Samstag, 17. Dezember 2016

Rück-Betriebsräte geben Kampf gegen Möbelkette XXXL auf


"Der frühere Betriebsrat von Möbel Rück hat den Prozess vor dem 
Arbeitsgericht Oberhausen auf Herausgabe seines Büros (wir 
berichteten) verloren. Damit ist sein Widerstand gegen die Art und 
Weise, wie die Übernahme durch den österreichischen XXXL-Konzern 
gelaufen ist, vor Gericht gescheitert. Durch zwei gegensätzliche 
Gerichtsurteile sehen sich die Arbeitnehmer-Vertreter ausgehebelt – 
ohne eine Chance, dies zu korrigieren. Auch fast alle Betriebsräte, 
die ja ebenfalls gekündigt waren, haben mittlerweile vor dem drohenden 
Auslaufen ihres Arbeitslosengeldes I die angebotenen Abfindungen 
angenommen. Damit aber haben sie sich zum Stillschweigen verpflichtet. 
Aus der gleichen Notlage heraus haben auch die übrigen Gekündigten 
verzichtet, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in ihren 
Kündigungsschutzklagen Recht zu bekommen. Sie haben ebenfalls 
Abfindungen angenommen..." Artikel von Martin Kleinwächter vom 
13.12.2016 bei der WAZ Oberhausen
http://www.waz.de/staedte/oberhausen/rueck-betriebsraete-geben-kampf-gegen-moebelkette-xxxl-auf-id208962123.html

Wichtig zum Hintergrund: "... kam nun eine andere Kammer des 
Arbeitsgerichts zu der gegensätzlichen Entscheidung, dass durch den 
Umstrukturierungsprozess bei Rück, den Übergang von Personal und 
Zuständigkeiten auf andere Betriebsgesellschaften Mitte 2015, doch 
eine „Betriebsübergabe“ [und kein Betriebsübergang] stattgefunden 
habe. Dabei aber erlischt das Mandat des Betriebsrats. Weil keine 
Kammer beim Landesar­beitsgericht in den Kündigungsschutzverfahren 
diese Sicht geteilt habe, rechnete man sich zwar gute Chancen beim 
Gang nach Düsseldorf aus. „XXXL hat aber keine Zweifel daran gelassen, 
notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen“, heißt es weiter. 
Bis dahin aber wäre die Wahlzeit des Betriebsrats längst abgelaufen. 
(...) Fakt sei aber, dass es am Standort Oberhausen keinen gewählten 
Betriebsrat mehr gebe. Die hiesigen Mitarbeiter gehören verschiedenen 
Betriebsgesellschaften an..."

Auf dieser Grundlage kann man dann vermelden: "XXXL-Kette: 120 
Rück-Jobs gerettet"

"Nach schweren Vorwürfen von ehemaligen Mitarbeitern hebt die 
Möbelhauskette XXXL in einer Stellungnahme hervor, dass die 
Arbeitsplätze der verbleibenden 120 Rückmitarbeiter in Oberhausen 
dauerhaft gesichert seien. (...) Vor dem Verkauf von Rück an XXXL im 
Jahre 2014 waren es allerdings noch 330 Beschäftigte. Mit 68 
Betroffenen wurden nach Angaben von XXXL bereits Vergleiche 
abgeschlossen, die Arbeitsgerichtsverfahren seien nun beendet..." 
Meldung vom 15.12.2016 bei der WAZ Oberhausen
http://www.waz.de/staedte/oberhausen/xxxl-kette-120-rueck-jobs-gerettet-id208988991.html

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