Antrag zur Streichung des »Beleidigungsparagrafens« gegen ausländische Staatsoberhäupter beschlossen
ZDF-Moderator und Satiriker Jan Böhmermann
Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
»Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil Beleidigungen gegen diese Personengruppe in aller Regel keinen privaten Hintergrund haben, sondern Ausfluss des Diskurses in öffentlichen Angelegenheiten sind«, hieß es zur Begründung der Gesetzesinitiative, die durch die Vertreter von Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen eingebracht wurde.
Das Gesetz war ins Visier geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan wegen eines Schmähgedichts Böhmermanns über ihn, Strafanzeige gegen den TV-Moderator gestellt hatte.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Ermittlungen zugelassen und sich zugleich für eine Aufhebung des Paragrafen 103 eingesetzt. Diese solle aber erst 2018 in Kraft treten, so die Kanzlerin. Der Bundesratsbeschluss vom Freitag sieht eine solche zeitliche Verzögerung nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann Anfang Oktober eingestellt. Strafbare Handlungen seien »nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen«, hieß es zur Begründung. Eine Beschwerde von Erdogans Anwälten gegen die Einstellung wurde zurückgewiesen.
Ursprünglich wollte der Bundesrat bereits am 17. Juni über die Streichung abstimmen. Auf Wunsch von Hamburg wurde die Vorlage jedoch von der Tagesordnung genommen. Die Bundesregierung, die den Weg für ein solches Verfahren freigemacht hatte, ist grundsätzlich ebenfalls für die Streichung des Paragrafen, woltle aber das laufende Verfahren gegen Böhermann abwarten. Erdogan klagt nun als Privatmann weiter. Agenturen/nd
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