Samstag, 17. Dezember 2016
Rück-Betriebsräte geben Kampf gegen Möbelkette XXXL auf
"Der frühere Betriebsrat von Möbel Rück hat den Prozess vor dem
Arbeitsgericht Oberhausen auf Herausgabe seines Büros (wir
berichteten) verloren. Damit ist sein Widerstand gegen die Art und
Weise, wie die Übernahme durch den österreichischen XXXL-Konzern
gelaufen ist, vor Gericht gescheitert. Durch zwei gegensätzliche
Gerichtsurteile sehen sich die Arbeitnehmer-Vertreter ausgehebelt –
ohne eine Chance, dies zu korrigieren. Auch fast alle Betriebsräte,
die ja ebenfalls gekündigt waren, haben mittlerweile vor dem drohenden
Auslaufen ihres Arbeitslosengeldes I die angebotenen Abfindungen
angenommen. Damit aber haben sie sich zum Stillschweigen verpflichtet.
Aus der gleichen Notlage heraus haben auch die übrigen Gekündigten
verzichtet, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in ihren
Kündigungsschutzklagen Recht zu bekommen. Sie haben ebenfalls
Abfindungen angenommen..." Artikel von Martin Kleinwächter vom
13.12.2016 bei der WAZ Oberhausen
http://www.waz.de/staedte/oberhausen/rueck-betriebsraete-geben-kampf-gegen-moebelkette-xxxl-auf-id208962123.html
Wichtig zum Hintergrund: "... kam nun eine andere Kammer des
Arbeitsgerichts zu der gegensätzlichen Entscheidung, dass durch den
Umstrukturierungsprozess bei Rück, den Übergang von Personal und
Zuständigkeiten auf andere Betriebsgesellschaften Mitte 2015, doch
eine „Betriebsübergabe“ [und kein Betriebsübergang] stattgefunden
habe. Dabei aber erlischt das Mandat des Betriebsrats. Weil keine
Kammer beim Landesarbeitsgericht in den Kündigungsschutzverfahren
diese Sicht geteilt habe, rechnete man sich zwar gute Chancen beim
Gang nach Düsseldorf aus. „XXXL hat aber keine Zweifel daran gelassen,
notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu ziehen“, heißt es weiter.
Bis dahin aber wäre die Wahlzeit des Betriebsrats längst abgelaufen.
(...) Fakt sei aber, dass es am Standort Oberhausen keinen gewählten
Betriebsrat mehr gebe. Die hiesigen Mitarbeiter gehören verschiedenen
Betriebsgesellschaften an..."
Auf dieser Grundlage kann man dann vermelden: "XXXL-Kette: 120
Rück-Jobs gerettet"
"Nach schweren Vorwürfen von ehemaligen Mitarbeitern hebt die
Möbelhauskette XXXL in einer Stellungnahme hervor, dass die
Arbeitsplätze der verbleibenden 120 Rückmitarbeiter in Oberhausen
dauerhaft gesichert seien. (...) Vor dem Verkauf von Rück an XXXL im
Jahre 2014 waren es allerdings noch 330 Beschäftigte. Mit 68
Betroffenen wurden nach Angaben von XXXL bereits Vergleiche
abgeschlossen, die Arbeitsgerichtsverfahren seien nun beendet..."
Meldung vom 15.12.2016 bei der WAZ Oberhausen
http://www.waz.de/staedte/oberhausen/xxxl-kette-120-rueck-jobs-gerettet-id208988991.html
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