Samstag, 17. Dezember 2016

Blockupy: Demonstrationsrecht im Eimer. Hunderte Aktivisten verbrachten Stunden in Polizeigewahrsam


Blockupy-Kessel 2013 // Kesselklage abgewiesen – 
Bundesverfassungsgericht und Polizei Hand in Hand

"Das Bundesverfassungsgericht hat eine der Verfassungsbeschwerden 
gegen den Blockupy-Kessel 2013 abgelehnt. Diese Entscheidung ist eine 
Schweinerei, die sich klar gegen linke Demonstrationen richtet. Zwar 
betont das Gericht die Versammlungsfreiheit aller Bürgerinnen und 
Bürger. Nüchtern betrachtet muss man aber sagen, dass das Urteil das 
bereits übliche Polizeiverhalten gegen Linke rechtfertigt: Demos 
stoppen, groß kesseln und massenhafte ED-Behandlungen. Die 
Einschätzung der Lage erfolgt allein durch die Polizei. 
“Rechtssicherheit” nennt das die Fachfrau_mann. Nicht nur für unsere 
Blockupy-2013-Kampagne ist das ein herber Schlag. Ist die Kesselung 
rechtmäßig, gibt es auch keinen Anspruch auf Geld. Für den Anspruch 
müsste das Festhalten durch die Polizei zur Freiheitsberaubung erklärt 
werden. Doch das ist jetzt kaum mehr möglich. Es sind zwar noch nicht 
alle Verfahren diesbezüglich entschieden, aber der Beschluss gibt 
keinen Anlass zur Hoffnung, dass es bei den anderen 
Verfassungsbeschwerden eine bessere Entscheidung geben wird. Alle, die 
schon Klage eingereicht haben, bitten wir mit ihre_n Anwält_innen 
Kontakt aufzunehmen. Die Anwält_innen, mit denen wir in Kontakt 
stehen, raten nun dazu, von einer Klage abzusehen. Dem müssen wir uns 
leider anschließen…" Stellungnahme der Roten Hilfe, Ortsgruppe 
Frankfurt/Main vom 14. Dezember 2016
http://rhffm.blogsport.eu/archives/1531

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