Samstag, 17. Dezember 2016

Koalition hat ihre »Tarifeinheit« - bis zum BVG oder Generalstreik?



Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen 
Tarifeinheitsgesetz

"Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 24. und 
25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerde des 
Marburger Bundes und andere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz 
zur Tarifeinheit. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht 
die verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Tarifeinheitsgesetz 
nunmehr auch im Rahmen einer zweitägigen mündlichen Verhandlung prüfen 
wird", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Die 
mündliche Verhandlung unterstreiche die hohe Bedeutung, die dem 
Verfahren insgesamt zukomme. Der Marburger Bund hatte bereits am Tag 
des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das 
Gesetz zur Tarifeinheit erhoben. Der Verband der angestellten und 
beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands begründet seine 
Verfassungsbeschwerde vor allem damit, dass das Tarifeinheitsgesetz 
einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 
Grundgesetz darstellt. Verfahrensbevollmächtigter des Marburger Bundes 
ist Prof. Dr. Frank Schorkopf, Lehrstuhlinhaber am Institut für 
Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen..." 
Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 14. Dezember 2016
http://www.marburger-bund.de/artikel/allgemein-pressemitteilungen/2016/bundesverfassungsgericht-verhandelt-ueber-verfassungsbeschwerde-gegen-tarifeinheitsgesetz

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