augsburg Ost soll zwölf Toilettenwertbons im Wert von sechs Euro
unterschlagen haben. Daraufhin hat ihr das Unternehmen Tank und Rast
fristlos gekündigt, was die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
(NGG) auf den Plan rief. Die Kündigung sei nur vorgeschoben, um die
Mitarbeiterin loszuwerden, so ihre Vorwürfe. Für den Gerichtstermin
war schon eine Protestkundgebung angekündigt. Die wurde jetzt
überflüssig, das Unternehmen nahm die Kündigung einen Tag vor der
Gerichtsverhandlung zurück. (...) 15 Jahre arbeitete die Mitarbeiterin
an der Raststätte und wollte die Beschuldigungen nicht auf sich sitzen
lassen, sie wehrte sich gegen den Vorwurf der Unterschlagung und die
fristlose Kündigung. Ein Abfindungsangebot von 30.000 Euro lehnte sie
ab, die Frau, Anfang 50, fürchtete, keinen anderen Job mehr zu finden.
Dass die ehemalige Mitarbeiterin einen derart hohen Betrag angeboten
bekommen habe, sei ungewöhnlich, so Lubecki. Er vermutet: Das
Unternehmen wolle die Mitarbeiterin loswerden, denn sie würde als eine
der Altbeschäftigten noch nach besseren Tarifverträgen mit 12,46 Euro
brutto in der Stunde bezahlt. Wer heute bei Tank und Rast anfange,
bekomme manchmal nur noch einen Cent mehr als den gesetzlichen
Mindestlohn von 8,51 Euro, die Beschäftigten beklagten einen ständigem
Druck auf die Löhne..." Beitrag von Rudolf Stumberger bei neues
Deutschland vom 3. Februar 2017
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1040657.kuendigung-wegen-sechs-euro-toilettenwertbons.html
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