Samstag, 17. Dezember 2016
Blockupy: Demonstrationsrecht im Eimer. Hunderte Aktivisten verbrachten Stunden in Polizeigewahrsam
Blockupy-Kessel 2013 // Kesselklage abgewiesen –
Bundesverfassungsgericht und Polizei Hand in Hand
"Das Bundesverfassungsgericht hat eine der Verfassungsbeschwerden
gegen den Blockupy-Kessel 2013 abgelehnt. Diese Entscheidung ist eine
Schweinerei, die sich klar gegen linke Demonstrationen richtet. Zwar
betont das Gericht die Versammlungsfreiheit aller Bürgerinnen und
Bürger. Nüchtern betrachtet muss man aber sagen, dass das Urteil das
bereits übliche Polizeiverhalten gegen Linke rechtfertigt: Demos
stoppen, groß kesseln und massenhafte ED-Behandlungen. Die
Einschätzung der Lage erfolgt allein durch die Polizei.
“Rechtssicherheit” nennt das die Fachfrau_mann. Nicht nur für unsere
Blockupy-2013-Kampagne ist das ein herber Schlag. Ist die Kesselung
rechtmäßig, gibt es auch keinen Anspruch auf Geld. Für den Anspruch
müsste das Festhalten durch die Polizei zur Freiheitsberaubung erklärt
werden. Doch das ist jetzt kaum mehr möglich. Es sind zwar noch nicht
alle Verfahren diesbezüglich entschieden, aber der Beschluss gibt
keinen Anlass zur Hoffnung, dass es bei den anderen
Verfassungsbeschwerden eine bessere Entscheidung geben wird. Alle, die
schon Klage eingereicht haben, bitten wir mit ihre_n Anwält_innen
Kontakt aufzunehmen. Die Anwält_innen, mit denen wir in Kontakt
stehen, raten nun dazu, von einer Klage abzusehen. Dem müssen wir uns
leider anschließen…" Stellungnahme der Roten Hilfe, Ortsgruppe
Frankfurt/Main vom 14. Dezember 2016
http://rhffm.blogsport.eu/archives/1531
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