Samstag, 17. Dezember 2016
Eine Attacke auf die menschenwürdige Existenz: Das AsylbLG soll verschärft werden
Regierung treibt soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen weiter voran
"Und wieder wird am menschenwürdigen Existenzminimum für Flüchtlinge
gesägt: Mit der geplanten Verschärfung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind nochmalige gravierende
Leistungskürzungen binnen weniger Monate geplant. Am Freitag soll der
Bundesrat über das dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG endgültig
abstimmen (BR-Drs 713/16). (…) Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften würden quasi »zwangsverpartnert« und sollen
mit dieser Begründung nur noch 90% des Regelsatzes erhalten. Für sie
soll ab 1. Januar 2017 die eigentlich für gemeinsam aus einem Topf
wirtschaftende Ehepartner gedachte Regelbedarfsstufe 2 gelten. Dass es
sich bei den Menschen in staatlichen Unterkünften gerade nicht um
freiwillige, enge Lebenspartnerschaften, sondern um
Zwangsgemeinschaften handelt, die in der Regel auch nicht gemeinsam
haushalten, wird offensichtlich ignoriert. Die mit einem realen
Minderbedarf der Betroffenen nicht wirklich sachlich begründbare
Gesetzesvorlage widerspricht nach unserer Einschätzung klar dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 zum AsylbLG, wonach »die
Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativierbar« ist, das
menschenwürdige Existenzminimum für Deutsche und Ausländer
gleichermaßen sicherzustellen ist und migrationspolitisch motivierte
Kürzungen am Existenzminimum verfassungswidrig sind..." Beitrag von
und bei Pro Asyl vom 15.12.2016
https://www.proasyl.de/news/regierung-treibt-soziale-ausgrenzung-von-fluechtlingen-weiter-voran/
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen