Samstag, 17. Dezember 2016
Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen
Tarifeinheitsgesetz
"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 24. und
25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde des
Marburger Bundes und andere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz
zur Tarifeinheit. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht
die verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Tarifeinheitsgesetz
nunmehr auch im Rahmen einer zweitägigen mündlichen Verhandlung prüfen
wird", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die
mündliche Verhandlung unterstreiche die hohe Bedeutung, die dem
Verfahren insgesamt zukomme. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag
des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das
Gesetz zur Tarifeinheit erhoben. Der Verband der angestellten und
beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine
Verfassungsbeschwerde vor allem damit, dass das Tarifeinheitsgesetz
einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3
Grundgesetz darstellt. Verfahrensbevollmächtigter des Marburger Bundes
ist Prof. Dr. Frank Schorkopf, Lehrstuhlinhaber am Institut für
Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen..."
Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 14. Dezember 2016
http://www.marburger-bund.de/artikel/allgemein-pressemitteilungen/2016/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-verfassungsbeschwerde-gegen-tarifeinheitsgesetz
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen