16.12.16
Verteidiger erreicht Freilassung von Cihan ILIMAN aus der JVA Stuttgart-Stammheim
Verfahren wird von Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. übernommen
Heute wurde der Haftbefehl gegen Cihan ILIMAN außer Vollzug gesetzt und er konnte die JVA Stuttgart-Stammheim verlassen.
Cihan Iliman war auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden am 10. Mai dieses Jahres am Flughafen Stockholm fest- und in Auslieferungshaft genommen worden. Einen Monat später wurde er an die deutsche Justiz überstellt und am Flughafen Frankfurt/M. verhaftet. Seither befand sich der 23-Jährige in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte ihn einerseits, eine kurdische Jugendliche für eine militärische Ausbildung in den Kandil-Bergen im Irak angeworben zu haben (§§ 109h, 2 Abs. 2 StGB). Andererseits sei er am 10. Mai auf dem Weg nach Süleymania/Irak gewesen, um sich angeblich den kurdischen Volksverteidigungseinheiten HPG anzuschließen. Deshalb sei - nach Lesart der Anklagebehörde - davon auszugehen, dass der Kurde dazu hätte ausgebildet werden sollen, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu begehen (§89a Abs. 2a i.V.m. Abs. 1 und/oder Abs. 2 Nr. 1 StGB).
Ursprünglich hätte das Verfahren gegen Cihan ILIMAN vor dem Landgericht Stuttgart stattfinden sollen, doch hatte dieses eine Anklage bezüglich des Vorwurfs der „Anwerbung für einen fremden Wehrdienst“ aus materiellen Gründen abgelehnt und im zweiten Anklagepunkt eine fehlende Zuständigkeit reklamiert. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen.
Weil Cihan ILIMAN seinerzeit am Flughafen Frankfurt/M. festgenommen worden war, soll die Sache nunmehr von der dortigen Staatsanwaltschaft übernommen und vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden.
Mit der Argumentation, dass sein Mandant für diesen Zuständigkeitswirrwarr und der so entstandenen ungeklärten Verfahrensdauer nicht verantwortlich gemacht werden könne und sich eine verlängerte Haftzeit deshalb nicht rechtfertigen lasse, konnte Rechtsanwalt Oswald die Freilassung seines Mandanten ohne Haftprüfung und Auflagen erreichen. Und das ist gut so !
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
16. Dezember 2016
Verfahren wird von Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. übernommen
Heute wurde der Haftbefehl gegen Cihan ILIMAN außer Vollzug gesetzt und er konnte die JVA Stuttgart-Stammheim verlassen.
Cihan Iliman war auf Ersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörden am 10. Mai dieses Jahres am Flughafen Stockholm fest- und in Auslieferungshaft genommen worden. Einen Monat später wurde er an die deutsche Justiz überstellt und am Flughafen Frankfurt/M. verhaftet. Seither befand sich der 23-Jährige in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beschuldigte ihn einerseits, eine kurdische Jugendliche für eine militärische Ausbildung in den Kandil-Bergen im Irak angeworben zu haben (§§ 109h, 2 Abs. 2 StGB). Andererseits sei er am 10. Mai auf dem Weg nach Süleymania/Irak gewesen, um sich angeblich den kurdischen Volksverteidigungseinheiten HPG anzuschließen. Deshalb sei - nach Lesart der Anklagebehörde - davon auszugehen, dass der Kurde dazu hätte ausgebildet werden sollen, eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu begehen (§89a Abs. 2a i.V.m. Abs. 1 und/oder Abs. 2 Nr. 1 StGB).
Ursprünglich hätte das Verfahren gegen Cihan ILIMAN vor dem Landgericht Stuttgart stattfinden sollen, doch hatte dieses eine Anklage bezüglich des Vorwurfs der „Anwerbung für einen fremden Wehrdienst“ aus materiellen Gründen abgelehnt und im zweiten Anklagepunkt eine fehlende Zuständigkeit reklamiert. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zurückgewiesen.
Weil Cihan ILIMAN seinerzeit am Flughafen Frankfurt/M. festgenommen worden war, soll die Sache nunmehr von der dortigen Staatsanwaltschaft übernommen und vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden.
Mit der Argumentation, dass sein Mandant für diesen Zuständigkeitswirrwarr und der so entstandenen ungeklärten Verfahrensdauer nicht verantwortlich gemacht werden könne und sich eine verlängerte Haftzeit deshalb nicht rechtfertigen lasse, konnte Rechtsanwalt Oswald die Freilassung seines Mandanten ohne Haftprüfung und Auflagen erreichen. Und das ist gut so !
AZADÎ e.V., Rechtshilfefonds für
Kurdinnen und Kurden in Deutschland, Köln
16. Dezember 2016
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